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Krankenhausentlassung ohne Bekanntgabe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenhausentlassung ohne Bekanntgabe im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, habe jetzt leider über die Suchfunktion keine passenden Beiträge gefunden. Mein Problem: Betreute wird nach Krankenhausaufenthalt entlassen ohne ...


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Alt 23.07.2014, 09:46   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Krankenhausentlassung ohne Bekanntgabe

Liebe Teilnehmer,

habe jetzt leider über die Suchfunktion keine passenden Beiträge gefunden.
Mein Problem: Betreute wird nach Krankenhausaufenthalt entlassen ohne dass Betreuer oder ambulanter Pflegedienst eine Mitteilung erhielten.
Die Betreute ist dringend auf Hilfe angewiesen, kommt allein nicht zurecht.

Ich beschwere mich nun bei der Direktion des Krankenhauses, suche nun aber die rechtliche Grundlage meiner Beschwerde.

Könnt Ihr mir weiterhelfen?


Danke,

Klima
Klima ist offline  
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Alt 23.07.2014, 10:42   #2
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
Standard

Das würde mich auch mal interessieren.

Echt unglaublich, was da in manchen KH abgeht. Hab das bei meiner Mutter erlebt: Im Koma, intubiert und beatmet, wurde dann in anderes KK verlegt, Betreuerin wurde nicht informiert.

Nachdem wir uns dann kreuz und quer durch die Stadt telefoniert hatten, um herauszubekommen, wo sie gelandet ist (erschwerend kam noch dazu, dass sie wegen eines technischen Problems im Computer des neuen KH nicht erfasst war), sagte man uns nur lapidar, die Patientin müßte sich schon selber bei Ihren Angehörigen melden .....
Kerstin_K ist offline  
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Alt 23.07.2014, 12:35   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Seit 2012...

einen Anspruch auf "Entlassungsmanagement"
(§§ 39 und 112 SGB V)
§ 39 (1) Auszug:
"...Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Übermittlung von Daten darf nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. § 11 Absatz 4 Satz 4 gilt."
Wobei der §112 Normen für die Rahmenbedingungen beschreibt und im konkreten Fall unerheblich ist.

Nähere Infos unter dem Stichwort Entlassmanagement im Netz, ganz brauchbare Zusammenfassung unter:
Entlassungsmanagement | Bundesministerium für Gesundheit | BMG | Definition
(ich hoffe den Link darf ich so einfügen...)

Aber ich denke, eine halbwegs kluge Krankenhausleitung lässt jetzt ein freundliches Entschuldigungsschreiben ab und setzt darauf, dass Du Dich beruhigst...
In diesem Sinne dann aber viel Erfolg.
Herzlichst
blindfisch
der blindfisch ist offline  
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Alt 23.07.2014, 14:46   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Hallo Blindfisch,

herzlichen Dank für Deine Infos!!

Zitat:
Aber ich denke, eine halbwegs kluge Krankenhausleitung lässt jetzt ein freundliches Entschuldigungsschreiben ab und setzt darauf, dass Du Dich beruhigst...
Das würde ich auch akzeptieren mit der Erwartung, dass es das nächste Mal besser läuft.


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 23.07.2014, 16:06   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Vielleicht bei Deinen Klienten...

aber ob sich das in diesem Haus wirklich ändert?....

Ich glaube da kann der Treat zur Qualität in der Betreuung nahtlos anschließen, denn Krankenhäuser werden schon seit Jahren um Qualität bemüht....

Gruß
blindfisch
der blindfisch ist offline  
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Alt 23.07.2014, 18:21   #6
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Krankenhäuser haben einen Sozialdienst, der für soetwas verantwortlich ist. Ich finde es ist eine unzerlassene Hilfeleistung u gehört angezeigt, wenn Krankenhäuser Menschen unversorgt nach Hause lassen.

Geändert von azlem (23.07.2014 um 18:24 Uhr)
 
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Alt 24.07.2014, 00:21   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Falls sich bei dem Krankenhaus nichts ändern sollte, dann gibt es z.B. für die Psychiatrien die sogenannte "Besuchskommssion". Das ist im Prinzip die übergeordnete Fachaufsicht, wie die Heimaufsicht bei Heimen eben..

Nicht-Psychiatrien, also die üblichen Krankenhäuser reagieren ganz heftig, wenn man die Problem den Krankenkassen schildert und dort mal anfragt, wer denn die Fachaufsicht führt...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.07.2014, 05:10   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Da hat Imre mal wieder...

Recht. Natürlich ist bei den Kassen die Reaktion mittlerweile meist die Gleiche:
Weiterleitung an Fachabteilung, denn es gibt meist schon einen speziellen Bereich, welcher sich mit "Kunstfehlern" beschäftigt, dort wird man dabei unterstützt, denn Sachverhalt, welcher zu bemängeln ist qualifiziert darzulegen, denn anschließend kommt von dort die dann auch die Peitsche, d.h. man macht - über den MDK - eine Kontrolle der entsprechenden Dokumentation…. und zahlt nicht oder nur eingeschränkt.
Das ist natürlich meist die schmerzhafteste Maßnahme für das Krankenhaus. (Wobei das KH ja keine Person ist, demzufolge ist das ja mehr ein Phantomschmerz der anderen Art, ich merke gerade, so früh morgens werde ich ein wenig drollig…)
Gruß
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 27.10.2017, 12:24   #9
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Über die Google Suche (nachdem zuvor wieder eine illegale Seite angezeigt wurde übrigens) hier her gekommen.

Bekomme gerade einen älteren Reha-Bericht, aus dem hervorgeht (vor der Betreuung), dass der B zunächst in eine Kurzzeitpflege sollte, da aber der PG abgelehnt wurde (nun in Nachbescheid PG 2), die Heimeinrichtung die Aufnahme verweigert hatte und der B unter dem Vorwand "hat die Hausordnung durch wiederholtes Rauchen auf dem Zimmer verletzt" durch die Reha einfach vor die Tür gesetzt. Situation stellte sich dann so dar, dass B hilflos vor seiner Wohnung stand, in die er nicht hineinkam (wegen Rolli).

Ich finde das schon ein starkes Stück.

Kann man da Schadenersatz von der Reha verlangen (musste in der Familie unterschlüpfen, Mietzahlungen z.B.)?
Was würde ihr in diesem Fall tun?
ufzeer ist offline  
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