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Nachtspeicheröfen defekt / hohe Stromkosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachtspeicheröfen defekt / hohe Stromkosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in folgender Situation bin ich mir unsicher hinsichtlich des weiteren Vorgehens: Meine Betreute wohnt mit 2 ...


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Alt 04.09.2014, 12:13   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard Nachtspeicheröfen defekt / hohe Stromkosten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in folgender Situation bin ich mir unsicher hinsichtlich des weiteren Vorgehens:

Meine Betreute wohnt mit 2 Kindern in einer Mietwohnung, die bis heute Nachtspeicheröfen hatte (Umstellung auf Gas). Sie ist erst Anfang des Jahres dort eingezogen und es stellte sich recht schnell heraus, dass die Nachtspeicheröfen offensichtlich nicht regelbar sind. Der Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft) schickte daraufhin einen Elektriker, der eben dieses feststellte und riet, die B. solle doch einfach die Sicherung ausschalten, dann würde auch kein Strom mehr verbraucht. Da das keine Lösung des Problems darstellte, habe ich den Vermieter per Fax auf den Mangel hingewiesen und um Behebung gebeten. Daraufhin erhielt ich einen Anruf, dass die Heizungen ohnehin gegen Gasheizung ausgetauscht würden und daher keine Reparaturen mehr gemacht würden.
Nun ist die Heizung ausgetauscht und wir erwarten eine exorbitante Stromrechnung.
Meines Erachtens muss sich der Vermieter an diesen Kosten erheblich beteiligen.
Wie gehen wir am besten vor?

Danke Euch im Voraus,

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 04.09.2014, 15:03   #2
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard

Na versuchs einfach, wenn die Rechnung vorliegt.
Kann die Betreute einen Schein für eine Rechtsberatung bekommen?

Also erst so versuchen und bei Ablehnung evtl. dann, wenn Schein ausgestellt werden kann, einen Anwalt hinzuziehen. So würd ichs auf jeden Fall machen.
Evtl. gibs auch bei euch einen Mieterschutzverein, dort kannste auch Infos einholen.

Viel Erfolg, Doro
Doro ist offline  
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Alt 05.09.2014, 04:25   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Daraufhin erhielt ich einen Anruf, dass die Heizungen ohnehin gegen Gasheizung ausgetauscht würden und daher keine Reparaturen mehr gemacht würden.
was hast du daraufhin gemacht/geschrieben?

Zitat:
Meines Erachtens muss sich der Vermieter an diesen Kosten erheblich beteiligen.
das kommt auf s.o. an, meine ich. Solltestdu das nicht angekündigt/mitgeteilt haben könnte es schlecht aussehen. Wahrscheinlich hilft da wirklich nur ein Anwalt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.09.2014, 12:14   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Die este Frage ist, ob die E-Heizungen wirklich defekt waren oder wie bei diesen Teilen üblich generell nur schwer zu steuen sind, weil man den Ladebedarf irgendwie vorher sehen muß. Auch ob bei Bezug de Wohnung auf den Zustand hingewiesen wurde.

Lief denn jetzt den Sommer über die Heizung ??? Oder ergbit sich die Nachzahlung nur auf die bisherigen Wintermonate in 2014 ?

Wenn ein Mängel vorliegt , hat der Mieter einen Anspruch auf Minderung der Miete , eventuell in Höhe der Mehrkosten.

wann ist das erste mal auf den mangel hingewiesen worden ?

Die Frage der nachträglichen Minderung nach dem Einbau der Gasheizung ist eine höchstinteressante mietrechtliche Frage, die von einem Anwelat vor Ort zu klärnen wäre.

fwu


ps Mietminderungen können zur fristlosen Kündigung, wenn letztlich eine Minderung in Höhe von ca. 2 Monatsmieten nicht begründet war.
fwu ist offline  
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Alt 08.09.2014, 09:33   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 15
Standard

Mich mal als Elektriker ,der sich ziemlich gut mit Nachtspeicherheizungen aus kennt ,dazu äußere.


Aufladung in der Nacht ,wird über den Drehschalter an der Heizung und über die Zentralsteuerung der gesamten Heizungsanlage des Gebäudes geregelt.


Wenn die Zentralsteuerung des Gebäudes funktionstüchtig ist und vernünftig eingestellt ist ,braucht man nur noch den Drehregler an der Heizung auf Stufe 3 stellen und die Anlage sollte sich das ganze Jahr lang selbst so regeln das je nach Außentemperatur die Heizungen Nachts nach Bedarf geladen werden.
Wobei mehr ein Wunschtraum ,macht zum einen so gut wie niemand und funktioniert so wohl auch nur in wenigen Fällen wirklich gut.
Heizung auf Stufe 3 und das Signal der Zentralsteuerung vorhanden bedeutet das die Heizungen abhängig von der Außentemperatur geladen werden.
Leute die leicht frieren oder lange Zuhause sind beschweren sich das es nicht warm wird oder bleibt und Leute die es etwas kälter mögen können Energie sparen in dem sie den Regler an der Heizung runter drehen.
Man kann auch bewusst die Heizung von der Zentralsteuerung trennen damit die Leute es nur selbst steuern können ,weil der Bedarf an Wärme halt sehr unterschiedlich sein kann.


Ist die Zentralsteuerung defekt oder getrennt ,dann kann man die Aufladung der Heizung nur noch über den Drehschalter an der Heizung regulieren ,der schaltet halt ab wenn die eingestellte Temperatur in der Heizung erreicht ist.


