Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerbestellung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aha...ja,danke,dann will ich mal anfangen.
Wie kommt es denn zu einer Betreuerbestellung durchs Gericht bzw.von Dritten angeregt?Ist es üblich, dass ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aha...ja,danke,dann will ich mal anfangen.
Wie kommt es denn zu einer Betreuerbestellung durchs Gericht bzw.von Dritten angeregt?Ist es üblich, dass der Betroffene selbst im Vorfeld gefragt wird ob er das möchte bzw.ob er jemanden kennt,der das machen könnte bevor das Gericht jemanden bestellt? Angenommen, eine Person ist per Zwangseinweisung in die Klinik gekommen,da krankheitsuneinsichtig, und der Krankenhausarzt schlägt eine Betreuung vor wie würde das Ganze seinen Lauf nehmen? Viele Grüße Jeanne |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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also du meinst, wenn sie per Zwangseinweisung in der Psychiatrie sitzt, ob sie dort noch als mitbestimmungsfähig in diesem Zustand eine Betreuung benennen kann? Weiß ich ehrlich auch nicht. Einerseits mit Zwangseinweisung drinnen, wie entmündigt und dann andererseits soll dieser/dieser Zwngseingewiesene noch rechtliche Erklärungen abgeben dürfen, die rechtlich bindend wären? Was sagt die Rspr. dazu?
Für diese Fälle wurde ja die Betreuungsverfügung v o r einem solchen Fall geschaffen. Nun aber das Kind in den Brunnen gefallen, nix liegt vor. Kann nur aus einer Erfahrung sagen, es war keine Betreuung eingerichtet bis zum 3. Krankenhausaufenthalt in der Psychiatrie. Ich habe das 2 Jahre als Angehörige so nebenher gemacht. Irgendwie schien es der Ärztin wohl zu blöd, weil Entlassungen oft auf eigene Verantwortung, weil ja keine Zwangseinweisung, von ihr in die Wege geleitet wurden. Die Ärztin kannte natürlich auch Betreuer und die VormRichterin. Welche Klüngelei da abgelaufen ist von wegen rechtliche Betreuung durch Berufsbetreuer weiß ich nicht. Die Betreute wollte dann keine Nähe, niemanden, der ihr in die Karten schaut, hat sich auf Anfrage des Gerichts für eine Berufsbetreuerin entschieden. der SV schlug dies ebenfalls vor. Nun, da war ich raus aus dem Geschäft. Ich bekomme mehr mit als die Berufsbetreuerin, täglich hautnah. Die Betreuerin sieht sie alle 4 Wochen mal, wenns hochkommt. Wenn die Betreute ständig Termine absagt, auch erst mal alle halbe Jahre. Aber irgendwie geniesst sie als Betreute ne gewisse Narrenfreiheit, weil kein EV und wenn mal wirklich die Betreuerin mit ihrem Briefkopf oder als Person bei irgendeinem Problem auftaucht, macht das mehr her, als nur Verwandte. Ich kann mir denken, worauf Du mit der Fragestellung zielen wolltest , gruss mary
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#3 |
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Technischer Administrator
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 347
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Hallo Jeanne,
als erstes einmal, wenn du dich vor dem Schreiben eines Beitrages im Forum mit deinem Benutzernamen anmeldest, dann wird auch dein Forumsname richtig angezeigt. Nur zu deiner Frage. In der Regel wird die Einsetzung einer Betreuung von einer dritten Person gegenüber dem Amtsgericht angeregt. Diese dritte Person ist entweder ein Angehöriger, eine Betreuungseinrichtung oder ein Arzt. Wenn bei Gericht so ein Antrag eingeht, wird in aller Regel ein so genannter Anhörungstermin stattfinden, bei dem sich das Gericht ein Bild von der Lage des zu Betreuenden macht. Außerdem wird dazu parallel ein ärztliches Gutachen in Auftrag gegeben. Dann erfolgt ein richterlicher Beschluss, der dann evtl mit der Einsetzung eines Betreuers einhergeht. Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben, liebe Grüße Achim |
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| Beschwerde gegen Beschluss über Betreuerbestellung | Marion | Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts | 12 | 18.12.2007 13:31 |