Dies ist ein Beitrag zum Thema Extremer Fall in Sachen Betreuung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Hier eine "Geschichte" in Sachen Betreuung. Dieser Fall soll sich tatsächlich zugetragen haben. ;-)
Ein älteres Ehepaar (kinderlos) wurde ...
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06.08.2012, 12:25 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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Extremer Fall in Sachen Betreuung
Hallo!
Hier eine "Geschichte" in Sachen Betreuung. Dieser Fall soll sich tatsächlich zugetragen haben. ;-) Ein älteres Ehepaar (kinderlos) wurde seit Jahren von einem Ehepaar betreut (7 Jahre + ). Das betreuende Ehepaar sieht sich der Aufgabe mit steigendem geistigen / köperlichen Verfall der Betreuten nicht mehr gewachsen (ebenso ändert sich bei den Betreuern die familiäre Situation) und zieht den sozial psychiatrischen Dienst mit ins Geschehen ein, um für eine adäquate Versorgung durch eine Betreuung zu sorgen. Der Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes sieht sich die Lage vor Ort an und bestätigt das zwingend Handlungsbedarf besteht, da das ältere Ehepaar nicht mehr in der Lage sei sich zu versorgen. Es aber mit Betreuung weiterhin im betreuten Wohnen leben bleiben könne. Es wurde also eine gerichtlich bestellte Betreuung angeregt. Kurz nachdem diese "durch" war bekommt das ehemals betreuende Ehepaar einen Brief eines Rechtsanwalts. Das ältere Ehepaar wünscht sofortige Kontaktsperre. Telefonisch sowie von Besuchen sei abzusehen. In den nächsten Tagen und Wochen, Anrufe der ehemals Betreuten. "Wo seit ihr?"; "Warum kommt ihr nicht vorbei ?" Der Kontakt wurde immer weniger bis miteinmal die Wohnung der Betreuten leer stand (ca. 12 bis 14 Wochen nach beginn der Betreuung). Nach zig Telefonaten fanden die ehmals Betreuenden heraus das ein Umzug ins Pflegeheim vollzogen wurde. Der Kontakt lag dann völlig brach, da die älteren Herrschaften durch die Demenzerkrankung sowie körperlichen Verfall (beide mittlerweile 85+) bettlägerig waren. Durch Zufall erfuhr das ehemals betreuende Ehepaar das beide Verstorben waren (kurz nacheinander). Für diese lag ein Testament vor, dass sie Erben würden des älteren Ehepaars. Das Testament wurde in der Nachlassbehörde eingereicht. Bei der Einreichung wure seitens der Behörde mitgeteilt das ein 2. Testment vorläge. Nun folgt der salopp gesagt " Knaller". Die Betreuenden fechten das 2. Testament an um zu erfahren wer und wie nun Erbe sei. Es war ja eigentlich niemand da! Weit gefehlt. Der Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienst hat seine Frau als Betreuerin eingesetzt!!! 10 Wochen nach Beginn der Betreuung rief diese einen Notar an und informierte ihn dass er ein Testament zugunsten der Betreuerin aufsetzen solle. Mitarbeiter Sozialpsychiatrischer Dienst sowie Betreuerin wurden zu gleichen Teilen im Testament bedacht. Die Betreuten haben sich nachweislich nie um diese Änderung bemüht, Telefonate fanden ausschließlich durch die Betreuerin statt. Der Notar beurkundete notariell die Richtigkeit und volle Testier- sowie Geschäftsfähigkeit als er im Betreuten Wohnen vorstellig wurde um das Testament zu verlesen! Bei der kurz vor Tod beantragten Höherstufung der Pflegestufe wurde erklärt das beide zeitlich und örtlich nicht mehr orientiert wären!! Mehrere Gutachten kommen zum selben Schluss! Die Betreuerin versicherte das sie eine langjährige Freundin wäre und alles richtig wäre. (nachweislich falsch, völlig unbekannt). Was sagt ihr als Profis dazu? In meinen Augen ist das der absolute Wahnsinn...... Wie würdet ihr reagieren? Ich bin schockiert wie ein Amt so ausgenutzt werden kann! Ich möchte den ehemals Betreuenden so gut als möglich zur Seite stehen! Gruß der_andre PS: Sollte einer der Mods diesen Bereich für unpassend halten bitte ich um verschiebung in einen anderen Bereich! |
06.08.2012, 12:42 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Testieren kann man jederzeit, es sei denn, man ist an ein vorangehendes Testament aufgrund Bindungswirkung (gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge o. ä.) gebunden.
Das Nachlassgericht (es sei denn, man ist in BaWü, dann das Notariat) erhält die Testamente etc. zur Eröffnung. Die Beteiligten werden darüber informiert. Es hätte durchaus auch der Tierschutzverein Hintertupfingen als Erbe eingesetzt werden können. Wer Erbe sein soll, entscheidet ja der Testierende. Angefochten wurde das zweite Testament ja laut Sachverhalt schon. Der Rest ist Angelegenheit der Beteiligten und des Gerichts. Evtl. mögen die Anfechtenden sich eines Rechtsanwalts behelfen. Alles weitere fällt hier nämlich unter Rechtsberatung und dazu sind in Dtld. lediglich die Schwarzröcke ermächtigt. Ob und was der Notar an Geschäfts- und Testierfähigkeit festgestellt hat und was tatsächlich vorhanden war an selbiger, ist evtl. mittels Gutachten (also auf dem Prozesswege) zu klären. |
06.08.2012, 13:30 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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Hallo!
