Dies ist ein Beitrag zum Thema Was mir nicht ganz klar ist im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ist dies ein Forum von Betreuern für Betreute oder von Betreuten für Betreute oder von Betreuten für Betreuer?
Herzliche ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.04.2005
Ort: Asbach
Beiträge: 7
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Hallo,
ist dies ein Forum von Betreuern für Betreute oder von Betreuten für Betreute oder von Betreuten für Betreuer? Herzliche Grüße Wolfgang Kluck
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Wolfgang,
dieses Forum ist von Betreuern initiiert, doch spricht es alle an, BetreuerInnen wie Betreute. Hier machen sich Betreute Luft und suchen Bestätigung, wie auch BetreuerInnen über Betreute, Behörden und Angehörige. Es ist ohne Vorgaben oder Bedingungen. Absicht dieses Forums ist, dass Beteiligte sich austauschen und helfen können. Und was ist dein Anliegen? Gruß Heinz |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Heinz,
danke für die schnelle Antwort. Ich bin der Gründer und einer der Vorsitzenden des Fördervereins gemeindenahe Psychiatrie im Kreis Neuwied (und Umgebung) e.V. Häufig kommt es vor, dass Mitglieder von uns, die zum Teil schon einen Minibeitrag bezahlen, € 6,- pro Jahr, eine Betreuung aufs Auge gedrückt bekommen. Es ist mir jetzt dreimal passiert, dass der Betreuer, als erstes die Mitgliedschaft in unserem Verein kündigt. Mit dem Klienten war dies aber nicht abgesprochen worden. Zumal wir auf Antrag auch jemand ganz vom Beitrag befreien können, wenn es wirklich ganz knapp wird. Meine Frage ist, darf ein Betreuer dies so ohne weiteres, da wir auch ein Teil des sozialen Umfelds der Mitglieder sind. Herzliche Grüße Wolfgang
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Wolfgang,
laut Gesetz soll der/die BetreuerIn mit dem/der Betreuten zusammen die Angelegenheiten klären und gestalten. Oft ist der/die Betreute dazu nicht in der Lage oder ist ihm/ihr egal. Oft entscheidet auch die betreuende Person völlig eigenständig und über den Kopf der betreuten Person hinweg. Dann stellt sich die Frage, ist bei den betreuten Mitgliedern ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet oder nicht. Ohne diese Einschränkung der Geschäftsfähigkeit kann das Mitglied eigenständig an der Mitgliedschaft festhalten. Dann hat die betreuende Person dies zu respektieren. Ggfls. würde sich dann ein Machtspiel ergeben mit der Konsequenz, dass das Gericht als Aufsicht angerufen wird, zu prüfen, weshalb dem Mitglied die Hilfe vorenthalten wird und eine Kündigung dem Wohl des Mitgliedes zuwiderliefe. Dann muss der/die BetreuerIn sich schon was einfallen lassen, die Notwendigkeit der Kündigung zu begründen. Ich hoffe, mit meiner Anregung konnte ich Dir weiterhelfen. Gruß Heinz |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.04.2005
Ort: Asbach
Beiträge: 7
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Hallo Heinz,
dankeschön, damit kann ich was anfangen. Hilflose Personen waren das nicht. Mit vielen dieser Menschen stehe ich persönlich in Kontakt. Herzliche Grüße Wolfgang
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.04.2005
Ort: Asbach
Beiträge: 7
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Habe noch etwas vergessen, habt Ihr was gegen einen Link auf folgender Seite?
http://www.psychiatrieimkreisneuwied.de/ Herzliche Grüße Wolfgang
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#7 |
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Technischer Administrator
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 347
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Hallo Wolfgang,
natürlich haben wir nichts gegen eine Verlinkung. ![]() Viele Grüße Achim |
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