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Unterbringung bei Alkoholmissbrauch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung bei Alkoholmissbrauch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bitte um Eure Hilfe bei folgender Fallkonstellation: Der Betreute (langjähriger Trinker/ Quartalstrinker) hat regelmäßig starke Rückfälle (ca. vier bis acht ...


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Alt 28.08.2014, 09:52   #1
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Registriert seit: 01.08.2013
Beiträge: 8
Standard Unterbringung bei Alkoholmissbrauch

Bitte um Eure Hilfe bei folgender Fallkonstellation:

Der Betreute (langjähriger Trinker/ Quartalstrinker) hat regelmäßig starke Rückfälle (ca. vier bis acht Wochen trocken, dann starker Alkoholmissbrauch, teilweise bis zur Bewusstlosigkeit).
  • Verschiedene Therapien wurden vom Betreuten bereits absolviert - jedoch stets kein dauerhafter Erfolg.
  • Der Betreute wohnt in einer Mietwohnung, eine soziotherapeutische Einrichtung wird abgelehnt.
  • Eine geistige Behinderung liegt nicht vor - der Betreute hat einen freien Willen.
  • Keine Fremdgefährudung, keine Suizidgefahr.
  • Die relevanten Aufgabenbereiche (Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt, Unterbringung) liegen vor.
In der Vergangenheit wurden verschiedene Therapien mit Einwilligung des Betreuten von ihm absolviert. Aktuell lehnt der Betreute aber mögliche Therapien ab. Der Betreute wünscht jedoch Hilfe vom Betreuer, sollte er wieder in eine akute Krise geraten und die Kontrolle über die Alkoholeinnahme verlieren, da er Angst hat, durch starken Alkoholmissbrauch seine Gesundheit erheblich zu schädigen. Er stellt sich vor, dass der Betreuer ihn sozusagen (dann auch gegen seinen Willen) in einer Akutphase bereits unterbringt, bevor es "zu spät ist".
Bisher war die Situation eher so, dass besagter Betreute im Zustand starker Alkoholisierung aufgefunden wurde (hier keinen freien Willen mehr bilden konnte, teilweise auch bereits bewusstlos aufgefunden wurde) und anschließend mit Krankenwagen ins Krankenhaus zur Entgiftung kam.


Wie könnte eine Unterbringung aussehen, noch bereits in der Akutphase? Welche Ratschläge könnt Ihr generell zu einer Unterbringung in ähnlichen Situationen geben?

Bsp.: Der Betreute wird von Angehörigen oder vom Betreuer selbst stark alkoholisiert aufgefunden und es besteht zudem die Gefahr, dass der Betreute weiter Alkohol trinken würde und sich somit gesundheitlich erheblichen Schaden zufügen würde (Bewusstlosigkeit, Vergiftung etc.). Der Betreute weigert sich zudem, aktiv gegenzusteuern und möchte stattdessen weiter Alkohol konsumieren. Einsicht von Seiten des Betreuten besteht in dieser Phase nicht mehr.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten!
herzochris ist offline  
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Alt 28.08.2014, 11:03   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

So bißchen auf die Schnelle fällt mir dazu nur ein, dass wir nicht dazu da sind absurde Ideen unserer Betreuten auch in Taten umzusetzen.
Was heisst in diesem Zusammenhang "zu spät"?
Zu spät scheint es ja jetzt schon zu sein. Das dauernde Hin und Her zwischen Suff und Nüchternheit birgt in sich, dass jeder Suff die Gesamtsituation insgesamt weiter verschlechtert.


Wenn er trinken will dann muss er trinken. Wenn er etwas gegen sein Problem machen will dann muss er in eine Therapie oder langfristig mal für ein Jahr ganz vom Alkohol weg. "Dazwischen" ist nicht viel an Möglichkeiten.



Auf so Spiele wie, ich mache was ich will und was mir schadet und "vorher" (??? was soll das bedeuten???) will ich aber gerettet werden, kann man sich nicht wirklich einlassen.
Wenn sich jemand für das Saufen entscheiden kann und das möchte, dann kann der Betreuer immer nur dann eingreifen wenn tatasächlich Gefahr besteht oder soll er sich am Anfang von der Saufphase hinsetzen und mit dem Kunden um jede Flasche Bier stundenlang ringen? Das ist nicht der Job.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.08.2014, 21:54   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Herzochris

Dein Betreute hat ja tolle Ideen: Er will so weiterleben wie bisher, aber wenn es brenzlich werden könnte, dann soll der Betreuer ganz schnell die Feuerwehr spielen und die möglicherweise eintretenden Gefahren zu einem Zeitpunkt abwehren, an dem sie noch gar nicht da sind.
also zu einem Zeitpunkt, an dem der Betreuer keine Möglichkeit hat, die Gefahren abzuwehren.

Das ist nichts anderes, als dass der Betreuer doch bitte den rettenden Strohhalm spielen möge, um selber unbesorgt weiter quartalsweise sie Abstürze genießen zu können. Herzlichen Glückwunsch zum Ko-Alkoholiker. Das willst Du nicht sein.

Den Zahn solltest Du Deinem Betreuten ziehen - und zwar ohne Narkose!


Im Akutfall (also wenn JETZT Gefahr für Gesundheit oder Leben des Betreuten besteht) hast Du als Betreuer sowieso nur die Möglichkeit, den Psychdienst für eine Unterbringung hinzuzuziehen. Eine Unterbringung nach BGB braucht dann zu viel Zeit.

Wenn Dein Betreuter im nüchternen Zustand genau um seine Alkoholproblematik Bescheid weiß, dann kann nur er etwas daran ändern. Wenn er keine Therapien will, dann könnte er z.B. in eine Heimeinrichtung gehen, in der er Unterstützung bekommt.

Ansonsten hat er - solange sein Wille frei ist - das Recht sich tot zu trinken. Da kannst Du als Betreuer entweder im richtigen Moment da sein (wäre wohl Zufall) oder nur zusehen und abwarten.
Gegen seinen Freien Willen kommst Du nicht mit Zwangsmitteln an.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.08.2014, 13:11   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Vielleicht hat der Betreute ja keine Angst, sich tod zu trinken, sondern durch seinen Suff in einen Zustand zu geraten, bei dem dann wirklich ne längerfristige Unterbringung in einer stationären Einrichtung notwendig und auch vollzogen werden muß .

3 Wochen Suff können durchaus ausreichen, daß jemand nicht nur seinen Verstand dauerhaft versäuft, sondern auch mittelfristig nicht mehr laufen kann.


fwu
fwu ist offline  
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