Dies ist ein Beitrag zum Thema beschränkt geschäftsfähig im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hab mal eine Frage. Ich habe vor kurzem meine Unterlagen sortiert und festgestellt, dass auf der Urkunde zur Zahlung von ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2007
Beiträge: 1
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Hab mal eine Frage. Ich habe vor kurzem meine Unterlagen sortiert und festgestellt, dass auf der Urkunde zur Zahlung von Kindesunterhalt bei meinem Exmann steht: beschränkt geschäftsfähig.
Jetzt bin ich etwas verwirrt, weil mir nichts bekannt ist, dass mein Ex irgendwas hat oder wie auch immer. Was heißt das, wenn ein Erwachsener Beschränkt geschäftsfähig ist. Nicht dass da eine Erbkrankheit vorliegt und unser Sohn da was kriegt oder hat. Hätte ich darüber nicht informiert werden müssen? Vielen Lieben Dank im voraus. Susibo73 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Susibo,
vielleicht hilft diese Seite weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C...f%C3%A4higkeit. Ansonsten ist mir so, als habe es einmal eine beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Straffälligen gegeben. Z. B. Verurteilte, die im Gefängnis sitzen. Ist aber nur so ein Gedanke aus der hintersten Gedächtnisecke, vielleicht weiß jemand mehr dazu ? Gruss Andreas |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo
beschränkt geschäftsfähig bedeutet, dass Willenserklärungen eingeschränkt rechtsverbindlich sind. Z.B bei Minderjährigen erst die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Erklärung im Rechtsverkehr z.B. Kaufvertrag oder Miete oder mit einem Geldinstitut (Auftrag) verbindlich wird. Bei Erwachsenen bedarf es einer weiteren Person, die diese Zustimmung für den eingeschränkt Geschäftsfähigen erteilen kann. Das kann der Partner, die Eltern, Betreuer oder sonst wer sein. Das beschreibt lediglich die Wirkung eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, besagt aber noch nicht den Grund. Der kann sicherlich in einer geistigen Behinderung oder auch in einer Suchterkrankung liegen. Bekanntermaßen ist eine Sucht nicht vererblich, eine Prägung durch die Eltern kann sich sehr wohl bei den Nachkommen verfestigen. Aber auch eine geistige Behinderung muss nicht erblich sein. Viele Menschen mit geistiger Behinderung haben Kinder, die diese Behinderung nicht haben. Es ist also genau hinzuschauen, weshalb die Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Gruß Heinz |
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| geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit |
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