Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Entrümplung eines Hauses

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entrümplung eines Hauses im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von michaela mohr Da nützt dir auch dann die gerichtliche Genehmigung nichts. Das Gericht geht zuvor doch nicht ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 14.03.2018, 17:57   #21
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Da nützt dir auch dann die gerichtliche Genehmigung nichts. Das Gericht geht zuvor doch nicht her und sieht alles selbst nochmal durch.
Gute aussagekräftige Fotos nüztzen eher etwas.


...Nein, das tut das Gericht nicht, aber die Rechtspflegerin verlangte eine Auflistung der Gegenstände...




Trotzdem, die Entscheidung, die Wohnung aufzulösen und entrümpeln zu lassen werde ich mir auch zukünftig immer genehmigen lassen.
Z. B. ist es vorgekommen, dass die Rechtspflegerin die Betreute aufgesucht hat, sie zum Vorhaben angehört hat und mir dann schriftlich mitgeteilt hat, dass in dem Fall keine Genehmigung erforderlich ist.

Ich habe es schon erlebt, dass ein jüngerer Betreuter, nachdem er "von den Toten auferstanden war/bzw. er kein Pflegefall mehr war" hinterher große Vorwürfe gemacht hat und er ja mit allem nicht einverstanden war. Und natürlich waren da viele Dinge unwiderbringlich verschwunden, die er im Nachhinein noch gerne wieder gehabt hätte.
Ebenfalls eine alte Dame, wo es kein Vertun gab, dass sie niemals wieder in ihrer Wohnung leben können würde. Wider alle Erwartungen und ärztliche Prognosen erholte sie sich so weit vom Schlimmsten, dass sie regelmäßig erbost über die Entrümpelung/den Verlust ihrer Sachen war und am Liebsten Strafanzeige stellen wollte.


So was lässt mich nicht gleichgültig, da eine Wohnungsauflösung ja wirklich unwiderrufbare Tatsachen schafft. Und es hilft mir einfach, wenn ich sagen kann, dass das Amtsgericht die Wohnungsauflösung genehmigt hat oder mindestens vorher davon gewusst hat und ich sozusagen einen Beleg dafür habe, dass ich das nicht im Alleingang entschieden und durchgeführt habe.


LG
Donna
Donna ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2018, 07:07   #22
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Trotzdem, die Entscheidung, die Wohnung aufzulösen und entrümpeln zu lassen werde ich mir auch zukünftig immer genehmigen lassen.
Macht das dein Gericht denn dann auch? Wir bekommen zu nicht genehmigungspflichtigen Anträgen immer die schriftliche Antwort: kann nicht genehmigt werden da dazu keine Pflicht besteht.

Zitat:
ich sozusagen einen Beleg dafür habe, dass ich das nicht im Alleingang entschieden und durchgeführt habe.
Dabei muss man genau aufs Wort achten. Der Betreuer entscheidet im Alleingang, das Gericht genehmigt lediglich die Entscheidung des Betreuers. "Safe" ist man damit noch lange nicht- obwohl es den Anschein hat.
Juristisch ist das ein Unterschied obwohl es nach Wortklauberei aussieht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2018, 19:42   #23
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Macht das dein Gericht denn dann auch? Wir bekommen zu nicht genehmigungspflichtigen Anträgen immer die schriftliche Antwort: kann nicht genehmigt werden da dazu keine Pflicht besteht.


Ich habe gerade die letzte Wohnungsauflösung nachgeblättert.
Ich hatte dem Gericht den Sachstand geschildert mit Bitte um Prüfung und Mitteilung, ob für die m. E. anstehende und unabwendbare Wohnungsauflösung eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist.


Die Rechtspflegerin ist persönlich ins Heim zu meiner Betreuten gefahren, hat sie zur geplanten Wohnungsauflösung angehört. Die Betreute hat der Rechtspflegerin gegenüber Zustimmung geäußert. Die Rechtspflegerin hat mir den Anhörungsvermerk geschickt mit "Wohnungsauflösung ist nicht zu genehmigen, da die Betreute dieser bereits selbst zugestimmt hat".


Das Ganze steht so also in der Gerichtsakte, ich hab es auch schriftlich vom Amtsgericht in meiner Akte und fühle mich so auf der sicheren Seite wenn ich Tatsachen zum bisherigen Lebensmittelpunkt schaffe die danach nicht mehr rückgängig zu machen sind und einen Verlust sehr vieler persönlichen Dinge bedeuten.
Da kann keiner mehr sagen, dass er es nicht vorher gewusst hat.


Schönes Wochenende!
Donna ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39