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Münchhausenstellvertretersyndrom

Dies ist ein Beitrag zum Thema Münchhausenstellvertretersyndrom im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer/innen, gibt es jemanden von Euch, der schon mal eine/n Betreuten hatte, der von einem Elternteil auf diese Art ...


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Alt 11.11.2011, 20:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard Münchhausenstellvertretersyndrom

Liebe Forenteilnehmer/innen,

gibt es jemanden von Euch, der schon mal eine/n Betreuten hatte, der von einem Elternteil auf diese Art krank gepflegt wurde (bis zur Immobilität - 24 Stunden im Bett)? Meine Betreute ist volljährig, aber völlig abhängig. Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen dazu? Ich habe keine konkrete rechtliche Frage, weil klar ist, dass ich anfangs sicher nur mit Gesprächen gefordert werde, später vielleicht eine Einweisung anordnen lassen muss (ich hoffe, das bleibt mir erspart). Bislang hat die Familie alle unliebsamen Behandlungen, Ärzte, Krankenhäuser immer wieder abserviert, die Hoffnung liegt darin, dass es bei mir nicht möglich ist und damit die Gefahr des lebensbedrohlichen Untergewichtes erkannt werden kann. Aber wie ihr wißt, geht es nicht rein um die Fakten, sondern besonders darum, die Betroffenen mit meinen Einschätzungen zu erreichen und eine Verhaltensänderung auf den Weg zu bringen.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Schönen Abend

Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 11.11.2011, 21:15   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard

Hallo Geranie,
nein, ich habe als Betreuerin noch keine Erfahrung damit, allerdings kenne ich aus meinem anderen beruflichen Kontext (psychotherapeutisch) 2 Frauen, die ihre Kinder "krank brauchen".

Doch jetzt zu Dir:
1. Allein, daß Du jetzt in dieses Familienspiel als neue Mitspielerin eintrittst, verändert sich was. Worin sich allerdings diese Veränderung äußern wird, kann man vorher nicht wissen.

2. Woher nimmst Du den Anspruch, Verhaltensveränderungen bewirken zu wollen/sollen ? Du bist nicht die Therapeutin, die Sozialarbeiterin etc. Ich glaube mit dem Anspruch an Dich stellst Du Dir selber ein Bein. Das ist zum Scheitern verurteilt.
Was wollen den die Beteiligten von Dir, was will die Betreute, was der Rest der Familie, welche Wünsche an Dich gibt es?

3. Deine Aufgabe ( und Macht) als rechtliche Betreuerin ist eine andere, und Du hast recht, davor zu zögern: wenn es um lebensbedrohliches Untergewicht geht, ist es zwar nicht deine Verantwortung einzuweisen - das muß und wird hoffentlich der Arzt tun, (medizinische Indikation), aber Du bist vielleicht diejenige, die das veranlassen wird / den Arzt informieren wird. Und das musst du auch klar kommunizieren. Gerade wo so viel Symbiotisches durch die Familie wabert und Grenzen verschwimmen, ist es wichtig, dass Du Deine Grenzen anerkennst, aber auch Grenzen markierst.

Eine herausfordernde Betreuung - ich wäre schon gespannt zu hören, wie es damit weitergeht.

Mit Gruss
Sikoba
Sikoba ist offline  
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Alt 11.11.2011, 23:23   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard

Hallo Sikoba,

das freut mich, so schnell eine Antwort zu bekommen, die ich auch ernst nehme.
Auf Deine Frage, woher ich den Anspruch nehme, Verhaltensänderungen zu bewirken, folgendes:
das Gutachten, in dem die Situation ausführlich beleuchtet wird, z.B. die Unterlagen von vielen Ärzten und Kliniken, die jeweils alle das Gleiche empfohlen haben aber ohne Erfolg, heißt es, dass vom Betreuer (Aufgabenkreis Aufenthalt und Gesundheitsfürsorge) erwartet wird, in Gesprächen mit allen Familienmitgliedern Wege aufzuzeigen, die Situation zu verbessern und die Betroffene an eine längere Reha-Maßnahme sowie eine psychosomatische Behandlung hinzuführen.

