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Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Hallo, was haltet ihr davon, (gemeinsam?) eine FAQ-Liste zu erstellen? Es gibt ja einige Fragen, die immer wiederkehren und hinreichechend ...


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Alt 25.07.2009, 20:21   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard Häufig gestellte Fragen - FAQ

Hallo,

was haltet ihr davon, (gemeinsam?) eine FAQ-Liste zu erstellen?
Es gibt ja einige Fragen, die immer wiederkehren und hinreichechend beantwortet wurden.

Wenn sich einige beteiligen, kommt da sicher einiges zusammen und verteilt die Arbeit.

Wie man die FAQ genau gestaltet, kann man ja sehen.
Mit Schlagworten, oder als Frage formuliert, die Antworten in Form von fremden Seiten, aus diesem Forum, selbst formuliert...

1. Betreuerwechsel oder Was kann ich tun, wenn ich den Betreuer wechseln möchte.

2. Betreuung aufheben
Schreiben an Vormundschaftsgericht mit Begründung, warum man die Betreuung nicht mehr braucht. Eventuell ärztliche Atteste und Gutachten beifügen.
Es empfiehlt sich, zuvor mit dem Betreuer zu sprechen.

3. Beschwerde über Betreuer

4. Betreuung beantragen
Die zuständigen Behörden auf örtlicher Ebene tragen teilweise die Bezeichnung "Betreuungsstelle" (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) oder ,,Betreuungsbehörde" (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg). Sie sind häufig (weiterhin) Teil der Jugendämter, z.T. auch bei Sozialämtern oder Gesundheitsämtern angesiedelt, nur in wenigen Großstädten gibt es eigene Betreuungsämter.
In den Stadtstaaten gab es wegen ihrer besonderen Verwaltungsstruktur entsprechende Sonderregelungen (Berlin: Bezirksämter; Bremen: Amt für soziale Dienste, Bremerhaven: Magistrat ; Hamburg: keine Regelung im Landesrecht, jedoch Aufgabenwahrnehmung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales).

Quelle: Betreuungsbehörde ? Wikipedia

6. Beschwerde gegen Entscheidungen des Vormundschaftsgerichtes
Gegen alle Entscheidungen des Vormundschaftsgerichtes kann die betreute Person Rechtsmittel einlegen. Hierbei handelt es sich um die (unbefristete) einfache Beschwerde, sofern nicht gemäß § 69g Abs. 4 BGB die (befristete) sofortige Beschwerde stattfindet. Die Beschwerde kann schriftlich oder persönlich (durch Niederschrift) beim Gericht eingelegt werden. Einzulegen ist die Beschwerde bei der Geschäftsstelle entweder des Gerichtes, dessen Entscheidung angefochten wird oder des Beschwerdegerichtes, dies ist das Landgericht (§ 19 Abs. 2 und § 21 FGG ). Auch der Verfahrenspfleger hat ein Beschwerderecht.
Quelle: Rechtsmittel ? Betreuungsrecht-Lexikon

7. Einwilligungsvorbehalt/Vermögen-Was tun mit Verträgen die vorher abgeschlossen wurden
Für alles vorher gilt: ist man geschäftsfähig (was für Volljährige der Normalfall ist): pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten, sonst
Ist man Geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB), wären die Rechtsgeschäfte nichtig (§ 105 BGB). Da der Betreute die Handys aber tatsächlich erhalten hat, ist er insofern ungerechtfertigt bereichert, muss diese zurückgeben oder Schadensersatz zahlen (in Höhe des Wertes, § 812 BGB) und ist davon nur befreit, wenn er ohne eigenes Verschulden diese nicht mehr besitzt (zB weil gestohlen, § 818 Abs. 3 BGB). Den Nachweis der G.U. muss bringen, wer sich darauf beruft, also hier der Betreuer. Das SV-Gutachten in der Akte des VormG ist da eine nützliche Hilfe. Oft reicht es auch schon einfach, die GU zu behaupten.
Quelle Horst D. http://www.forum-betreuung.de/rechts...en-wurden.html

Dies habe ich mal als Beispiel entworfen.

Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
"Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein
Marion-E ist offline  
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Alt 28.07.2009, 13:35   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Schade. Anscheinend hält da niemand etwas davon

Eine Rückmeldung seitens der Betreiber, ob eine FAQ-Liste überhaupt gewünscht, bzw. veröffentlicht würde, fände ich nett.

So nur für den Fall, dass es mir mal langweilig ist, und ich eine ebensolche ausarbeite. Wenn daran aber kein Interesse besteht, könnte ich mir das sparen.
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Alt 28.07.2009, 14:16   #3
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
Standard

Sorry Marion-E,
habe nicht gleich reagiert. Ich fände es wünschenswert, solch eine Liste zu erstellen. Sie kann sicherlich auf viele Fragen Antwort geben. Und wie wir ja sehen, werden immer wieder Fragen zu bestimmten Themen gestellt. Es ist ja auch vor allem für neue Benutzer hilfreich, die sich noch nicht durch die vielen Themen in den Foren durchgelesen haben.
Wenn Du damit anfängst, will ich auch versuchen, dazu beizutragen.
Freundliche Grüße
NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 28.07.2009, 14:32   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Marion!
Ich finde die Liste Käse.
Das Betreuungsrecht ist sehr individuell und dehnbar, abgesehen davon gibts bereits das Betreuungslexikon, wo man durchaus Antworten auf seine Fragen finden kann. Für alles andere gibt es das Forum, worauf sich der User eine für seinen speziellen Fall persönliche Antwort wünscht.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 28.07.2009, 15:08   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Hallo Stracciatellamaus,

die FAQ sollen ja nur die Regelfälle, bzw. notwendigen Schritte und Rechte skizzieren. Um spezielle Fragen geht es da nicht.

Das Betreuungslexikon kennen nicht alle, sonst würden sie hier nicht fragen.
Im Internet findet man i.d.R. auf alle allgemeinen Fragen Antworten. Und die Suchfunktion (SuFu) nutzen auch die Wenigsten. Je mehr Beiträge es in Foren gibt, um so mehr Suchergebnisse hat man, was dann abschreckt.

Für spezielle Fragen gibt es Foren, ok.

Hier im Forum werden dennoch immer und immer wieder die selben allgemeinen Fragen gestellt. Z.B. "Kann ich mich über meinen Betreuer beschweren?"

Über eine FAQ könnten evtl. immer wiederkehrende einfache Grundsatzfragen reduziert werden.

Alternativ könnte man natürlich das Forum evtl. so konfigurieren, dass die häufigsten Fragen und Antworten (Threads) immer oben stehen und gleich sichtbar sind.

Marion
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Alt 28.07.2009, 15:16   #6
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo Marion,

wie wärs - fang mal an. Nimm ein Thema und schreibe es als Frage und beantworte sie. Oder fächere das Thema z.B. wie werde ich Berufsbetreuer auf. Und dann ergänzt hier eine und dort einer mit Gedanken und Erfahrungen. Das dann in ein Thread zu kopieren ist ja nicht das Problem.

Andererseits wurden viele Themen schon mehrfach beleuchtet und betrachtet. Und das Forum hat eine effiziente Suchfunktion. Wer will, findet auch die Standardfragen auch schnell Antworten.

Heinz
 
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Alt 28.07.2009, 16:22   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Hi,

ich mache mir doch nicht unnötig Arbeit
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Alt 27.08.2009, 19:57   #8
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 56
Standard

hallo,

dank dieses threads habe ich das betreuerlexikon gefunden und finden, dass das ja tatsächlich so was wie ein FAQ ist.

trotzdem:
ohne diesen thread hätte ich es nicht gefunden. also wie wäre es wenigstens mit einem eintrag bei "nützliche links" oben im grünen bereich?

ansonsten ist das mit den FAQ eine sehr gute idee!

sonnenandrea
sonnenandrea ist offline  
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