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Die persönlichen Freiheiten

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Hallo, die persönliche Freiheit ist ja immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Da darf z. B. jeder in seiner privten ...


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Alt 07.02.2013, 09:39   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard Die persönlichen Freiheiten

Hallo,

die persönliche Freiheit ist ja immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Da darf z. B. jeder in seiner privten Müllhalde hausen, und die Anbringung eines Bettgitters löst beim Richter längere Überlegungen aus, ob das genehmigt werden muss oder nicht.

Nun erzählte mir ein Bekannter folgende Geschichte: er leidet seit vielen Jahren unter Rückenschmerzen (ehemaliger Bauarbeiter), und wenn es zu schlimm ist, geht er zum Doc, sich eine Spritze holen. Die wirkt sofort, was anderes hilft nicht (Verschleiß der Wirbelsäule).

Nun hat ihm der Arzt die Spritze verweigert und Tabletten aufgeschrieben. Begründung: irgendwo "ganz oben" haben sie beschlossen, dass nicht mehr gespritzt werden darf, weil das Infektionsrisiko zu hoch ist. Stichwort "Spritzenabszess".

Da muss der arme Kerl sich also mit den Schmerzen zur Apotheke quälen und dann noch eine ganze Zeit warten, bis die Tablette wirkt, anstatt sofort Linderung durch die Spritze zu bekommen.

Wo bleibt denn da unser aller persönliche Freiheit ? Im Grunde wird der Patient schlimmer behandelt als ein unmündiges Kind, er hat nämlich überhaupt keine Rechte. Irgendjemand hat beschlossen, der Arzt setzt es um, und fertig. Diese Bevormundung finde ich unerträglich. Leider sind wir alle sehr daran gewöhnt, grade im medizinischen Bereich.

Ich möchte aber meine Rechte wahrnehmen und wählen können, ob Spritze oder Tablette.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 07.02.2013, 15:58   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
Standard Spritze oder Tablette

Recht hast Du - wehre Dich - evtl. mußt Du Dir einen anderen Arzt suchen, der Dir bestätigen kann, dass Tablettenform für Dich nicht geeignet ist (Magen usw.) - - meine Androhung, mir einen anderen Arzt für meinen Vater zu suchen hat schon mal geholfen - Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 22.03.2013, 11:24   #3
Einsteiger
 
Benutzerbild von 3annesi
 
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 17
Standard

Hallo Andreas,
wenn ein Mensch zum Arzt geht, entsteht zwischen beiden ein Behandlungsvertrag. Dieser beinhaltet den Anspruch des Patienten auf Behandlung nach dem neuesten medizinischen Standard. Für die Praxis wird der Standard in den nationalen Versorgungsleitlinien festegelegt, in diesem Fall s. Seite 33, Punkt 6-7 in http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/kreuzschmerz/pdf/nvl-kreuzschmerz-kurz.pdf, d.h. es sollte nicht gespritzt werden.
Aber: es ist nur eine Leitlinie und der Arzt ist in seiner Therapieentscheidung grundsätzlich frei. Aber auch: ein „Recht auf Spritze“ hat der Patient nicht, denn der Arzt trägt für sein Tun die Verantwortung.
Die Lösung liegt - wie immer – in der guten zwischenmenschlichen Kommunikation, d.h. ein persönliches, vertrautes Arzt-Patientenverhältnis mit der gemeinsamen Suche nach einer individuellen Therapieoption. Die Spritzenverweigerung des Arztes, begründet durch Rückzug auf die Leitlinie ist eben keine individuelle Lösung. Hätte der Arzt formuliert: „ Ich habe Sorge wegen der Gefahr eines Spritzenabszesses bei Ihnen!“, würde der Patient sich persönlich ernst genommen fühlen, vielleicht sagen: „Macht nix, Doc, ich nicht!“ – wäre der Weg für die Spritze frei, ohne Angst des Arztes, im Fall des Falles in Haftung genommen zu werden.
Ob ein Arztwechsel die bessere Lösung ist, möchte ich bezweifeln, ein vertrauensvolles Arzt-Patientenverhältnis muss erst wachsen, die Leitlinie bleibt.
Herzliche Grüße
3annesi
__________________

~ Wege entstehen dadurch, dass man sie geht ... ~
3annesi ist offline  
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Alt 22.03.2013, 11:57   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 01.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 64
Standard