Ja, der RA war sofort von nöten und demzufolge auch eingeschaltet. Extremer finde ich die eigentliche Konstellation des Falles. Mitarbeiter einer Behörde setzt einen Verwandten/ Partner ein und nach 10 Wochen werden beide Erben. Ebenso dass ein Notar auf zuruf ein Testament aufsetzt. Er aber keinerlei Erkundigungen einholt warum Betreutes Wohnen von nöten ist. Lapidares Statemnent des Notars: Ich habe gefragt wo er früher gearbeitet hat. Die Frage wurde beantwortet. Demzufolge Testierfähig und alles i.O. . Das die Betreuerin den selben namen wie die Mitarbeiterin des Soz. Psych. Dienstes trug, Zufall! |
06.08.2012, 13:40 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Naja,
auf mich macht diese Geschichte eher den Eindruck als käme sie vom selben Autor wie die Spinne aus der Yucca-Palme. Oder von RTL2. Welche Rolle hat denn das Betreuungsgericht dabei gespielt?? Zitat:
Zu den rechtlichen Angelegenheiten hat FAra sich ja schon ausführlich geäußert. Gruß, Andreas
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06.08.2012, 13:42 | #5 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Zitat:
Der Notar kann nur das beurkunden, was der Testator im Testament erklären will. Der Notar muss auch keine Erkundigungen einholen, warum der Testator jetzt im Betreuten Wohnen lebt. Er muss sich nur hinsichtlich Testierfähigkeit ein eigenes Bild machen. Besteht keine - wird auch nichts beurkundet. Ich kenne auch Berufs(!)betreuer, die als Erben eingesetzt wurden. Und das nicht nur einmal. Es bleibt ein Geschmäckle, ein bitteres zuweilen. Aber wenn es der Wille des Erblassers war, dann ist das so. Einmal - ok. Zweimal - mag sein. Bei mehr ist die Eignung des Betreuers fraglich. Vorliegend ist die Frage, ob und inwieweit die Erblasser noch testieren konnten, ja im Prozess zu klären. Dazu werden dann auch behandelnde Ärzte oder dergl. als Sachverständige gehört. Alles weitere geht hier vom Spekulativen ins Nebelstochern über. |
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06.08.2012, 14:00 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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Hallo!
Ja, die Partnerin des Mitarbeiters des Soz.psych. Dienstes wurde vorgeschlagen. Habe mich da falsch ausgedrückt! Ehrenamtlich wurde die Betreuung ausgeübt. Ich bin etwas irritiert das ihr so "locker" darauf eingeht. Ich finde das hat nichts mehr mit üblen Beigeschmack zutun. In meinen Augen ist das schlicht und einfach Bereicherung auf Kosten der Schutzbefohlenen und mit Betrug gleichzusetzen. Nach 10 Wochen Betreuung durch Fremde wird ein Testament geändert welches noch nichteinmal seiten der Erblasser beauftragt wurde sondern durch die neue Betreuerin?? Ein Notar bestätigt volle Testier und Geschäftsgefähigkeit eines Ehepaars welches lt. Dokumenation des ambulanten Dienstes sich ständig wundert woher das neue Geld kommt? DM zu Euro ist gemeint und warum nur noch die Hälfte da ist? Ihre Wohnung innerhalb des Betreuten Wohnens nicht mehr wiederfindet? 4 Etagen Haus!!! Ich find das übel und das sieht für mich nach einem organisierten Verhaltensmuster aus! |
06.08.2012, 14:07 | #7 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Zitat:
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06.08.2012, 14:27 | #8 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Aber ob dem so ist oder nicht kann von hier aus sicher nicht beurteilt werden, das ist dann Angelegenheit der Gerichte und auch sicherlich des kommunalen Arbeitgebers des Mitarbeiters des SpDi. Und da das ganze bereits bei einem Anwalt liegt ist es dort doch gut aufgehoben. Und ja, manche Menschen betrügen um an das Geld anderer zu kommen. Auch das ist leider kein Einzelfall und wird hoffentlich entsprechend strafrechtlich sanktioniert. Was erwartest du denn eigentlich? Gruß, Andreas
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06.08.2012, 16:31 | #9 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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HallO!
Zitat:
Die ehemaligen Betreuer haben bei der stellvertr. Bürgermeisterin des Ortes vorgesprochen. Ergebnis war/ ist das der Leiter des SpDi den Angestellten mit sofortiger Wirkung entließ! Danach stand für mehrere Wochen der komplette Bereich SpDi unter Generalverdacht gestellt und bis auf den Leiter des SpDi vollumfänglich personell ausgetauscht wurde! Zitat:
Zum anderen, vielleicht hat jemand einen Tip wie ich meinen Bekannten bezüglich des Testaments helfen könnte. @ Fara Ich verstehe das schon was Du meinst! Aber der Hintergrund meines Fragens ist, der Notar beurkundet regelmäßig für den SpDi. Ohne eine Unterstellung lässt sich Gefälligkeit vermuten. Nur leider mussten meine Bekannten erfahren das ein Notar hier in D wohl wahrscheinlich alles darf, und rein rechtlich nicht angreifbar ist! Geändert von der_andre (06.08.2012 um 16:35 Uhr) |
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06.08.2012, 17:41 | #10 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
also solche Fragen möchte ich hier gar nicht vertiefen, da sich die ganze Geschichte für mich bislang eher als ein strafrechtliches Problem darstellt und nicht so sehr ein betreuungsrechtliches. Und wie du ja geschrieben hast gibt es doch schon einen Anwalt mit dem das weitere Vorgehen beraten werden kann. Gruß, Andreas
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