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vermüllte Wohnung usw. - eilt -

Dies ist ein Beitrag zum Thema vermüllte Wohnung usw. - eilt - im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, mein Sohn (10) war gestern bei einem Schulfreund zu Besuch. Er war entsetzt über die dortigen Zustände. Im Einzelnen: ...


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Alt 19.11.2009, 07:39   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 998
Standard vermüllte Wohnung usw. - eilt -

Hallo,

mein Sohn (10) war gestern bei einem Schulfreund zu Besuch. Er war entsetzt über die dortigen Zustände. Im Einzelnen:

- 14 Katzen in der Wohnung
- 1 Ratte (wohl nicht mehr lange bei 14 Katzen)
- kein Strom, wurde gesperrt
- jede Menge Fruchtfliegen
- Vater verschwunden


Die Mutter ist wohl überfordert, nehme ich jedenfalls an. Kann/soll man hier versuchen, zu helfen ? Welche Behörden sollten eingeschaltet werden ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.11.2009, 08:13   #2
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Moin Andreas,

Du könntest mal die Klassenlehrerin fragen, ob sie Einblick in das Familienleben hat. Die Mutter fragen, ob sie vielleicht Hilfe braucht. Oder das Jugendamt bitten, mal einen Blick in die Wohnung zu werfen.
Frauke ist offline  
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Alt 19.11.2009, 08:17   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 706
Standard

Hallo!

Ich würde sagen: Einmischen ja, aber nicht zu viel.
In diesem Sinne wäre wohl das Ordnungsamt die richtige Adresse oder der städtische ASD (falls vorhanden).
__________________
Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Wir sind in Deutschland und nicht in einem Schlachthof.

Chesterfield ist offline  
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Alt 19.11.2009, 08:20   #4
Moderatorin/Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
Standard

Hallo Andreas lübeck,

könntest nicht Du selbst dort erst mal vorbeischauen und Dir ein Bild machen?

Neben den guten Tips von Frauke.... den sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt bitten dort hinzugehen. Ohne Strom ist das Leben echt ein Horror.

Gruss Michaela
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K. Tucholsky: Wenn der Deutsche hinfällt dann steht er nicht auf, sondern fragt wer Schadenersatzpflichtig ist.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.11.2009, 13:47   #5
Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
Standard

Hallo Andreas,

mMn kann nur das Jugendamt Ansprechpartner sein, da das Wohl des Kindes gefährdet ist. Die Mitarbeiter werden dann gggflls. geeignete weitere Maßnahmen einleiten.
Du mußt Dir nur darüber klar sein, daß Dir Deine Intervention mglw. von Seiten der Mutter krumm genommen wird. Im schlimmsten Fall kann es schließlich zur Herausnahme des Kindes aus der Familie kommen (was für das Kinder aber nicht die schlechteste Lösung sein muß).

Wünsche Dir ein gutes Händchen bei Deiner Entscheidung.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 19.11.2009, 14:15   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 706
Standard

Ob es der Familie sonderlich weiterhilft, wenn das Jugendamt die Kinder unterbringt - feststellt, dass es nicht gefährdet genug ist und dann wieder abdampft...?
__________________
Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Wir sind in Deutschland und nicht in einem Schlachthof.

Chesterfield ist offline  
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Alt 19.11.2009, 14:37   #7
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

zwischen "kindunterbringen" und "tatenloswiederabdampfen" hat das Jugendamt ja noch einige andere Alternativen (z.B. eine Familienhelferin installieren).

Von vornherein davon auszugehen, daß das Jugendamt nicht weiterhilft, hilft der Familie jedenfalls mMn auch nicht weiter.
Frauke ist offline  
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Alt 19.11.2009, 14:49   #8
Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
Standard

Nur das Jugendamt kann als "Eingriffsverwaltung" handeln. Alle anderen Institutionen sind auf Freiwilligkeit angewiesen und bisher ist von dieser "Freiwilligkeit" bzw. eigener Aktivität auf Seiten der Mutter nichts zu sehen. Das Ordnungs- oder Gesundheitsamt kann nur zur Gefahrenabwehr tätig werden und dies scheint in diesem Fall ja zu wenig zu sein.
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 19.11.2009, 16:57   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 706
Standard

Zitat:
und bisher ist von dieser "Freiwilligkeit" bzw. eigener Aktivität auf Seiten der Mutter nichts zu sehen.
Sagt wer...? Wäre es nicht möglich, dass sie liebend gerne Hilfe annehmen würde... aber es ihr schlichtweg zu peinlich ist... oder sie aufgrund einer psychischen Erkrankung es nicht schafft... oder sie gar nicht weiß, wo Hilfe zu finden ist.....?

Das Jugendamt ist doch hier keinerlei Hilfe, weil das primäre Problem der kurzen Schilderung nach nicht mangelhafte Erziehung und gefährdetes Kindeswohl ist, sondern eine offensichtliche Problematik der Mutter in der Bewältigung des Alltags... oder eine Messie-Sache... etc.
Und da hat das Jugendamt nur wenige Möglichkeiten, Lösungswege anzubieten.
ASD wäre perfekt - sowas gibt's halt nicht überall. Meiner Erfahrung nach ist aber dann eben das Ordnungsamt eine gute Anlaufstelle... Die können sondieren, einschätzen, akute Gefahrensituationen beheben und ggf. an andere Dienste vermitteln. Mutmaßlich werden die sich ohnehin auch an das Jugendamt wenden... aber eben nicht nur...
__________________
Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
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Chesterfield ist offline  
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Alt 19.11.2009, 18:24   #10
Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
Standard

Nicht, daß wir einander vorbei reden. Für mich gehört der ASD zum Jugendamt. Mag sein, daß dies in anderen Regionen nicht so ist oder im Rahmen der kommunalen Neuorganisation geändert wurde.

Bzgl. der "eigenen Aktivität" oder "Freiwilligkeit" sei auf den abgestellten Strom verwiesen. Wenn man es so weit kommen läßt, dann liegt schon einiges im Argen, wobei ich die anderen genannten Punkte im Einzelnen noch nicht sonderlich bedrohlich empfinde.
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