Hallo Andreas,

entsteht bei einem Arztbesuch tatsächlich immer ein Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt. Ich meine in diesem Fall vermutlich nicht und genau da liegt auch der Hund begraben. Ich vermute, dass der Themenersteller gestzlich versichert ist. Der Arzt hat also einen Vertrag mit der Krankenversicherung bzw über die Ärztekammer. Wer soll den Arzt daran hindern, eine Spritze zu verabreichen, wenn er es für medizinisch angebracht hält? Grundsätzlich ist der Arzt doch frei in seiner Therapie, allein die Spritze wird von der KK nicht bezahlt.
Hätte der Patient allein einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt, könnte man auch die Bedingungen frei verhandeln, pech für den gesetzlich versicherten.

Gruß Christoph
sigg ist offline  
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Alt 23.03.2013, 17:05   #5
Einsteiger
 
Benutzerbild von 3annesi
 
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 17
Standard

Hallo Christoph,
üblicherweise hat nicht der Arzt, sondern der Patient einen Vertrag mit seiner Krankenkasse. Da die Kassen nicht selbst behandeln, beauftragen sie die kassenärztlichen Vereinigungen mit ihren Mitgliedern, die Kassenärzte, die ambulante medizinische Versorgung der Versicherten zu übernehmen. Gelder für Honorare nehmen denselben Umweg.
Das Zustandekommen des Behandlungsvertrags zwischen Patient und Arzt ist vergleichbar mit dem des Kaufvertrags beim Brötchen holen, egal, ob gesetzlich oder privat versichert. Und so wie Du erwarten kannst, dass die gekauften Brötchen nicht von gestern sind, kannst Du vom Arzt erwarten, Dich nach dem neuesten medizinischen Erkenntnisstand zu behandeln.

Natürlich hast Du als Patient das Recht, mit Deinem Arzt zu verhandeln, egal ob gesetzlich, privat versichert oder Selbstzahler. Aber die Verhandlungen beschränken sich eben auf die Therapiemöglichkeiten, nicht auf die Höhe seines Honorars. Denn das wird gesetzlich geregelt und das ist gut so. Ein Arzt, der Dir als Kassenpatient erst eine Spritze verweigert, als Selbstzahlerleistung aber durchführen würde, weil Du mit ihm „frei“ verhandeln möchtest, scheint seinem Geldbeutel verpflichtet und nicht den Regeln ärztlicher Kunst.
Eine Spritze ist strafrechtlich eine Körperverletzung – mit Einwilligung. Ein Recht auf Körperverletzung gibt es nicht, es geht eben nicht um Brötchen, sondern um Deine Gesundheit. Das ist der springende Punkt: in dem von Andreas geschilderten Fall fand der Arzt eine Spritze eben nicht medizinisch sinnvoll, nur seine Begründung war blöd.
Wenn Du zu Deinem Doc ein vertrauensvolles Verhältnis hast, das auf Gegenseitigkeit beruht, wird er alles tun, was Deinen Vorstellungen entspricht, wenn er es irgendwie verantworten kann. Denn falls doch Komplikationen eintreten, wirst Du ihm hoffentlich nicht „ans Bein pinkeln“.
Aber es gibt immer wieder Menschen mit querulatorischer Persönlichkeitsstruktur – und damit meine ich explizit weder Dich, noch Andreas oder seinen Bekannten – die auf vermeintliche Rechte pochen und sich empören, wenn sie diese nicht bekommen. Da kann der Doc dann froh sein, wenn er die in meinem ersten post angesprochenen Leitlinien im Rücken hat und hoffen, dass der Patient zukünftig einen Kollegen mit seinem Anliegen beglückt.
Ärzte sind auch nur Menschen, das sollten sie nie vergessen – aber ihre Patienten auch nicht!
In diesem Sinne herzliche Grüße „von der anderen Seite der ollen Spritze“
3annesi
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3annesi ist offline  
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Alt 23.03.2013, 18:09   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 01.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 64
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Hallo 3annesi,

