Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuerbestellung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerbestellung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aha...ja,danke,dann will ich mal anfangen. Wie kommt es denn zu einer Betreuerbestellung durchs Gericht bzw.von Dritten angeregt?Ist es üblich, dass ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Off Topic Bereich

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 27.09.2005, 17:40   #1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuerbestellung

Aha...ja,danke,dann will ich mal anfangen.
Wie kommt es denn zu einer Betreuerbestellung durchs Gericht bzw.von Dritten angeregt?Ist es üblich, dass der Betroffene selbst im Vorfeld gefragt wird ob er das möchte bzw.ob er jemanden kennt,der das machen könnte bevor das Gericht jemanden bestellt?
Angenommen, eine Person ist per Zwangseinweisung in die Klinik gekommen,da krankheitsuneinsichtig, und der Krankenhausarzt schlägt eine Betreuung vor wie würde das Ganze seinen Lauf nehmen?
Viele Grüße
Jeanne
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 22:38   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

also du meinst, wenn sie per Zwangseinweisung in der Psychiatrie sitzt, ob sie dort noch als mitbestimmungsfähig in diesem Zustand eine Betreuung benennen kann? Weiß ich ehrlich auch nicht. Einerseits mit Zwangseinweisung drinnen, wie entmündigt und dann andererseits soll dieser/dieser Zwngseingewiesene noch rechtliche Erklärungen abgeben dürfen, die rechtlich bindend wären? Was sagt die Rspr. dazu?

Für diese Fälle wurde ja die Betreuungsverfügung v o r einem solchen Fall geschaffen. Nun aber das Kind in den Brunnen gefallen, nix liegt vor.

Kann nur aus einer Erfahrung sagen, es war keine Betreuung eingerichtet bis zum 3. Krankenhausaufenthalt in der Psychiatrie. Ich habe das 2 Jahre als Angehörige so nebenher gemacht. Irgendwie schien es der Ärztin wohl zu blöd, weil Entlassungen oft auf eigene Verantwortung, weil ja keine Zwangseinweisung, von ihr in die Wege geleitet wurden. Die Ärztin kannte natürlich auch Betreuer und die VormRichterin. Welche Klüngelei da abgelaufen ist von wegen rechtliche Betreuung durch Berufsbetreuer weiß ich nicht. Die Betreute wollte dann keine Nähe, niemanden, der ihr in die Karten schaut, hat sich auf Anfrage des Gerichts für eine Berufsbetreuerin entschieden. der SV schlug dies ebenfalls vor. Nun, da war ich raus aus dem Geschäft. Ich bekomme mehr mit als die Berufsbetreuerin, täglich hautnah. Die Betreuerin sieht sie alle 4 Wochen mal, wenns hochkommt. Wenn die Betreute ständig Termine absagt, auch erst mal alle halbe Jahre. Aber irgendwie geniesst sie als Betreute ne gewisse Narrenfreiheit, weil kein EV und wenn mal wirklich die Betreuerin mit ihrem Briefkopf oder als Person bei irgendeinem Problem auftaucht, macht das mehr her, als nur Verwandte.

Ich kann mir denken, worauf Du mit der Fragestellung zielen wolltest , gruss mary
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2005, 17:19   #3
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 347
Standard

Hallo Jeanne,

als erstes einmal, wenn du dich vor dem Schreiben eines Beitrages im Forum mit deinem Benutzernamen anmeldest, dann wird auch dein Forumsname richtig angezeigt.

Nur zu deiner Frage. In der Regel wird die Einsetzung einer Betreuung von einer dritten Person gegenüber dem Amtsgericht angeregt. Diese dritte Person ist entweder ein Angehöriger, eine Betreuungseinrichtung oder ein Arzt. Wenn bei Gericht so ein Antrag eingeht, wird in aller Regel ein so genannter Anhörungstermin stattfinden, bei dem sich das Gericht ein Bild von der Lage des zu Betreuenden macht. Außerdem wird dazu parallel ein ärztliches Gutachen in Auftrag gegeben. Dann erfolgt ein richterlicher Beschluss, der dann evtl mit der Einsetzung eines Betreuers einhergeht.

Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben,

liebe Grüße

Achim
Achim ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Beschwerde gegen Beschluss über Betreuerbestellung Marion Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts 12 18.12.2007 13:31


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27