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gesetzliche Betreuung

 

betreuen

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Hallo Carlos Zitat: Zitat von carlos - führt in unserem Kontext doch häufig zu Missverständnissen; z.B. in der Form, dass ...


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Alt 28.07.2009, 10:33   #11
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Carlos

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
- führt in unserem Kontext doch häufig zu Missverständnissen; z.B. in der Form, dass ... hieraus eine umfassende soziale und persönliche - häufig auch eine pflegerische - Betreuung ableiten und dann erbost sind, wenn der Betreuer dem nicht nachkommt.
genau das ist es: Angehörige betreuen nicht nur nach Betreuungsrecht 'rechtlich', sondern umfassend persönlich, sozial und oft auch pflegend. Und wenn dann diese Angehörigen auch noch gerichtlich bestellte ehrenamtliche Betreuer sind, sind sie alles in allem, oftmals Pflegedienst, Haushaltshilfe und Betreuer im Sinne des Gesetzes. Und was sie machen, kann ja nicht verkehrt sein. Und alles ehrenamtlich! Eigentlich müssten dann doch die Berufsbetreuer zumindest dasselbe leisten, wenn nicht noch mehr, oder? Dass aber Betreuung nach Betreuungsrecht mit Pflegedienst und Haushaltshilfe nichts zu tun hat, höchstens noch in der Organisation, das ist nicht leicht zu vermitteln.

Der Begriff gerichtlich bestellter Betreuer mir deshalb noch nicht eindeutig. Besser wäre vielleicht noch der Hinweis auf beruflich oder ehrenamtlich. Also gerichtlich bestellter Berufsbetreuer?

Heinz
 
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Alt 28.07.2009, 14:09   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Manchmal liest man auch vom gesetzlichen Betreuer.
Wie z.B. im Titel/Namen dieses Forums

Diskussionsforum zum Thema gesetzliche Betreuung.
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Marion-E ist offline  
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Alt 28.07.2009, 14:46   #13
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Hallo Carlos



genau das ist es: Angehörige betreuen nicht nur nach Betreuungsrecht 'rechtlich', sondern umfassend persönlich, sozial und oft auch pflegend. Und wenn dann diese Angehörigen auch noch gerichtlich bestellte ehrenamtliche Betreuer sind, sind sie alles in allem, oftmals Pflegedienst, Haushaltshilfe und Betreuer im Sinne des Gesetzes. Und was sie machen, kann ja nicht verkehrt sein. Und alles ehrenamtlich! Eigentlich müssten dann doch die Berufsbetreuer zumindest dasselbe leisten, wenn nicht noch mehr, oder? Dass aber Betreuung nach Betreuungsrecht mit Pflegedienst und Haushaltshilfe nichts zu tun hat, höchstens noch in der Organisation, das ist nicht leicht zu vermitteln.

Der Begriff gerichtlich bestellter Betreuer mir deshalb noch nicht eindeutig. Besser wäre vielleicht noch der Hinweis auf beruflich oder ehrenamtlich. Also gerichtlich bestellter Berufsbetreuer?

Heinz
Hallo Heinz,

warum sollte man in der Begriffsbezeichnung extra herausheben, ob es sich um einen ehrenamtlichen oder Berufsbetreuer handelt.
Dies könnte evt. Stigmatisierungen in der Form hervorrufen, dass man hieraus ableitet, aha, ein Berufsbetreuer, es wird also nur das Notwendigtse getan, oder ein Ehrenamtler, aha, er opfert jede Menge Zeit und müht sich ab, aber ihm fehlen vermutlich wichtige (Rechts-)kenntnisse.

Zumal es unter den Profis wohl auch einige Nieten aber bestimmt auch viele gibt, die gute unbezahlte Mehrarbeit leisten sowie unter den Ehrenamtlern auch echte Fachleute aber auch solche die nur das Allernotwendigste tun.

Gerichtlich bestellter Betreuer scheint daher geeignet.

Ich werfe mal noch den Begriff "Rechtsbeistand" in den Raum oder den "schönen alten" Begriff des "Fürsorgers".
Sicherlich diskussionswürdige Formulierungen, aber bestimmt nicht unsachgemäß.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 28.07.2009, 17:55   #14
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Carlos,

mit dem Rechtsbeistand wäre ich vorsichtig, denn die Bezeichnung ist sehr klar definiert
Rechtsbeistand ? Wikipedia

Mit der 'Stigmatisierung' kann man ja auch spielen und eben die Erwartungen bestätigt oder widerlegt suchen. Ich wurde mal im Krankenhaus einer völlig abgewirtschafteten Betreuten als ihr Ehemann abgewatscht, bis ich mich als Berufsbetreuer zu erkennen gab und dann ganz anders behandelt wurde.

