Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung vom EU Ausland aus im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo erstmal,
ich hab zunaechst versucht mir ein wenig Infos durch das Forum hier zu besorgen, bin jedoch erschlagen von ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 1
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Hallo erstmal,
ich hab zunaechst versucht mir ein wenig Infos durch das Forum hier zu besorgen, bin jedoch erschlagen von der Masse an Beitraegen, so dass ich mich jetzt entschlossen habe selbst noch einen hinzuzufuegen. Ich bin voellig neu im Thema 'Kuemmern um die aelter werdenden Eltern und Betreuung'. Zunaechst dachte ich auch meine Schwester wuerde sich kuemmern, aber da gab es Streit. Nun muss ich selbst einmal schauen was zu tun ist. Meine erste Frage bezieht sich darauf, ob es moeglich ist eine Betreung zu uebernehemen, wenn die Eltern in Deutschland, man selbst aber im EU Ausland wohnt. Ich koennte mir vorstellen, dass dies schwierig zu organsisieren ist und vielleicht von behoerdlicher Stelle auch nicht so leicht anerkannt wird. Erstmal soviel. Ich hab spaeter sicher noch mehr Fragen. Vielen Dank im vorraus fuer Eure Hilfe Lissie PS Kann mir jemand eine Rechtschutzversicherung, bei der ich im Falle von Familienstreitigkeiten gut aufgehoben bin, empfehlen? |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Hallo,
Rechtschutzversicherungen müssen vor dem Schadensfall abgeschlossen werden. Auch fragt sich, ob sie das Feld abdecken. Theoretisch dürfte es möglich sein, vom Ausland die Betreuug zu führen, zumal Aufgaben auch deligiert werden können. Allerdings nicht alle (etwa die Einwilligung in eine Operation). Es fragt sich also, ob du im Fall des Falles schnell kommen kannst oder ob es nicht besser wäre, wenn du als Kontrollbetreuer tätig wirst, d.h. den Betreuer (etwa deine Schwester) kontrollierst. Grundsätzlich ist ohnehin der zum Betreuer zu bestellen, den die Eltern wünschen, es sei denm er wäre ungeeignet. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Lissie,
eine Betreuung auf Dauer vom Ausland aus zu führen ist eher unwahrscheinlich. Das Gesetz sieht vor, dass der persönliche Kontakt möglich sein muss, um die Betreuung mit dem Betreuten und nach dessen Vorstellung zu führen. Dem gemäß muss eine zeitnahe Verfügbarkeit gegeben sein. Sicherlich besteht die Möglichkeit der privaten Bevollmächtigung und einem regulären Auftragsverhältnis, sprich: du bist privat von deine Eltern bevollmächtigt und beauftragst einen Pflegedienst, für dich vorort tätig zu werden und alles das zu regeln, was du privat rechtlich mit dem Pflegedienst und deinen Eltern vereinbart hast. Es bestünde natürlich auch die Möglichkeit, statt eine Pflegedienstes privat einen Betreuer zu beauftragen, der dann auch privat bezahlt wird je nach Vereinbarung. Doch bei im Schnitt 50-60 Euro die Stunde kommt dann gewiss einiges Zusammen. Die gerichtlich bestellte Betreuung und wohlmöglich auf Kosten der Landeskasse sieht dann etwas anders aus. Eine Wahl des Betreuers oder der Betreuerin besteht dann kaum. Und eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten der Betreuung nicht ab. Für Vermögensschäden gegenüber den Eltern ist eine Vermögenshaftspflichtversicherung angebracht. Gruß Heinz |
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| Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen? | Marion | Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts | 12 | 02.11.2007 11:15 |