Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuen im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich habe mich immer wieder daran gestört, dass manche Begriffe
rechtlich geschützt sind, nur das Betreuen nicht.
Dann stolperte ich ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich habe mich immer wieder daran gestört, dass manche Begriffe
rechtlich geschützt sind, nur das Betreuen nicht. Dann stolperte ich über folgende Adresse betreuen - hat folgende Bedeutung da war mir klar, warum: 440 Antworten. Was heißt hier eigentlich betreuen?
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 156
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Hallo Heinz,
mal umgekehrt, was heißt Nicht-betreuen? Ehrlich, solche Listen kannst du auch bzgl. Integration oder behinderung erstellen - wesentlich ist der gemeinsame Kontext innerhalb des Verwendungsbereichs... So gibt es doch eindeutige Hinweise darauf, dass Mitarbeiter von Einrichtungen demnächst offiziell nur noch Assistenten sind - da fragt man sich schon, ob dies nicht ggf. die gesetzlichen Betreuer sind... Lass uns den Faden mal weiterspinnen ;-) Gruß M.
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Gesetzlicher Vertreter wäre vielleicht unmissverständlicher.
Oder gesetzlicher Beistand.
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
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Hallo,
ich nenne mich schon immer offiziell "rechtlicher Betreuer" In meinem Briefkopf steht auch "Büro für rechtliche Betreuungen" Ist im übrigen, laut gerichtlicher Entscheidung, zulässig und führt zu weniger Missverständnissen bei Unbeteiligten. Gruß ![]() Heiner |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Das klingt noch besser!
Ich frage mich nur, warum der Gesetzgeber sich mit einer Benennung so schwer tat. Mag vielleicht darin begründet sein, dass sich "die" Beamten in derart abgedrifteten Sphären bewegen (Stichwort Beamtensprache) dass ihnen mitunter jeglicher Bezug zur Realität und Bürgernähe abhanden kommt.
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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was haltet ihr von
betreutenManager hat folgende Bedeutung oder betreuungsManager hat folgende Bedeutung kann jemand die Zeichen deuten? wo heute jeder ein Manager ist? Oder kommen wir weiter, wenn wir ihn mal fragen? Jrgen von MANGER: Der Tanzkurs / Heiratsvermittlung (transkribiert von W. NSER) heinz |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
die Sprache ist schon voller Fallstricke, nicht? Du kennst den weißen Schimmel? Es gibt keine schwarze Schimmel. Und Betreuer? Gibt es auch nicht rechtliche Betreuer? Wie ich andeutete, gibt es allerwegen BetreuerInnen, im Kindergarten, in der Pflege und auch bei einem Servicevertrag für Computer. Und alle unterliegen dem Recht. Manchmal liest man auch vom gesetzlichen Betreuer. Ich finde, das ist noch 'blöder', als wären die anderen BetreuerInnen ungesetzlich. Ich bin der Ansicht, es müsste eigentlich gerichtliche Betreuer heißen, also die, die vom Gericht als BetreuerIn benannt werden. Da es aber auch Kinderbetreuer und Altenbetreuer gibt, könnte man bei gerichtlichen Betreuer meinen, das sind die, die das Gericht betreuen. Wär ja mal was. Also dann ganz beamtisch: Betreuer im Sinne des Betreuungsrechts. Oder? Gruß Heinz |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2008
Ort: Bodenseeregion
Beiträge: 19
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Hallo!
Ja, die deutsche Sprache und das Beamtendeutsch. Hier ein Verbund von vorgenannten Bezeichnungen: Gerichtlich bestellter Betreuer im Sinne des Betreuungsrechts
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Zur Werdung des Mensche sind die bitteren Stunden unerlässlich! (Konrad Adenauer) |
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#10 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,044
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Zitat:
"gerichtlich bestellter Betreuer" (ohne im Sinne des Betreuungsrechts) finde ich eigentlich gar nicht so verkehrt. Man spricht ja z.B. auch von "Staatlich anerkannten oder geprüften .................." (dann weiß man zumindest gleich, woher der Wind weht). Das Wort Betreuer - im Grunde ein positiver Begriff (gelten diese doch als helfende und unterstützende Menschen) - führt in unserem Kontext doch häufig zu Missverständnissen; z.B. in der Form, dass Betreute und Angehörige (manchmal sogar Behörden und andere Institutionen) hieraus eine umfassende soziale und persönliche - häufig auch eine pflegerische - Betreuung ableiten und dann erbost sind, wenn der Betreuer dem nicht nachkommt. Insofern finde ich diesen "Ideenwettbewerb" zwecks Suche des idealen Begriffs echt interessant. mfg |
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