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Betreuter unberechenbar oder übertreibe ich?

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Hallo zusammen, mein Betreuter ist 22 Jahre alt, vor kurzem von zu Hause ausgezogen, weil er gewalttätig (physich aber auch ...


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Alt 01.12.2011, 21:27   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard Betreuter unberechenbar oder übertreibe ich?

Hallo zusammen,

mein Betreuter ist 22 Jahre alt, vor kurzem von zu Hause ausgezogen, weil er gewalttätig (physich aber auch verbal) wurde, wenn er in die Enge getrieben wurde (irgendwo menschlich). Die Eltern wollten schon letztes Jahr eine Betreuung, die er abgelehnt hat. Er hat seine Ausbildung nicht komplett fertig gemacht und macht keinerlei Anstalten, mal eine Arbeit zu behalten oder sich mit meiner Hilfe neu zu orientieren. Von 6 Terminen hat er vier gecancelt, lässt sich nicht erreichen, hat kein Handy, und erzählt Dinge, die er machen will, aber nicht umsetzt. Keineswegs aggressiv, sondern fast schon charmant. Außerdem tut er immer so, als wäre alles in bester Ordnung (er sucht mit einem Freund zusammen eine Stelle, er hat jetzt doch keine Probleme mit den Nachbarn, von denen er zuerst dachte, die würden die Polizei reinlassen, damit diese ihn observiert) Eigentlich wollte ich die Dinge unvoreingenommen angehen. Jetzt sehe ich, dass er keinen Finger krumm macht, ohne zu formulieren, was ihn belastet, außer "Ich hab halt Schwierigkeiten mit dem Aufstehen.". Er dürfte eigentlich kein Geld haben, Alg-II wird nicht bearbeitet, wenn er nicht zum Termin kommt, ich habe schon zweimal bei der Behörde verschoben und die sind echt geduldig. Ich vermute, dass er kriminell ist. Und jetzt meine Frage:
Da ich eine Neubegutachtung beantragt habe, weil ich nicht weiß, ob´s die Drogen sind oder es einen anderen Grund gibt für seine Lethargie, denke ich, er wird das nicht lustig finden. Die Begutachtung zielt auf "freiheitsentziehende Maßnahmen" ab. Da ich ihn morgen wieder zu Hause aufsuche, frage ich mich langsam, ob ich das tun soll. Ich habe schlicht ein mulmiges Gefühl. Er zieht sich bisher immer auf "kein Geld für Fahrkarte" oder "Krankheit" zurück, wenn ich mit ihm ein Treffen vereinbare. Deshalb bin ich immer zu ihm nach Hause, letztes und vorletztes Mal war dann auch noch ein Kumpel da, der dann aber ging.
Im nächsten Jahr (Januar) werde ich ihm einen Mann für das BEW an die Hand geben.
Aber für morgen suche ich eine Bestätigung von Euch, dass ich nichts zu befürchten habe.
Bin eigentlich kein ängstlicher Typ.

Danke für die Geduld, die Story zu lesen und freue mich über Tipps!

Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 01.12.2011, 21:52   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Geranie,

wenn Du ein ungutes Gefühl hast- dann gehe da nicht hin. Warum solltest Du auch?
Ich mache das inzwischen schon fast grundsätzlich so: wer laufen kann kommt zu mir ins Büro, ich renne doch nicht wie eine Gestörte hintern den Leuten her. Ich bin kein Bringdienst.

Gibts bei Euch nicht so was wie eine Teestube oder ein anderes caritatives Zentrum mit Aufenthaltsräumen wo Du ihn treffen könntest?

Das hört sich zunächst so an wie wenn er einfach keine Lust hätte sich zu rühren- dann wird das auch nichts mit dem Geld.
Ich hab einige bei denen ich weiss, sie sind einfach nur zu faul sich zu bewegen. Die lasse ich dann schon mal auflaufen. Nicht ganz knallhart aber so, dass es weh tut. ich kenne sie allerdings auch ziemlich gut und meine das einschätzen zu können.

Unsicherheit merkt man dem anderen an, Risiken würde ich an deiner Stelle nicht eingehen.

