Dies ist ein Beitrag zum Thema vermüllte Wohnung usw. - eilt - im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Sohn (10) war gestern bei einem Schulfreund zu Besuch. Er war entsetzt über die dortigen Zustände. Im Einzelnen:
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 998
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Hallo,
mein Sohn (10) war gestern bei einem Schulfreund zu Besuch. Er war entsetzt über die dortigen Zustände. Im Einzelnen: - 14 Katzen in der Wohnung - 1 Ratte (wohl nicht mehr lange bei 14 Katzen) - kein Strom, wurde gesperrt - jede Menge Fruchtfliegen - Vater verschwunden Die Mutter ist wohl überfordert, nehme ich jedenfalls an. Kann/soll man hier versuchen, zu helfen ? Welche Behörden sollten eingeschaltet werden ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Moin Andreas,
Du könntest mal die Klassenlehrerin fragen, ob sie Einblick in das Familienleben hat. Die Mutter fragen, ob sie vielleicht Hilfe braucht. Oder das Jugendamt bitten, mal einen Blick in die Wohnung zu werfen. |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 706
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Hallo!
Ich würde sagen: Einmischen ja, aber nicht zu viel. In diesem Sinne wäre wohl das Ordnungsamt die richtige Adresse oder der städtische ASD (falls vorhanden). |
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#4 |
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Moderatorin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
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Hallo Andreas lübeck,
könntest nicht Du selbst dort erst mal vorbeischauen und Dir ein Bild machen? Neben den guten Tips von Frauke.... den sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt bitten dort hinzugehen. Ohne Strom ist das Leben echt ein Horror. Gruss Michaela
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K. Tucholsky: Wenn der Deutsche hinfällt dann steht er nicht auf, sondern fragt wer Schadenersatzpflichtig ist. |
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#5 |
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Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
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Hallo Andreas,
mMn kann nur das Jugendamt Ansprechpartner sein, da das Wohl des Kindes gefährdet ist. Die Mitarbeiter werden dann gggflls. geeignete weitere Maßnahmen einleiten. Du mußt Dir nur darüber klar sein, daß Dir Deine Intervention mglw. von Seiten der Mutter krumm genommen wird. Im schlimmsten Fall kann es schließlich zur Herausnahme des Kindes aus der Familie kommen (was für das Kinder aber nicht die schlechteste Lösung sein muß). Wünsche Dir ein gutes Händchen bei Deiner Entscheidung. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 706
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Ob es der Familie sonderlich weiterhilft, wenn das Jugendamt die Kinder unterbringt - feststellt, dass es nicht gefährdet genug ist und dann wieder abdampft...?
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#7 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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zwischen "kindunterbringen" und "tatenloswiederabdampfen" hat das Jugendamt ja noch einige andere Alternativen (z.B. eine Familienhelferin installieren).
Von vornherein davon auszugehen, daß das Jugendamt nicht weiterhilft, hilft der Familie jedenfalls mMn auch nicht weiter. |
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#8 |
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Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
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Nur das Jugendamt kann als "Eingriffsverwaltung" handeln. Alle anderen Institutionen sind auf Freiwilligkeit angewiesen und bisher ist von dieser "Freiwilligkeit" bzw. eigener Aktivität auf Seiten der Mutter nichts zu sehen. Das Ordnungs- oder Gesundheitsamt kann nur zur Gefahrenabwehr tätig werden und dies scheint in diesem Fall ja zu wenig zu sein.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#9 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 706
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Zitat:
Das Jugendamt ist doch hier keinerlei Hilfe, weil das primäre Problem der kurzen Schilderung nach nicht mangelhafte Erziehung und gefährdetes Kindeswohl ist, sondern eine offensichtliche Problematik der Mutter in der Bewältigung des Alltags... oder eine Messie-Sache... etc. Und da hat das Jugendamt nur wenige Möglichkeiten, Lösungswege anzubieten. ASD wäre perfekt - sowas gibt's halt nicht überall. Meiner Erfahrung nach ist aber dann eben das Ordnungsamt eine gute Anlaufstelle... Die können sondieren, einschätzen, akute Gefahrensituationen beheben und ggf. an andere Dienste vermitteln. Mutmaßlich werden die sich ohnehin auch an das Jugendamt wenden... aber eben nicht nur... |
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#10 |
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Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
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Nicht, daß wir einander vorbei reden. Für mich gehört der ASD zum Jugendamt. Mag sein, daß dies in anderen Regionen nicht so ist oder im Rahmen der kommunalen Neuorganisation geändert wurde.
Bzgl. der "eigenen Aktivität" oder "Freiwilligkeit" sei auf den abgestellten Strom verwiesen. Wenn man es so weit kommen läßt, dann liegt schon einiges im Argen, wobei ich die anderen genannten Punkte im Einzelnen noch nicht sonderlich bedrohlich empfinde.
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