Ist auch der Drehschalter an der Heizung defekt ,dann wird sie irgend wann nicht mehr Funktionieren.
In der Heizung verbaute Schutz Thermostate nehmen die Heizung außer Betrieb ,die Heizstäbe brennen durch oder die ganze Bude geht gleich mit in Rauch auf.
Wenn der Drehschalter nicht funktioniert ,sprich nicht mehr abschaltet ,dann besteht Lebensgefahr und man sollte die Anlage in keinem Fall weiter betreiben.
Es ist keine Begrenzung der Temperatur in der Heizung gegeben und es besteht erhebliche Brandgefahr.


Die Entladung wird über einen Raumthermostaten gesteuert ,je nach eingestellter Temperatur wird der Lüfter in der Heizung geschaltet.
Hier wird nur die Abgabe von Wärme welche in der Heizung gespeichert ist an den Wohnraum gesteuert.


Wenn im Bereich Aufladung ein defekt an der Heizung vorgelegen hat kann es ziemlich Teuer werden.
Wenn da nur im Bereich der Entladung die Lüfter in den Heizungen nicht mehr abgeschaltet werden konnten ,dürfte es finanziell eher unproblematisch werden.
Mücke ist offline  
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Alt 23.04.2015, 03:17   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 19
Standard

Hier mal ein Text zum Stromsparen und Stromkosten senken: Wird mit einem günstigen Stromanbietern Geld gespart?


(Link entfernt by Fara)

Geändert von Fara (23.04.2015 um 09:12 Uhr)
macabi ist offline  
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Alt 24.04.2015, 07:38   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Liebe KollegInnen,

vielen Dank für Eure Ratschläge hinsichtlich Stromsparen oder Anbieterwechsel. Ich hatte meine Frage wahrscheinlich unklar ausgedrückt.

Das Problem ist zwischenzeitlich (vorerst) gelöst:
Ich habe beim zuständigen AG eine Einstweilige Verfügung gegen den Stromanbieter erwirkt. Die Betreute ist Mutter eines Kleinstkindes - war etwas stressig, aber ausgesprochen erfolgreich.
Parallel haben wir Privatinsolvenz angemeldet.

Herzliche kollegiale Grüße,

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 27.04.2015, 18:00   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
Beitrag

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Liebe KollegInnen,

vielen Dank für Eure Ratschläge hinsichtlich Stromsparen oder Anbieterwechsel. Ich hatte meine Frage wahrscheinlich unklar ausgedrückt.

Das Problem ist zwischenzeitlich (vorerst) gelöst:
Ich habe beim zuständigen AG eine Einstweilige Verfügung gegen den Stromanbieter erwirkt. Die Betreute ist Mutter eines Kleinstkindes - war etwas stressig, aber ausgesprochen erfolgreich.
Parallel haben wir Privatinsolvenz angemeldet.

Herzliche kollegiale Grüße,

Marsupilami
die frage die sich daraus stellt, ist der ob die art der heitzung in mietvertrag erwähnt ist oder nicht und ob der vermieter den mangel der mietsachen mit frist setzung angezeig wurde, den der Vermieter ist inder pflicht die wohnung in ein Bewohnbarenzustand zuhalten, bei eine defeckte heitzung kann nach erfolglose mängelbeseitigung auf kosten des Vermieter, den mangel Beseitigen lassen und die daraus entstanden schaden in der haftung gezogen werden ,eventuel kann sogan wegen fehlenden heitzung in abhängigkeint der jahres Zeit wie sommer winter eine minderung gelten machen, wen die heitzung in winter nicht fuckioniert kann eine minderung bis zu 100% der kaltmietebetragen da die wohnung als nicht bewohnbar gilt
in ihren fall würde ich es als mangel anzeigen und wen der elecktika die Bescheining das die mehr kosten durch den defeckten offen entstanden ist dan must er für die mehr kosten aufkommen
ist das problen mit der heitzung noch da ?
wen ja dan kanst du ja so machen wie ich es geschrieben hatte ansonzen betrachte es ein ein guten gemeinten rartschalg für die zukumft

Geändert von optimusprime1977 (27.04.2015 um 18:04 Uhr)
optimusprime1977 ist offline  
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Alt 04.11.2016, 02:17   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 19
Standard

Zitat:
Zitat von optimusprime1977 Beitrag anzeigen
die frage die sich daraus stellt, ist der ob die art der heitzung in mietvertrag erwähnt ist oder nicht und ob der vermieter den mangel der mietsachen mit frist setzung angezeig wurde, den der Vermieter ist inder pflicht die wohnung in ein Bewohnbarenzustand zuhalten, bei eine defeckte heitzung kann nach erfolglose mängelbeseitigung auf kosten des Vermieter, den mangel Beseitigen lassen und die daraus entstanden schaden in der haftung gezogen werden ,eventuel kann sogan wegen fehlenden heitzung in abhängigkeint der jahres Zeit wie sommer winter eine minderung gelten machen, wen die heitzung in winter nicht fuckioniert kann eine minderung bis zu 100% der kaltmietebetragen da die wohnung als nicht bewohnbar gilt
in ihren fall würde ich es als mangel anzeigen und wen der elecktika die Bescheining das die mehr kosten durch den defeckten offen entstanden ist dan must er für die mehr kosten aufkommen
ist das problen mit der heitzung noch da ?
wen ja dan kanst du ja so machen wie ich es geschrieben hatte ansonzen betrachte es ein ein guten gemeinten rartschalg für die zukumft

Es werden auch in unterschiedlichen Magazinen schon vor den Nachspeicherheizungen gewarnt, sind heutzutage einfach nicht mehr energieoptimal.
macabi ist offline  
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