Dies ist ein Beitrag zum Thema Umfrage! im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin! Moin!
Habe mir gerade letzte Woche einen Vortrag über Betreuungsrecht angehört, welcher letztlich aber doch mehr auf Patientverfügung und ...
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26.11.2010, 08:11 | #1 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Umfrage!
Moin! Moin!
Habe mir gerade letzte Woche einen Vortrag über Betreuungsrecht angehört, welcher letztlich aber doch mehr auf Patientverfügung und Vollmachten hinauslief! Mir wurde dabei wieder klar, dass grundsätzlich doch noch sehr wenige Menschen sich mit den o.g. Verfügungen absichern!...was anderen gerne empfohlen wird, wird von einem selber deshalb aber noch lange nicht gemacht! Mich würde mal interessieren, wie so der Querschnitt hier im Forum aussieht...habt Ihr alle Vollmachten und Patientenverfügungen für "den Fall der Fälle" vorbereitet? Lieben Gruß, Thorsten
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26.11.2010, 23:03 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Superthor, ich habe die Formulare hier schon Ewigkeiten liegen. Aber finde keinen, der die Verantwortung übernehmen will.
Letztendlich werde ich mir ne befreundete Anwältin suchen müssen, die alles in meinem Sinne (hoffentlich) erledigen wird. Kostenberechnung RA nach RVG? Gruss m. Wenn ich hier spätestens 1/2 Jahr nicht mehr nerve, ist mary mausetot oder wurde gesperrt. |
27.11.2010, 10:29 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin Moin
Den Kram mit der Vorsorgevollmacht habe ich inzwischen seit einigen Jahren geregelt. Habe da aber auch einige Jahre zu gebraucht, obwohl ich extra Fortbildung zu dem Thema gemacht habe und auch gebe. Mein Grund mich endlich auch mal um die eigene Vorsorgevollmacht zu kümmern war ein Betreuter, der ohne Trauschein mit seine Liebsten in einem gemeinsam gekauften Haus gewohnt hat - bis ihm eine Waschmaschine auf den Kopf gefallen ist und er im Koma gelegen hat. Die Beziehung, das Haus und die ganzen Familien drumherum sind daran kaputt gegangen. Nach zwei Suizidversuchen der Lebensgefährtin durfte ich sie dann auch betreuen. Inzwischen ist ihre Betreuung erfreulicherweise nicht mehr nötig und wurde aufgehoben. Bis zu dem Punkt mit der Waschmaschine ist es bei mir privat auch so: Keine Ehe, aber ein gemeinsames Haus.... An Mary: Nimm es Dir nicht übel, wenn du bisher noch keine Volmacht aufgesetzt hast. Dafür benötigt wohl jeder mehrere Jahre, um das endlich mal hinzukriegen. Damit tröste ich auch alle, die in meinen Vorträgen etwas zu diesem Thema hören wollen. Es ist einfach so. Und wenn es bei Dir bisher daran scheitert, dass Du niemanden kennst, dem Du Dein Leben anvertrauen wolltest: Auch da bist Du nicht allein, aber vielleicht lernst Du ja noch jemand kennen. Denk aber daran: In einer Vollmacht ist üblicherweise keine Kontrollinstanz eingebaut. Die mußt Du selber einbauen, z.B. in dem der/ die Bevollmächtigte verpflichtet wird einer anderen Person gegenüber eine Rechnungslegung vorzulegen. Damit kannst du den Nachteil der Vollmachten gegenüber der rechtlichen Betreuung ein Stück weiut ausgleichen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
27.11.2010, 18:31 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
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Irgendwo gammeln bei mir/uns tatsächlich solche Verfügungen ´rum - danke fürs Erinnern, kann man alles mal auf Aktualisierungsnotwendigkeit abchecken
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LG v. Henrik |
27.11.2010, 19:07 | #5 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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*lach - das ist wie mit den Pädagogenkindern, die am unerzogensten sind....
In irgendeiner Schublade liegen doch hier die Formulare ...
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
28.11.2010, 08:54 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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inhaltlich entgegen jeder Vernunft, also keine Einschränkungen, Kontrolle usw. habe ich das geregelt- mit dem allerbesten Gefühl der Welt.
Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
28.11.2010, 11:10 | #7 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 55
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...bei mir ist es so wie mit dem Schuster und den Schuhen...
Aber ein Anfang ist mit meiner Patientenverfügung schon gemacht; es besteht also Hoffnung, auch meine Vorsorgevollmacht zu schreiben. Liebe Grüße und einen schönen ersten Advent, tervall19 |
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