Es ist doch auch eine Herausforderung, gegen solche Vorurteile anzugehen, oder nicht?

Beim Fürsorger denke ich eher an den Alleinverdiener als Familienvorstand.

Heinz
 
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Alt 03.08.2009, 20:40   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 156
Frage

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

"gerichtlich bestellter Betreuer" (ohne im Sinne des Betreuungsrechts) finde ich eigentlich gar nicht so verkehrt. Man spricht ja z.B. auch von "Staatlich anerkannten oder geprüften .................."
(dann weiß man zumindest gleich, woher der Wind weht).

Das Wort Betreuer - im Grunde ein positiver Begriff (gelten diese doch als helfende und unterstützende Menschen) - führt in unserem Kontext doch häufig zu Missverständnissen

Insofern finde ich diesen "Ideenwettbewerb" zwecks Suche des idealen Begriffs echt interessant.

mfg
Hallo Carlos,

netter Einwand - auch ich sehe mich beruflich immer noch als Betreuer, d.h. ich damit betraut, dass gewisse Dinge passieren - durch meine direkte Arbeit mit dem Klienten. Und genau an dem Punkt sehe ich den Unterschied zwischen einem gerichtlich bestellten Beistand, der diese Leistung organisiert und einem, der sie erbringt. Leider sieht dies meine Profession (Behindertenpädagogik) etwas anders, schon Mitte der 90er Jahre wurde der Begriff durch die Lebenshilfe umdefiniert: in Begleiter, heute sprechen alle von Assistenz. Als Begleiter hätte ich nen tollen Job, ich schau einfach danach, dass der Onkel Horst in 2 Stunden nichts isst und trinkt - aber er wurde begleitet. Als Assistenz, darf ich ihm definitionsgemäß sogar dabei auf seine Anweisung (hab keinen Durst) zur Hand gehen...
Deshalb finde ich den Assistenzbegriff bezogen auf die Arbeit der Berufsbetreuer / Ehrenamtler passender, als auf mein Berufsfeld...

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Eigentlich müssten dann doch die Berufsbetreuer zumindest dasselbe leisten, wenn nicht noch mehr, oder? Dass aber Betreuung nach Betreuungsrecht mit Pflegedienst und Haushaltshilfe nichts zu tun hat, höchstens noch in der Organisation, das ist nicht leicht zu vermitteln.

Der Begriff gerichtlich bestellter Betreuer mir deshalb noch nicht eindeutig. Besser wäre vielleicht noch der Hinweis auf beruflich oder ehrenamtlich. Also gerichtlich bestellter Berufsbetreuer?

Heinz
Hallo Heinz,

wie wärs denn mit "gerichtlich bestellter Assistent für Betreuungsangelegenheiten" ? Damit würde zumindest klar: Geht Menschen auf Weisung des Gerichts zur Hand, um Angelegenheiten wie Vermögenssorge, Unterbringung etc. im Sinne des Betroffenen (ist ja ein Assistent) zu klären, ferner wäre die Frage Ehrenamtler oder Berufsbetreuer geklärt...

Gruß
M. (der sich freut, dass es weiter geht)
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Alt 04.08.2009, 12:45   #16
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
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Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
mit dem Rechtsbeistand wäre ich vorsichtig, denn die Bezeichnung ist sehr klar definiert
Rechtsbeistand ? Wikipedia
.....wobei der Gesetzgeber den Betreuer da ja mit reinnehmen könnte.

(gerichtlich bestellter) "Beistand" finde ich auf jeden Fall kurz, treffend und klar in der Aussage.

M.Günter schlug vor:
Zitat:
"gerichtlich bestellter Assistent für Betreuungsangelegenheiten"
....erscheint mir etwas zu lang, und mit dem (sicherlich zutreffenden) Begriff des "Assistenten" würden einige Außenstehende - ähnlich wie mit dem "Betreuer" - wohl wieder falsche Schlussfolgerungen ziehen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 04.08.2009, 15:00   #17
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo allseits,

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
.....wobei der Gesetzgeber den Betreuer da ja mit reinnehmen könnte.
könnte er, tut er aber nicht, obwohl von der Systematik der 'rechtlichen' Betreuung und der 'Vertretung gerichtlich und außergerichtlich' wäre es naheliegend. Aber 'Betreuer' gehören ja zur Wohlfahrtspflege, so wie Schuldnerberater. Und deshalb sind sie eher zwitter oder nicht eindeutig. Also bleibt der 'Betreuer' ein rechtlicher, auch wenn das irreführend ist, genauso wie gesetzlich. 'Gerichtlich bestellt' wäre schon korrekt und eindeutig. Aber soweit kann der Gesetzgeber nicht denken.