Außerdem wird deutlich gesagt, was Du angesprochen hast: die Tatsache, dass sich bereits durch mein "Einschreiten" eine Veränderung ergeben kann, so dass wieder eine Teilhabe am Leben möglich ist.

Ich bin recht (an)gespannt, weil ich es auch als große Herausforderung empfinde. Da eine meiner Stärken der persönliche Kontakt ist, traue ich mir die Betreuung auch zu.

Danke also für den Hinweis auf klare Kommunikation und Erkennen der Grenzen!

Ich bleibe mit dem Thema sicher auch hier im Gespräch. Je nachdem natürlich, ob ich auf weiterhin Substanzielles beitragen kann und auf Interesse stoße.

Schöne Grüße

Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 12.11.2011, 01:21   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

von der Erkrankung habe ich bisher nur gelesen - jedoch würde ich
an Deiner Stelle nicht um die "Macke" des Täters kümmern, sondern um das Wohl Deines Klienten, dem Du als Betreuer zur Seite gestellt wurdest, um diese Mißhandlung zu unterbinden und physischen und psychischen Folgen zu überwinden.
Vermutlich wird damit die Familie auf Zeit zerschnitten, aber beim 8a passiert das auch denn auch da es geht ums Wohl des Klienten.

Ich habe das Gefühl, dass Du den Auftrag als rechtlicher Betreuer ein wenig missverstehst und die Ärzte der Gutachten wohl auch.
Die Psychotherapie der Angehörigen/Täter gehört nicht in Deinen Aufgabenkreis, auch wenn es Dir vielleicht liegt und Du vielleicht auch Psychotherapeut bist. Dafür gehört aber der Schutz Deines Klienten vor dem Täter dazu und die Suche und Durchsetzung entsprechender Hilfe.

Wenn Dein Ansatz der ist, erst die Mutter druch Gespräche "zu heilen" so dass keine weiteren Mißhandlungen folgen und dann die physichen und psychischen Schäden Deines Klienten zu therapieren, finde ich diesen Ansatz zu komplex, zu unsicher und uneffektiv für Deinen Klienten.

Grüße!

Geändert von gonzo (12.11.2011 um 01:28 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 12.11.2011, 10:42   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Hallo Geranie,

ich muss mich den Vorrednern anschliessen und wollte Dir nur eines noch zu bedenken geben:

Je "nützlicher" solche systemischen Verstrickungen sind, desto größer ist der Widerstand gegen alles, was diese Verstrickung auflöst.

Mit dem "reinen gesetzlichen Auftrag" den Du hast und den du ausführen wirst, wirst Du wahrscheinlich segensreicher und nachhaltig heilsamer sein, als es jetzt scheint...

Alles Gute!

Gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 12.11.2011, 19:23   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin Geranie

Ich habe wohl einen Betreuten, dessen Mutter als Bilderbuchbeispiel für ein Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom durchgehen würde. Weil sie immer nur ihren Sohn zum Arzt geschickt hat, und nicht selber diagnostiziert wurde, hat sie diese Diagnose nicht offiziell - aber wer hat die schon?

Mein Betreuter lebt in einem Heim. Daher ist es für mich natürlich leichter, den Kontakt zu der Mutter zu reglementieren. Allerdings mußte ich auch erst mal lernen, mit der Mutter umzugehen, weil sie versucht hat, mich für ihre Zwecke zu instrumentalisieren (Heimwechsel, der "Junge" soll in eine Klinik, weil die Epilepsie doch endlich mal gründlich diagnostiziert werden muss, etc.).

Den anderen stimme ich schon zu: Du kannst nicht das Verhalten von irgendwem verändern. Es ist nicht Deine Aufgabe und rein technisch wird es auch schwierig. An der Situation kannst Du schon was verändern, wenn Du Deiner Aufgabe als rechtliche Betreuerin nachkommst.

