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betreuen

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ich habe mich immer wieder daran gestört, dass manche Begriffe rechtlich geschützt sind, nur das Betreuen nicht. Dann stolperte ich ...


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Alt 27.07.2009, 16:50   #1
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard betreuen

ich habe mich immer wieder daran gestört, dass manche Begriffe
rechtlich geschützt sind, nur das Betreuen nicht.

Dann stolperte ich über folgende Adresse

betreuen - hat folgende Bedeutung

da war mir klar, warum: 440 Antworten.
Was heißt hier eigentlich betreuen?
 
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Alt 27.07.2009, 19:12   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 156
Beitrag

Hallo Heinz,

mal umgekehrt, was heißt Nicht-betreuen?
Ehrlich, solche Listen kannst du auch bzgl. Integration oder behinderung erstellen - wesentlich ist der gemeinsame Kontext innerhalb des Verwendungsbereichs...
So gibt es doch eindeutige Hinweise darauf, dass Mitarbeiter von Einrichtungen demnächst offiziell nur noch Assistenten sind - da fragt man sich schon, ob dies nicht ggf. die gesetzlichen Betreuer sind...
Lass uns den Faden mal weiterspinnen ;-)

Gruß
M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Alt 27.07.2009, 19:25   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Gesetzlicher Vertreter wäre vielleicht unmissverständlicher.

Oder gesetzlicher Beistand.
__________________
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
"Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein
Marion-E ist offline  
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Alt 27.07.2009, 19:29   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Standard

Hallo,

ich nenne mich schon immer offiziell

"rechtlicher Betreuer"

In meinem Briefkopf steht auch

"Büro für rechtliche Betreuungen"

Ist im übrigen, laut gerichtlicher Entscheidung, zulässig und führt zu weniger Missverständnissen bei Unbeteiligten.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 27.07.2009, 19:30   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Das klingt noch besser!

Ich frage mich nur, warum der Gesetzgeber sich mit einer Benennung so schwer tat.

Mag vielleicht darin begründet sein, dass sich "die" Beamten in derart abgedrifteten Sphären bewegen (Stichwort Beamtensprache) dass ihnen mitunter jeglicher Bezug zur Realität und Bürgernähe abhanden kommt.
__________________
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Marion-E ist offline  
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Alt 27.07.2009, 20:08   #6
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

was haltet ihr von
betreutenManager hat folgende Bedeutung

oder betreuungsManager hat folgende Bedeutung

kann jemand die Zeichen deuten?

wo heute jeder ein Manager ist? Oder kommen wir weiter, wenn wir ihn mal fragen?
Jrgen von MANGER: Der Tanzkurs / Heiratsvermittlung (transkribiert von W. NSER)

heinz
 
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Alt 28.07.2009, 08:16   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
Standard

Zitat:
Zitat von Marion-E Beitrag anzeigen
Gesetzlicher Vertreter wäre vielleicht unmissverständlicher.

Oder gesetzlicher Beistand.
Hallo,

gesetzliche Vertreter sind in aller Regel die Eltern eines Kindes, ich bin nach wie vor für "rechtlicher Betreuer".

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 28.07.2009, 08:25   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

die Sprache ist schon voller Fallstricke, nicht? Du kennst den weißen Schimmel? Es gibt keine schwarze Schimmel. Und Betreuer? Gibt es auch nicht rechtliche Betreuer? Wie ich andeutete, gibt es allerwegen BetreuerInnen, im Kindergarten, in der Pflege und auch bei einem Servicevertrag für Computer. Und alle unterliegen dem Recht.

Manchmal liest man auch vom gesetzlichen Betreuer. Ich finde, das ist noch 'blöder', als wären die anderen BetreuerInnen ungesetzlich.

Ich bin der Ansicht, es müsste eigentlich gerichtliche Betreuer heißen, also die, die vom Gericht als BetreuerIn benannt werden. Da es aber auch Kinderbetreuer und Altenbetreuer gibt, könnte man bei gerichtlichen Betreuer meinen, das sind die, die das Gericht betreuen. Wär ja mal was.
Also dann ganz beamtisch:
Betreuer im Sinne des Betreuungsrechts. Oder?

Gruß Heinz
 
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Alt 28.07.2009, 09:23   #9
fjw
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.11.2008
Ort: Bodenseeregion
Beiträge: 19
Standard

Hallo!

Ja, die deutsche Sprache und das Beamtendeutsch.
Hier ein Verbund von vorgenannten Bezeichnungen:

Gerichtlich bestellter Betreuer im Sinne des Betreuungsrechts
__________________

Zur Werdung des Mensche sind die bitteren Stunden unerlässlich!
(Konrad Adenauer)
fjw ist offline  
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Alt 28.07.2009, 10:09   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,044
Standard

Zitat:
Zitat von fjw Beitrag anzeigen
Hallo!

Ja, die deutsche Sprache und das Beamtendeutsch.
Hier ein Verbund von vorgenannten Bezeichnungen:

Gerichtlich bestellter Betreuer im Sinne des Betreuungsrechts
Hallo,

"gerichtlich bestellter Betreuer" (ohne im Sinne des Betreuungsrechts) finde ich eigentlich gar nicht so verkehrt. Man spricht ja z.B. auch von "Staatlich anerkannten oder geprüften .................."
(dann weiß man zumindest gleich, woher der Wind weht).

Das Wort Betreuer - im Grunde ein positiver Begriff (gelten diese doch als helfende und unterstützende Menschen) - führt in unserem Kontext doch häufig zu Missverständnissen; z.B. in der Form, dass Betreute und Angehörige (manchmal sogar Behörden und andere Institutionen) hieraus eine umfassende soziale und persönliche - häufig auch eine pflegerische - Betreuung ableiten und dann erbost sind, wenn der Betreuer dem nicht nachkommt.

Insofern finde ich diesen "Ideenwettbewerb" zwecks Suche des idealen Begriffs echt interessant.

mfg
carlos ist offline  
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