danke für deinen Beitrag. Eine Behandlung eines gesetzlich Versicherten ist eben immer ein Dreiecksverhältnis von Patient, Arzt und Krankenkasse. Viele Bedingungen einer Behandlung, insbesondere die Vergütung, werden nicht zwischen Arzt und Patient verhandelt, sondern zwischen KK (deren Verbänden) und der Arztekammer(n).
Im Prinzip könnte man das Thema mit der Frage angehen, was schränkt die Behandlungsmöglichkeiten eines Arztes ein? Dazu gehört es eben auch, dass eine Behandlung durch den Arzt nicht angeboten werden kann, wenn sie nicht vergütet wird. Etwas spekulativ hatte ich das auch für den obigen Sachverhalt vermutet, da mir die geschilderte Haltung des Arztes dafür spricht, dass er die Behandlung mit der Spritzte (wie bisher) für angebracht hält.

Viele Grüße Christoph
sigg ist offline  
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Alt 24.03.2013, 16:26   #7
Einsteiger
 
Benutzerbild von 3annesi
 
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 17
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Hallo Christoph,
das freut mich, wenn ich etwas zur Klärung beitragen konnte.
Eine Behandlung steht eigentlich sogar in einem Fünfecksverhältnis: Patient – Arzt, Krankenkasse und Kassenärztliche Vereinigung verhandeln über Honorare, Ärztekammern überwachen u. a. die Erfüllung der Berufspflichten. Dort kannst Du Dich dann wegen eines Spritzenabszess beschweren und würdest durch die Schiedsstelle sogar Recht bekommen, denn der Arzt hat Dich nicht entsprechend der Leitlinie behandelt. Es sei denn, er kann ein von Dir unterschriebenes Dokument des Einwilligungsgesprächs über den „Eingriff“ vorweisen, was in der Praxis bei Spritzen aber unüblich ist.
Was den Arzt in seiner Therapiemöglichkeit einschränkt ist zunächst sein Leistungsspektrum (ein Augenarzt wird Dir keine Spritze wegen Rückenschmerzen geben), seine Berufserfahrung und sein Fortbildungsverhalten(braucht er Leitlinien?), die Zeit, die er für Dich hat (hast Du nur Verschleiß an der Wirbelsäule oder zusätzlich auch ein Bewegungsdefizit oder Eheprobleme?) und der Leistungskatalog der Krankenkassen. Letzterer erfüllt in der Norm den Gummiparagrafen 12 im SGB V: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html.
Theoretisch wird alles, was der Arzt für medizinisch sinnvoll hält, auch vergütet. Was er für sinnvoll zu halten hat, steht in den Leitlinien, von denen er aber abweichen kann.
In der Praxis bekommt der Arzt eine Honorarpauschale pro Quartal, womit allgemeine Leistungen wie z.B. Spritzen abgegolten werden. Das ist sinnvoll, denn die Therapieentscheidung soll sich eben nicht am Verdienst orientieren. Nur die Höhe der Pauschale ist ein beliebter Streitpunkt: in Hamburg liegt sie bei Allgemeinmedizinern bei stolzen 30€ pro Quartal. Doktorflatrate, theoretisch könntest Du Dir 3 Monate lang jeden Tag bei Deinem Doc eine Spritze abholen! In der Praxis wird er das nicht tun, nicht, weil er pro Spritze dann nur 50Cent „verdient“, sondern weil es medizinischer Unsinn ist. In dem von Andreas geschilderten Fall wäre eine Spritze eine einfache Lösung gewesen: der Patient ist bis zum nächsten Mal zufrieden, der Arzt hat keine Arbeit, denn die Spritze setzt die Helferin, zack-zack, der Nächste bitte. Aber der Arzt hat sich eben einen Gedanken mehr gemacht, weil Spritzen keine sinnvolle (Dauer-)lösung sind. Ich sehe da wie schon in meinem ersten post nur ein Kommunikationsdefizit der Beiden und das ist begründet im Zeitdilemma: wie viel Zeit hat der Arzt für einen Patienten mit 10€ pro Monat incl. der Praxiskosten?
Wenn Du Dir und Deinem Doc etwas Gutes tun willst, verhandle mit ihm „frei“ über die Zeit, die für Deine Anliegen hat! Dann kann er Dir ausführlich das Für- und Wider der verschiedenen Therapiemöglichkeiten erklären und Du kannst Dir mit ihm zusammen eine aussuchen, die die Kasse bezahlt.
Herzliche Grüße und bleib gesund!
3annesi
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