Die ärztliche Vorstellung , dass Du durch Gespräche mit den Angehörigen etwas verändern kannst, finde ich reichlich sonnig. Völlige Verkennung der betreuerischen Aufgabenstellung und Möglichkeiten. Dein Job ist das definitiv nicht"!

Auch EFB hat mit seiner These recht. Ich würde mir das System mal ansehen und versuchen mit der einen oder anderen paradoxen Intervention mir Möglichkeiten zu verschaffen, meine Arbeit machen zu können (in meinem Fall: die Mutter vom Halse halten).

Viel Glück und gute Nerven
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.11.2011, 11:06   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
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Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
Moin,

Vermutlich wird damit die Familie auf Zeit zerschnitten, aber beim 8a passiert das auch denn auch da es geht ums Wohl des Klienten.

Wenn Dein Ansatz der ist, erst die Mutter druch Gespräche "zu heilen" so dass keine weiteren Mißhandlungen folgen und dann die physichen und psychischen Schäden Deines Klienten zu therapieren, finde ich diesen Ansatz zu komplex, zu unsicher und uneffektiv für Deinen Klienten.

Grüße!
Hallo Gonze, efb und Imre,

alles, was ihr sagt, auch die Kritik ist hilfreich, um meine eigenen Vorstellungen gegenüber den anderen Involvierten zu rechtfertigen. Mein Ansatz wäre gleich gewesen, eine stationäre Reha-Maßnahme zu suchen (das war der thread (Hilfe für Betreuten wegen Freiheitsentziehung). Mir wurde dann aber von der Behörde und vom Richter gesagt - sinngemäß: erstmal Zurückhaltung bei sowas, sonst passiert noch etwas mit der Betreuten, sie hat nämlich einen Herzfehler. Deshalb wurde auch keine Anhörung mit mir angesetzt, sondern laut Richter, erst mal eine mit ihm, dann erst mit mir. Auch die Behörde sagte mir, ich solle nicht umgehend einfach dort hinfahren und die Betreute aufsuchen.
Im Klartext: sie befürchten, wenn ich den Schnitt mache - in welcher Form auch immer-, kriegt sie Herzprobleme, sie hat ja auch eine Hyochondrie diagnostiziert, aber auch daran sind schon Leute gestorben. Deshalb die Gespräche mit der Mutter. Ich will die Mutter nicht heilen, so allmächtig fühle ich mich wirklich nicht. Aber allen Beteiligten zeigen: jetzt ist Schluss mit der Mißhandlung. Da sich oft Mißhandelte mit dem Täter identifizieren, wird es nicht ganz einfach, eben weil auch die Betreute, die eigentlich der Betreuung skeptisch gegenübersteht opponieren wird. Und sie hat eine Abhängigkeitsdiagnose.

Ich bin also dankbar für jegliches von Euch.

Bitte erklär mich nochmal den "8a", gonzo.
Danke, noch einen schönen Sonntag.

Grüße
Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 13.11.2011, 12:47   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin Geranie,

der 8a ist aus dem SGBVIII, ich habe den als Beispiel dafür genommen, dass die Familie trotz Art. 6 GG auch auseinander geschnitten werden müssen, um das Kind in diesem Fall Deinen Klienten zu schützen.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 13.11.2011, 16:30   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
Standard

Hallo Geranie,

mir kommt es fast so vor, als hätte die Mutter den Richter mit ihrer Überbesorgtheit "angesteckt". Die Betreute würde sicherlich nicht gleich einen Herzanfall bekommen, wenn du sie aufsuchst. Ich an deiner Stelle würde erstmal den behandelnden Arzt aufsuchen und ihn auf eine stationäre Reha ansprechen. Bis der Rehaantrag bewilligt ist und ein Platz zur Verfügung steht, vergeht einige Zeit. In dieser Zeit kannst du dafür sorgen, dass deine Betreute eine psychologische Behandlung bekommt. Den Angehörigen kannst du Infos über Familientherapie in die Hand drücken. Sie können dann selbst entscheiden was sie damit machen. Damit hast die Auflagen des Richters über "Wege aufzeigen" erfüllt und kannst dich an deine eigentliche Aufgabe als gesetzliche Betreuerin machen.

