Dies ist ein Beitrag zum Thema Legitimation bei Banken im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
heute kam ein Brief der Volksbank ins Haus, der mich doch ärgert. Orginaltext:
"Gem. § 154 Abgabenordnung sind wir ...
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06.12.2012, 18:26 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Legitimation bei Banken
Hallo,
heute kam ein Brief der Volksbank ins Haus, der mich doch ärgert. Orginaltext: "Gem. § 154 Abgabenordnung sind wir verpflichtet, die Legitimation unserer Kunden zu prüfen und nachzuweisen. Wir bitten Sie - in den kommenden Tagen - zu uns zu kommen. Bringen Sie bitte Ihren aktuellen Personalausweis bzw. Reisepaß mit." Gerichtet ist das Schreiben an meinen Betreuten, c/o Betreuer. Ich werde der Bank erstmal eine Anfrage senden, wer die Kosten übernimmt (Verdienstausfall, Taxi für ihn und mich), da er blind ist. Ich führe die Betreuung seit 2000 und hatte bisher nie so eine Anfrage. Wie ist eure Erfahrung ? Gruss Andreas |
07.12.2012, 18:47 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Hallo Andreas
Ja, wer ist denn da in der Prüfungs- und Nachweispflicht? Du, der Betreute oder die Bank??? Liest sich so, als wäre es die Bank. Also biete der Bank doch einen Termin an, der bei dem Betreuten oder in Deinem Büro stattfindet. Da können sie dann Ihrer Prüfungs und Nachweispflicht nachkommen. Lass Dich doch mal von der Antwort überraschen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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