Viel Glück morgen, wie immer Du Dich entscheidest.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.12.2011, 22:03   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

irgendwie lustig das zu lesen, da der meinem Klienten vom Setting sehr ähnelt - der der in Algerien fest saß.
Meiner ist zurzeit im Obdach, da die Wohnungssuche nicht "klappte" ich lass ihn nun dümpeln und werd erst nach 2. Ansage aktiv. Als er wieder in Deutschland war hat er mich ganz schön auf trappe gehalten mit Hinrgespinsten, die keine wahre Substanz hatten, so dass ich ruderte, plante und organisierte und nen Tag später wars Makulatur...

Bei meinem anderen Spezi habe ich noch kein Treffen gehabt, da er sich trotz Hausbesuch entzieht, obwohl voher noch alles klar war am Tel... Nun werde ich nicht mehr hinterher laufen, sondern zu meinen Bürozeiten da sein und auf ihn warten.

Hab nach §53 ABW für beide im Ärmel, aber ohne die Mitwirkung geht da nichts und wenn noch keine Gefahr für Wohnung, Leib oder Freiheit besteht werd ich abwarten, bis die kommen und mitwirken eh ich da korrigierend eingreife.
Nach welchem § geht das BEW bzw. was ists?

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 01.12.2011, 22:53   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard kein Büro, erste Miete fehlt

Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
Moin,

Hab nach §53 ABW für beide im Ärmel, aber ohne die Mitwirkung geht da nichts und wenn noch keine Gefahr für Wohnung, Leib oder Freiheit besteht werd ich abwarten, bis die kommen und mitwirken eh ich da korrigierend eingreife.
Nach welchem § geht das BEW bzw. was ists?

Grüße!
Hallo Michaela,

danke. "Bringdienst" ist gut, das kriegt er morgen zu hören.

Hallo Gonzo,

BEW = Betreutes Einzelwohnen.
Frage zurück: was ist § 53 ABW?


Die Betreuung läuft ja erst seit Ende Oktober, wir haben also noch nicht viel schaffen können.
Eines macht mir trotzdem Sorgen: ich will ihn prinzipiell kontrolliert auflaufen lassen, damit er die Konsequenzen spürt. Heute war also die erste Miete nicht auf dem Vermieterkonto. Ich muss aber noch die Unterhaltspflicht der Eltern prüfen lassen. Ich habe ein wenig Bammel, dass das zu lange dauert. Die zweite Miete wird dann kritisch, wenn auch nicht gleich. Da wollte ich eigentlich relaxt bleiben, aber es gibt ja Leute, die sich zudröhnen und denen dann alles egal ist. Ich möchte nicht und darf das ja auch nicht zulassen, dass er die fristlose Kündigung bekommt oder schlimmer.

Ich sehe, ich bin nicht allein mit solchen Pseudo-Willigen, die aber alles sabotieren, was man anpackt.

Ciao Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 01.12.2011, 22:59   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard kein Büro

ach ja, das war noch der Punkt: ich habe kein Büro, noch nicht zumindest - und dachte an die Bücherei als Treffpunkt, damit er wenigstens nicht fahren muss. Etwas anderes hab ich in dem Kaff noch nicht entdeckt. Aber Teestube werde ich mal abchecken. Problem ist halt, dass er wahrscheinlich zu 80 % nirgends hinkommt, aus reiner Faulheit.

Dann schöne Träume

Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 06.12.2011, 21:02   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard

Zitat:
Zitat von Geranie Beitrag anzeigen
Hallo Gonzo,

BEW = Betreutes Einzelwohnen.

Frage zurück: was ist § 53 ABW?
??? Bin aber doch neugierig!
Geranie ist offline  
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Alt 06.12.2011, 21:35   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

oh sorry - hatte geschrieben, dann kam Tel und

ABW ist Ambulant Betreutes Wohnen nach §53 SGB XII, also wohl das Selbe wie Dein BEW.

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 06.12.2011, 21:59   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard

Dann sind wir uns ja einig!

Schönen Abend noch!

Geranie
Geranie ist offline  
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