Viel Erfolg
Hanne
Hanne ist offline  
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Alt 16.02.2012, 07:49   #10
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Registriert seit: 12.02.2012
Ort: BRD
Beiträge: 10
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Ich beziehe mich auf 2 Passagen,
die bei mir Unklarheit hervorrufen :

1.) Bislang hat die Familie alle unliebsamen Behandlungen, Ärzte, Krankenhäuser immer wieder abserviert, die Hoffnung liegt darin, dass es bei mir nicht möglich ist und damit die Gefahr des lebensbedrohlichen Untergewichtes erkannt werden kann.

2.) das Gutachten, in dem die Situation ausführlich beleuchtet wird, z.B. die Unterlagen von vielen Ärzten und Kliniken, die jeweils alle das Gleiche empfohlen haben aber ohne Erfolg, heißt es, dass vom Betreuer (Aufgabenkreis Aufenthalt und Gesundheitsfürsorge) erwartet wird, in Gesprächen mit allen Familienmitgliedern Wege aufzuzeigen, die Situation zu verbessern und die Betroffene an eine längere Reha-Maßnahme sowie eine psychosomatische Behandlung hinzuführen.


Folgende Fragen kommen mir da in den Sinn :

- Es scheint also eine Krankheitsgeschichte zu geben , die Ärzten und Behörden bekannt ist. Es muss also einmal eine freiwillige Zusammenarbeit stattgefunden haben, zumindest zwischen Familie und Ärzten ?
- Das Gutachten bescheinigt der Mutter die Diagnose Münchhausenstellvertretersyndrom ?
- Oder war die zu Betreuende in Behandlung und die ärztlichen Berichte/Gutachten betreffen die zu Betreuende ?

Bei lebensbedrohlichem Untergewicht denke ich automatisch an die Essstörung Magersucht (Anorexia nervosa).

Was ich sagen will und was hier auch schon gesagt wurde, ist dass sich eher auf die zu Betreuende zu konzentrieren wäre, denn auf die familiären Umstände.
Die mit Sicherheit immer eine große Rolle spielen, aber nicht derart im Fokus liegen sollten, dass sich Unklarheiten ergeben.

Die Sicht der Angehörigen angenommen, kann ein Betreuer als Bedrohung wirken.
Als Kraft die eine Familie zerstören will. Insbesondere wenn sich mehr um eine Diagnose der Mutter gekümmert wird, denn um die Diagnosen der zu Betreuenden. Unabhängig davon, ob die Mutter tatsächlich am Münchhausen- Stellvertretersyndrom erkrankt ist oder nicht.
Sollte eine solche Diagnose über die Mutter vorliegen und attestiert sein,
könnte sie einen gesetzlichen Vertreter ihrer Tochter, der sich auf sie - die Mutter -konzentriert, erst recht als Bedrohung empfunden werden.

Sollte bei der zu betreuenden volljährigen Tochter eine Anorexie vorliegen,
die man zu den Sucht- und Familienkrankheiten zählt, kann es sein, insbesondere wenn schon eine Vorgeschichte an Therapieversuchen und medizinischen Maßnahmen vorliegt, dass eine Art “Therapiemüdigkeit” eintritt.
Oder eben sich, bei den komplexen Vorgängen, ein Gefühl der existentiellen Bedrohung für die Familie, innerhalb der Familie aufbaut/aufgebaut hat.

Angesichts der Informationen kann man nur mutmaßen, was nicht wirklich weiter hilft.
Wirklich weiter helfen kann ich eh nicht, da ich keine
Berufsbetreuerin bin und mich in den möglichen Gesetzeslagen und den allgemeinen Möglichkeiten nicht auskenne, die man veranlassen kann, wenn durch Untergewicht eine akut lebensbedrohlicher Zustand eintritt.
Vale ist offline  
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