Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

totales rauchverbot in bayern ist verfassungmäßig!

Dies ist ein Beitrag zum Thema totales rauchverbot in bayern ist verfassungmäßig! im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hi zusammen, ich find das so richtig klasse. is so viel angenehmer, überall wo gehen und nirgends qualm. suuuuper find ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Off Topic Bereich

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 04.08.2010, 13:54   #1
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Daumen hoch totales rauchverbot in bayern ist verfassungmäßig!

hi zusammen,
ich find das so richtig klasse. is so viel angenehmer, überall wo gehen und nirgends qualm. suuuuper find ich das.




Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. August 2010 – 1 BvR 1746/10

Zitat:

1. Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz -GSG) vom 23. Juli 2010 (BayGVBl S. 314) in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) vor (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 2 Nr. 8 GSG).






Das neue Gesetz entspricht im Wesentlichen der ursprünglichen Fassung des Gesundheitsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BayGVBl S. 919). Die mit Wirkung zum 1. August 2009 in dieses Gesetz aufgenommenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten. Beibehalten hat der Gesetzgeber aber eine Änderung des Anwendungsbereichs des Gesetzes. Die ursprüngliche Fassung galt nur für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes, „soweit sie öffentlich zugänglich sind“. Dieser Halbsatz wurde 2009 gestrichen und ist auch nicht in das neue Gesetz aufgenommen worden.


2. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Raucherin und besucht mehrmals wöchentlich Gaststätten. Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine Gaststätte. Einen erheblichen Teil ihres Umsatzes erzielt sie durch geschlossene Gesellschaften wie Hochzeiten, Geburtstage und Betriebsfeiern, die in abgetrennten Räumen stattfinden. Sie trägt vor, die Gastgeber dieser Gesellschaften hätten ihren Gästen in der Vergangenheit häufig das Rauchen erlaubt. Die Beschwerdeführerin zu 3), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt ein „Pilslokal“, dessen Räume eine Fläche von weniger als 75 m2 haben. Sie macht geltend, sie beschäftige nur Raucher und ihre Gäste seien „fast ausnahmslos Raucher“ beziehungsweise es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.
[...]



2. Die Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls unbegründet. Die angegriffenen Regelungen verletzen weder die Beschwerdeführerin zu 1) als Raucherin noch die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3) als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten.

11
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 <357 ff.>).


12
Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten im Sinne von § 1 GastG, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Die Voraussetzungen einer solchen Ausnahme wären praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des Verbots einladen. Auch die - nicht näher konkretisierte - Behauptung der Beschwerdeführerin zu 3), sie werde durch das Rauchverbot in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, führt zu keiner anderen Beurteilung. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt ist, so dass der Gesetzgeber sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen muss, wenn er das Konzept eines strikten Rauchverbots wählt (vgl. BVerfGE 121, 317 <358 f.>).


13
Ein striktes Rauchverbot ist auch vor dem Hintergrund, dass es in Bayern aufgrund der bisherigen Regelungen inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten geben soll, nicht unverhältnismäßig. Nach wie vor wird den Nichtrauchern unter den Gaststättenbesuchern dieser Schutz nicht aufgedrängt. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, ihnen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Gaststätten zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei dem Tabakrauch aussetzen müssen. Gerade im Bereich der getränkegeprägten Kleingastronomie war eine solche Teilhabe bislang allenfalls eingeschränkt möglich. Auch ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt (zur Gesetzgebungskompetenz vgl. BVerfGE 121, 317 <347 ff.>).


14
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.


15
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

quelle: Das Bundesverfassungsgericht
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2010, 16:18   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Daumen runter

Für mich ein Grund mehr, nen grossen Bogen um Bayern zu machen!

Das artet ja schon beinahe in Diskriminierung von Rauchern aus! Aber Tabaksteuern dürfen wir fleissig zahlen!
Aber wehe, es ginge um eine Anhebung der Alkoholsteuer, was da dann wohl los wäre ....

Alles Heuchler!

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2010, 13:51   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Für mich ein Grund mehr, nen grossen Bogen um Bayern zu machen!

Das artet ja schon beinahe in Diskriminierung von Rauchern aus! Aber Tabaksteuern dürfen wir fleissig zahlen!
Aber wehe, es ginge um eine Anhebung der Alkoholsteuer, was da dann wohl los wäre ....

Alles Heuchler!

MurphysLaw
Der Unterschied dabei:

Säufer ruinieren nur ihre eigene Gesundheit (was ihnen - wie wir wissen - auch zusteht).

Viele (nicht alle) rücksichtslose Raucher gefährden aber - wie wir auch wissen - zudem die Gesundheit ihrer Mitmenschen.

Insofern ist dieses Verbot - was ja nur in geschlossenen Räumen gilt - m.E. absolut o.k.

(ich geb' zu, als Ex- bzw. Nichtraucher habe ich leicht reden....)

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2010, 19:11   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
Standard

Lieber carlos, mE sind wir EX_Raucher! Da gibt es immer wieder Momente, wo man ganz genau weiß, wie verteu.. gut der Tabak munden würde - aber man macht es eben nicht, weil man inzwischen auch ganz andere Dinge weiß! Die Bereitschaft anzuerkennen, dass nicht alles nach dem Lustprinzip funktioniert - ich glaube da hakt es bei vielen Aufhörern. Es ist doch so anstrengend, weil es sich oft eben um die schwachen, schönen, lässigen Augenblicke handelt. Der "Schweinehund" ist nichts grobes, leicht fassbares, eher schick, cool und eigentlich kaum zu bemerken. Ich finde das gut, mit dem absoluten Rauchverbot
__________________
LG v.
Henrik
Henrik ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2010, 08:19   #5
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Für mich ein Grund mehr, nen grossen Bogen um Bayern zu machen!

Das artet ja schon beinahe in Diskriminierung von Rauchern aus! Aber Tabaksteuern dürfen wir fleissig zahlen!
Aber wehe, es ginge um eine Anhebung der Alkoholsteuer, was da dann wohl los wäre ....

Alles Heuchler!

MurphysLaw
Hallo,

Tabaksteuer zahlst Du freiwillig, nämlich nur wenn Du konsumierst. Es zwingt Dich niemand, diese Steuer zu zahlen.

Alkohol ist seit mind. 20 j. annähernd unverändert im Preis. Das dürfte System haben.
Tomas11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39