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Volkszählung - Erfassung von "Sonderbereichen"

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ihr vielleicht mitbekommen habt, gibt es demnächst eine Volkszählung (Zensus11). Dieses mal sollen neben der ...


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Alt 05.04.2011, 13:43   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 26
Standard Volkszählung - Erfassung von "Sonderbereichen"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ihr vielleicht mitbekommen habt, gibt es demnächst eine Volkszählung (Zensus11). Dieses mal sollen neben der Zusammenführung der Daten aller Bundesbürger aus den Meldebehörden und Arbeitsämtern 10% der Bevölkerung befragt werden und - besonders pikant - eine namentliche Vollerfassung ALLER Insassen von Gefängnissen, Psychiatrien, Heimen jeglicher Art, Obdachlose usw. (sogenannte "Sonderbereiche") erfasst werden. Beauftragt damit sind die Einrichtungsleitungen, d.h. die Patienten/ Bewohner bekommen davon gar nichts mit.

Ich finde das schwer skandalös und ringe gerade mit mir, ob ich bei meinen Klienten in entsprechenden Einrichtungen der Datenherausgabe widerspreche. Ob das was bringt ist mir nicht so klar, aber einfach stillschweigend hinnehmen möchte ich das nicht.

Wie seht ihr das denn?

empörte Grüße, Antonia
Antonia ist offline  
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Alt 05.04.2011, 21:51   #2
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 26
Standard zur Ergänzung:

Etliche Datenschutzbeauftragte der Länder sowie der Datenschutzbeauftragte des Bundes Schaar sehen das in etwa so (Zitate spiegeln den diesbezüglichen Tenor):

"Des Weiteren habe ich darauf hingewiesen, dass in sogenannten Sonderbereichen (Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünfte, Wohnheime und ähnliche Unterkünfte) lediglich eine anonyme Datenerhebung zulässig ist, zumal in der Begründung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 eine solche auch angekündigt worden war. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund von dieser Aussage abgewichen wird, zumal schon im Volkszählungsurteil für die Bewohner in sensiblen Anstaltsbereichen entsprechende Maßstäbe aufgestellt worden sind und darauf abgestellt wurde, dass die Erhebung Anhaltspunkte über die Belegung der Anstalten liefern soll, also die Mitteilung der zahlenmäßigen Belegung durch den Anstaltsleiter reiche (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 65, 49).

Trotz der auch von anderen Datenschutzbeauftragten geübten Kritik sieht das Gesetz dennoch eine personenscharfe Erhebung in Sonderbereichen vor. Ich habe vor dem Innenausschuss die Möglichkeit genutzt, nochmals meine generellen Bedenken zum Zensus 2011 vorzutragen. Hierzu gehört auch die mangelnde Transparenz des Verfahrens, denn die von der Datenerhebung Betroffenen erfahren regelmäßig nichts von dem Umstand der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten, haben damit keine Kontrolle über Inhalt und Empfänger der Übermittlungen und können demzufolge ihre verfassungsrechtliche Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, nicht ausüben."

Quelle: Tätigkeitsbericht Datenschutzbeauftragter MeckPomm __
www.lfd.m-v.de/dschutz/taetberi/tb9/lfdmvtb9.pdf


"Ich habe angeregt zu prüfen, ob es nicht möglich ist, nur in wenig sensiblen Sonderbereichen, wie z.B. Studentenwohnheimen, die derzeit vorgesehene personenscharfe Erhebung durchzuführen, in sensiblen Sonderbereichen, wie z.B. bestimmten Heimen und Justizvollzugsanstalten, es aber bei einer summarischen Erfassung zu belassen.

Zwar hat das Staatsministerium des Innern erfreulicherweise meine Argumente aufgegriffen. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf sieht jedoch bedauerlicherweise nach wie vor eine personenscharfe Erhebung in Sonderbereichen vor."

Quelle: Tätigkeitsbereicht Datenschutzbeauftragter Bayern
www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/tb23.pdf
Antonia ist offline  
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Alt 08.04.2011, 12:06   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.04.2011
Beiträge: 5
Standard

Ich wusste schon das bald eine Volkszählung stattfindet, aber das die Daten so genau erhoben werden wusste ich ehrlich gesagt nicht. Diese Sonderbereiche sind schon irgendwie ein großer Eingriff in die Privatssphäre der Leute. Ich finde daher auch die Idee mit den summarischen Erfassung nicht schlecht, dass es sich bei den Sonderbereichen wirklich um sehr sensible Bereiche geht.
erju ist offline  
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Alt 13.05.2011, 10:31   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 26
Standard keine Weitergabe von sensiblen Daten

Also, ich habe den unten stehenden Brief an "meine" Heime geschickt und bislang positive Rückmeldungen bekommen, dass die Daten nicht weitergegeben werden. Auf die Auseinandersetzungen mit der Zensusbehörde bin ich gespannt.

