Dies ist ein Beitrag zum Thema Illegales Verhalten melden als Betreuer? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich würde gerne mal hören, wie Ihr es handhabt, wenn ein Betreuter z.B. das Sozialamt betrügt.
Konkret hat ein ...
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18.04.2014, 18:51 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 38
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Illegales Verhalten melden als Betreuer?
Hallo,
ich würde gerne mal hören, wie Ihr es handhabt, wenn ein Betreuter z.B. das Sozialamt betrügt. Konkret hat ein Betreuter von mir einen kleinen Job neben dem ALG2 angenommen, der Arbeitgeber hat ihn auch angemeldet, der Betreute fordert von mir aber, dass ich es bitte bitte NICHT dem Jobcenter melden solle, da er über den Freibetrag liege. Da ich aber die Anträge stelle, kann ich das ja kaum unterschlagen. Trotzdem wird es das Betreuungsverhältnis ganz schön verschlechtern. Mach ich mich gar strafbar, wenn ich es nicht melde? Grüße Tom |
18.04.2014, 19:06 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Tom
Spätestens, wenn Du den nächsten Antrag beim JobCenter stellst und den Nebenjob verschweigst, hast Du Dich strafbar gemacht. Wenn der Arbeitgeber den Betreuten auch noch angemeldet hat, wird das JobCenter früher oder später auch so drauf kommen. Also sprich mit Deinem Betreuten und regele das so, dass keiner von Euch beiden sich strafbar macht. Du kannst ja zwischen Betreuten, Arbeitgeber und JobCenter vermitteln. Das kann eine Menge bringen, weil die JobCenter durchaus auch bereit sind, Arbeitsplätze im Einzelnen zu subventionieren. Das kann für alle was bringen. Geheimniskrämerei hingegen nicht. Von Jobs, die ein Betreuter Dir nicht mitteilt, hast Du keine Ahnung. Die kannst Du dann natürlich auch nicht bekannt geben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.04.2014, 21:10 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Strafbar machst du dich spätestens bei der nächsten Antragstellung bzw. eigentlich schon vorher. In jedem Leistungsbescheid steht drin, dass Arbeitsaufnahmen u.ä. umgehend anzugeben sind. Grundsätzlich gilt: sich an illegalen Dingen der Betreuten zu beteiligen bricht jedem Betreuer als erstes das eigene berufliche Genick. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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19.04.2014, 08:19 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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Das Betreuungsverhältnis muss doch nicht unbedingt verschlechtert werden.
Man kann dem Betreuten erklären, dass mit der Anmeldung der Arbeit durch den Arbeitgebern sowieso eine Nachricht an den Jobcenter "von Amts wegen" erfolgt und es nur zu seinem Besten ist, wenn er oder sein Betreuer es melden, bevor der Verdacht des Betrugs aufkommt. Vielleicht kann er verstehen, dass es für ihn die einzige Möglichkeit ist, noch ohne Nachteile aus der Sache raus zu kommen. Ein Frohes Ostern Bine |
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