Las soeben Rechtschreibreform ist gescheitert - Nachrichten - Politik - Home - Westdeutsche Zeitung
Rechtschreibreform kläglich gescheitert. Und was hat das gekostet?!

Die Dumpfbacken an Politikern sind ja so was von besch...ränkt. Die werden unter Bananenrepublik wahrscheinlich auch den Obststand meinen. Da wundert es nun wirklich nicht, dass es neben den rechtlichen und gesetzlichen BetreuerInnen auch logischerweise unrechtliche und ungesetzliche gibt. Noch Fragen? Ich nicht. Das ist ja nur noch zum Schreien oder doch zumschreien oder Zumschreien, egal weißt mich ein oder weist mich ein oder waist mich ein oder wie oder was.....

Heinz

Geändert von Heinz (04.08.2009 um 16:09 Uhr)
 
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Alt 04.08.2009, 16:22   #18
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Lieber Heinz,

das wundert Dich ? Das wundert mich nun wieder :-)

Als Verwaltungsangestellter bekomme ich täglich relativ viel Post. Was meinst Du, wie lange es dauert, bis sich in den Köpfen der Leute etwas ändert. Das fing damals mit den Postleitzahlen an, und das ist heute noch so. Unsere Dienststelle hat seit Jahren einen ganz anderen Namen, aber die alte Bezeichnung wird immer noch fröhlich verwendet.

Die Krankenhäuser hier heißen immer noch "Süd" und "Ost", obwohl die offizielle Bezeichnung ganz anders lautet. Aber es ist eben immer noch am einfachsten, wenn man sagt "Der liegt in Ost auf der 45". Jeder weiß, welches Krankenhaus und welche Station gemeint ist.

Und dann will da jemand erfolgreich die ganze Rechtschreibung reformieren ? Das ist ein Jahrhundertwerk. Aber es ist auch schon traurig, wenn mein Sohn und ich den gleichen Text anders schreiben. Denn er lernt es nach den neuen Regeln, ich habe es anders gelernt.

Aber hatte wir das alles nicht schon einmal ? Ich erinnere mich an einen großen Streit mit meinem Vater, wie denn nun das Anschriftenfeld eines Briefes auszusehen hat. Und der arme Mann musste auch noch von alter deutscher Schrift auf die lateinische Umstellen.

Also, alles schon mal dagewesen...

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 04.08.2009, 16:45   #19
Heinz
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Hallo Andreas,

was sagt uns nun das? Wie langsam andere sind oder wir sind im Lernen und Begreifen oder doch nur zu bequem?

Apropo Umbenennung der Körperschaft: damals hieß das Ding noch Arbeitsamt - nunja ist ja kein Amt mehr - hab ich dann auch eingesehen - aber so was von unanständig, ba -

Und mancher, der da raus kommt, fühlt sich reichlich besch.. eiden. Und mit dem Jahrhundertwerk von Agenda 2010 - ist ja schon längst Makulatur, weil schon nicht mehr gültig, und das bereits 2008 - die Zusammenlegung von Kommune und dem Schmuddelkram zur Arge - ist schon arg. Heißt vielleicht deshalb so.....

Ich finde - nomen est omen. Das geht schon ans Herz, 'tschuldigung hearts oder oder Harz, jedenfalls klebt es fürchterlich. Vielleicht braucht deshalb alles so lange. Und wenn man es dann begriffen und endlich auch verinnerlicht hat, darf man wieder umlernen, weil dann die HzL und ALG eins und zwei von Hartz drei, vier und fünf überholt ist.

Da verspricht einer Vollbeschäftigung. Ein anderer sprach mal von blühenden Landschaften. Auch schon alles nicht mehr wahr bzw. ist war - längst Vergangenheit und vergessen. Ich kann mir vorstellen, dass der Grund zur Trägheit darin zu finden ist, dass man hofft, nach der Reform der Reform ist es dann so, wie zuvor. Zurück zur Süterlin Schrift - und zur Vormundschaft, dem allumfassenden (Für-)Sorgerecht für Entmündigte (insb. Politiker).

In diesem Sinn
Heinz
 
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