Eine Klientin von mir wurde aufgrund ihrer psychischen Krankheit im Faschismus zwangssterilisiert und nun sollen wieder staatliche Listen von Behinderten angefertigt werden. Das finde ich viel schlimmer als den "allgemeinen" Zensus! Auch wenn mit diesen Listen jetzt nichts "schlimmes" passiert und die Dame schon klapperalt ist: vorhandene Datenbänke wecken Begehrlichkeiten und bergen die Gefahr des zukünftigen Missbrauchs. Vor allem ist überhaupt nicht ersichtlich WOZU diese ausführlichen Erhebungen gut sein sollen (mir jedenfalls nicht).

Und nun der Brief:
-----------

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Betreuerin von Frau/Herrn xyz bitte ich Sie, persönliche Daten meiner Betreuten im Rahmen des Zensus 2011 nicht weiterzuleiten.

Die Erhebung von personenbezogenen Daten in sogenannten Sonderbereichen, Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 18./19.10.1983 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83. Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Entscheidung wörtlich ausgeführt:

"Unbeschadet des multifunktionalen Charakters der Datenerhebung und Datenverarbeitung zu statistischen Zwecken ist Voraussetzung, daß diese allein als Hilfe zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erfolgen. Es kann auch hier nicht jede Angabe verlangt werden. Selbst bei der Erhebung von Einzelangaben die für statistische Zwecke gebraucht werden, muß der Gesetzgeber schon bei der Anordnung der Auskunftspflicht prüfen, ob sie insbesondere für den Betroffenen die Gefahr der sozialen Abstempelung (etwa als Drogensüchtiger, Vorbestrafter, Geisteskranker, Asozialer) hervorrufen können und ob das Ziel der Erhebung nicht auch durch eine anonymisierte Ermittlung erreicht werden kann.

Dies dürfte beispielsweise bei dem in § 2 Nr. 8 VZG 1983 geregelten Erhebungstatbestand der Fall sein, wonach die Volkszählung und Berufszählung im Anstaltsbereich die Eigenschaften als Insasse oder die Zugehörigkeit zum Personal oder zum Kreis der Angehörigen des Personals erfaßt. Ein solches Ziel ist - abgesehen von der Gefahr sozialer Etikettierung - auch ohne Personenbezug zu erreichen. Es genügt, daß der Leiter der Anstalt verpflichtet wird, zum Stichtag der Volkszählung die zahlenmäßige Belegung nach den in § 2 Nr. 8 VZG 1983 aufgeführten Merkmalen ohne jeden Bezug auf die einzelne Person mitzuteilen. Eine personenbezogene Erhebung des Tatbestandes des § 2 Nr. 8 VZG 1983 wäre deshalb von vornherein ein Verstoß gegen das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht. "

Im Rahmen des Zensus 2011 sollen in "sensiblen Sonderbereichen" (u.a. Wohnheime für alte oder behinderte Menschen) Daten erhoben werden wie: Vorname, Nachname, Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staat, in welchem Staat geboren, in welchem Ort geboren, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, wann in den Bereich gezogen. Im Bereich "Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte" wird weiterhin gefragt, ob die hiesige Wohnung die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglicht und ob eine weitere Wohnung bewohnt wird.

Als Betreuerin bin ich verpflichtet, die Rechte meiner Betreuten zu wahren und zu schützen. Daher untersage ich Ihnen die Weitergabe der personenbezogenen Daten meiner Betreuten.

Ich bitte Sie, die Erhebungsstelle gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass die Datenweitergabe von mir als Betreuerin untersagt wurde und direkt an mich zu verweisen.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich vorab.

Mit freundlichen Grüßen,
Antonia ist offline  
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Alt 05.06.2011, 18:50   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 8
Standard

Hm...

ich sehr die Problematik nicht..

ich habe eine ""Befragung" in einem Privathaushalt mitgemacht
und muss sagen das die Fragen die ich ihm Heim (Pflegeheim) dagegen echt Peanuts waren..

alle BW sind im Vorfeld vom Kreis über die bevorstehende Zählung informiert worden, sodass sie eine Person ihres Vertrauens hätten hinzuziehen können

gleiches Recht für alle, im Privathaushalt bin ich auch zur Auskunft verpflichtet, sonst folgen Sanktionen

Lotte
Lotte1961 ist offline  
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