Dies ist ein Beitrag zum Thema Selbstverwaltung Konto/Jahresbericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Kollegen,
Gibt es ein Formular als Anhang für den Jahresbericht, wo der Betreute selbst angibt sein Konto selbst zu ...
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02.09.2014, 20:36 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Selbstverwaltung Konto/Jahresbericht
Hallo Kollegen,
Gibt es ein Formular als Anhang für den Jahresbericht, wo der Betreute selbst angibt sein Konto selbst zu verwalten, oder reicht es, wenn ich selbst schreibe, dass der Klient über sein Konto verfügt? Muss der Betreute selbst unterschreiben? Danke im voraus...O:-) |
02.09.2014, 20:54 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo!
Ich verfasse immer selbst einen Dreizeiler, indem festgehalten wird, dass der Betreute selbst über das Konto verfügt hat. Unterschrieben und somit bestätigt wird es vom Betreuten. Gruß Christine |
02.09.2014, 21:09 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2014
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 23
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Bei uns reicht auch ein kleiner Text und die Unterschrift des Klienten.
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D.M. |
02.09.2014, 22:44 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare... Schreibe Deine Texte lieber selber, sofern sie nicht unbedingt in ein Formular gepresst werden müssen. Entwerfe ein Schreiben, dass Du Deinen Betreuten vorlegen kannst, und in dem die Kompetenzen der Betreuten drinstehen und wie sie diese genutzt haben. Z.B. die Vereinbarung wöchentlich den Betrag X abheben zu dürfen, für mehr wird die Rückfrage beim Betreuer benötigt, der per FAX zusätzliche Beträge bei der Bank freigibt. Die Bestätigung, dass alle Barabhebungen nur vom Betreuten getätigt worden sind. Und/ oder, dass Du dem Betreuten die Rechnungslegung vorgelegt und erläutert hast und der Betreute mit Deiner Vermögensverwaltung einverstanden ist. (Nicht unbedingt als Entlastungserklärung des Betreuten, sondern als Bitte an das Gericht, dass dieses den Betreuer entlastet) Je nach dem wie deine Vermögensverwaltung bei und mit den Betreuten aussieht, kannst Du da variieren. Und: Bei allen Variationen mußt Du das Schreiben nicht immer wieder neu erfinden. Wenn eine Erklärung des Betreuten wie ein Formular aussieht, kann man sich als Betreuter auch leicht wie eine Formalie fühlen. Nicht gut... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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