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Rente reicht nicht für Altenheimplatz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rente reicht nicht für Altenheimplatz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgende Situation: Die Eltern meiner Lebensgefährtin sind im Altenheim untergebracht, beide Pflegestufe 1. Bei der Mutter ist soweit alles klar, ...


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Alt 23.01.2014, 08:24   #1
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Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 5
Standard Rente reicht nicht für Altenheimplatz

Folgende Situation:

Die Eltern meiner Lebensgefährtin sind im Altenheim untergebracht, beide Pflegestufe 1.

Bei der Mutter ist soweit alles klar, die Rente reicht nicht für den Platz aus, den fehlenden Teil übernimmt das Sozialamt und somit steht ihr auch ein Taschengeld von rund 100 € zu.

Beim Vater sieht es anders aus. Seine Rente reichte bisher gerade so, um den Platz bezahlen zu können. Jetzt ist der Platz aber teurer geworden, die Rente deckt die Kosten nicht mehr ab. Das Sozialamt zahlt aber nichts dazu. Begründung: Das Amt würde den sog. Investitionszuschlag nur gedeckelt bis Summe X zahlen und der vom Heim verlangte, unter Berücksichtigung der Deckelung, Betrag würde dann trotz Kostenerhöhung immer noch innerhalb der Rentenhöhe sein. Also gibt es nix.

Das Problem: von Selbstzahlern wird vom Heim die volle Summe verlangt.

Ist das so rechtens? Und woher soll das Geld dafür kommen?

Ein Taschengeld stehe Selbstzahlern ebenfalls nicht zu, so die Auskunft.

Vom Taschengeld müssen aber Fahrten zum Arzt, Inkontinenzmaterial, Medikamentenzuzahlung, Fusspflege (wichtig bei Diabetikern!), Friseur, persönliche Pflegemittel (Zahnpasta, Deo etc.) bezahlt werden. Wovon? Betteln vorm Supermarkt?

Meine Lebensgefährtin hat, vom Amt überprüft, nicht so viel Einkommen, dass sie dafür aufkommen kann und müsste.

Zur Zeit lassen wir eben das Konto der alten Herrschaften hoffnungslos ins Minus laufen, in der Hoffnung, für den alten dementen Herrn bald die Pflegestufe 2 zu bekommen um dann durch die höheren Heimkosten Anspruch auf Sozialhilfe mit für uns voller Kostenübernahme und Taschengeld für den Vater zu erhalten.

Gibt es da Rat für uns?

telefoner
telefoner ist offline  
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Alt 23.01.2014, 08:29   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Bevor Ihr Euch (als Bevollmächtigte oder Betreuer) haftbar macht, weil Ihr die Konten gnadenlos ins Minus laufen lasst, solltet Ihr Euch ggfs. nach einem bezahlbaren Heimplatz umgucken. Vielleicht auch für beide Elternteile.

Selbst wenn - irgendwann mal - Pflegestufe 2 festgestellt wird, sind die aufgelaufenen Schulden zu hoch, um sie mit dem bißchen Mehr an Geld (das dann für das Heim benötigt wird!) auszugleichen.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 23.01.2014, 09:22   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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die erste Frage wäre:
Zitat:
Jetzt ist der Platz aber teurer geworden, die Rente deckt die Kosten nicht mehr ab.
durch was ist der Platz teurer geworden?
Heime schliessen in der Regel Verträge über die Kosten mit den Sozialhilfeträgern ab die "im bezahlbaren(bewilligungsfähigen) Rahmen" liegen. Bei der Mutter klappt das ja auch.

Die Erhöhung der Pflegestufe nützt nichts zum evtl. "Ausgleich" da mit der Erhöhung auch die Heimkosten steigen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.01.2014, 09:25   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 5
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Es gab eine "turnusmäßige" Erhöhung und die Kosten für eine Auszubildende wurden umgelegt.

telefoner
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Alt 23.01.2014, 10:04   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Telefoner,

wenn die Eltern der Lebensgefährtin nicht getrennt lebend sind und sich scheiden lassen wollen müsste ja eigentlich das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt werden. Der Bedarf errechnet sich aus den ungedeckten Heimkosten und zusätzlich dem Barbetrag.

