Dies ist ein Beitrag zum Thema Wertangabe Grundstück im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Habe eine Betreuung neu übernommen. Betreute besitzt mehrere Grundstücke, also unbebautes Land, teilweise Äcker, teilweise Wiesen. Wie ermittle ich ...
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04.12.2012, 22:30 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Wertangabe Grundstück
Hallo!
Habe eine Betreuung neu übernommen. Betreute besitzt mehrere Grundstücke, also unbebautes Land, teilweise Äcker, teilweise Wiesen. Wie ermittle ich denn den Wert dieser Grundstücke fürs Vermögensverzeichnis? Schöne Grüße Klima |
04.12.2012, 23:31 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Du rufst bei der zuständigen Gemeindeverwaltung an, die können dir den Wert nennen mit dem Ackerland etc. Gehandelt wird.
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05.12.2012, 21:34 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin Klima
Falls Dir so etwas des öfteren mal unterkommen sollte: Frage beim Katasteramt an, ob Du den dortigen jährlichen Bericht (der genaue Name für das Buch ist mir gerade entfallen) ergattern kannst. Da sind alle Preise für Häuser,Grundstücke, Ländereien etc. drin und die Berechnungsgrundlagen für die jeweiligen Wertermittlungen. Kostet etwas Geld, aber lohnt sich. Insbesondere, wenn das Ganze auch als CD herausgegeben wird. Darauf kannst Du jedes beliebige Grundstück entsprechend seiner Lage ansteuern und den entsprechenden Messwerten nachforschen. (Falls Du für Dich selber suchen solltest, lohnt sich das erst richtig) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.12.2012, 21:53 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich verstehe jetzt zwar nicht warum das im OT steht (geht ja nicht um eine Autokralle) aber Du könntest auch jeden Makler anrufen und so tun wie wenn die Grundstücke zum Verkauf stünden.
Dann hast Du Vergleichsmöglichkeiten und eine Preisspanne.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
06.12.2012, 16:03 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Danke Imre,
das ist ein guter Tipp! Eine wichtige Frage habe ich jedoch noch: Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob es noch ein paar mir unbekannte Besitztümer (Häuser, Grundstücke) zumindest im Bundesland meiner Betreuten gibt? Gruß Klima |
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