Wenn da eine Unterdeckung entsteht müsste die Sozialhilfe einspringen.
Ich würde dringend mal den Bescheid überprüfen lassen ob die Berechnungen denn überhaupt stimmen. Wenn die Eltern der Lebensgefährtin z. b. Mitglied in einem Sozialverband sind kannst du dort beraten werden.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 23.01.2014, 17:01   #6
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Beiträge: 5
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Interessant wäre für mich der Punkt:

Steht einem Selbstzahler ein gewisses "Taschengeld" zu?

Denn demjenigen, wo das Sozialamt zuzahlt, dem steht ein Betrag von rund 100 € zu.
__________________
Grüße vom telefoner
telefoner ist offline  
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Alt 23.01.2014, 19:47   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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MOin telefoner

Grundsätzlich steht jedem ein Taschengeld zu, und zwar mindestens in der Höhe des vom Sozialamt zu bewilligenden Heimtaschengeldes.

Wenn ich das richtig gelesen habe, liegt Dein Problem darin, dass die Heimkosten deshalb zu hoch liegen, weil Selbstzahlern die Investitionskosten übergedeubelt werden, die das Sozialamt nicht übernimmt - und Dein Betreuter liegt genau in dem Bereich dazwischen, weshalb das Ganze nicht hinhaut.

Erster Vorschlag: Siehe agw.

Zweiter Vorschlag: Teile dem Heim die Sachlage mit, dass nicht genügend Einkommen da ist, um die Investitionskosten der Selbstzahler zu übernehmen und bitte darum, nur einen Teil zahlen zu müssen, weil Du sonst beide Eheleute rausnehmen müßtest, um ise nicht zu trennen.
Hier sind Heime durchaus bereit, bei solchen Grenzfällen die Investitionskosten nur zum Teil reinzubekommen.

Dritter Vorschlag: Verfahrenskostenhilfe beantragen und einen guten Anwalt beauftragen: Soll der doch mach durchprozessieren, wie weit ein Sozialhilfeträger sich so was leisten darf: Trennung der Eheleute, ggf. gleichzeitige Mißachtung des Bestandsschutzes, falls die beiden schon länger als 6 Monate im Heim sind. etc.

Gute Drähte zur Presse sind auch was nettes, wenn alles daneben gehen sollte. Ein Hinweis auf den guten Draht ist manchmal auch schon hilfreich.

MfG

Imre
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Alt 24.01.2014, 07:50   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Denn demjenigen, wo das Sozialamt zuzahlt, dem steht ein Betrag von rund 100 € zu.
beim rechnen bitte nicht das Kleidergeld vergessen, das muss auch dazu.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.01.2014, 07:54   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
weil Selbstzahlern die Investitionskosten übergedeubelt werden, die das Sozialamt nicht übernimmt
kannst du mich dazu mal aufklären bitte, bin kein Heimabrechnungsspezialist.
Bei der im selben Heim lebenden Ehefrau werden diese Kosten doch scheinbar auch problemlos vom Amt übernommen und fliessen in die Berdarfsberechnung mit ein. Wie kann beim Mann was anderes rauskommen in der Berechnung? Ich kapiers einfach nicht
__________________
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Alt 24.01.2014, 13:27   #10
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Moin Michaela

Was sich das dortige Sozialamt zusammenrechnet kann ich Dir nicht sagen. Möglicherweise hat die Ehefrau nur so viel Renteneinkommen, dass dem Ehemann nach den Unterhaltsforderungen nur noch so viel verbleibt, dass das Sozialamt die Heimkosten der Ehefrau doch übernimmt (natürlich ohne Investitionskostenanteil).

Andererseits hat der Telefoner auch geschrieben, dass die Heimkosten gerade gestiegen sind - und nicht nur wg. des Ehemannes, der jatzt auch im Heim ist. Dadurch könnte ein Grenzbereich überstiegen worden sein, der die Sachlage verändert. Es würde mich allerdings sehr wundern, weil die Veränderung dadurch eher für eine Konstenübernahme des Sozialamtes sprechen würde.

Genauso ist es möglich, dass beim Sozialamt einfach mal wieder Mist zusammengerechnet wurde. Die Prüfung der Heimkostenanteilsberechnung ist immer wieder ein absolutes Erlebnis. Sogar die Sachbearbeiter der Sozialämter sind normalerweise froh, wenn sie die Zahlen nur eingeben, aber das Programm selber nicht verstehen müssen. Sie tun's oft auch nicht. Deshalb schleichen sich auch die Fehler bei der Eingabe ein.

MfG

Imre
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