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Finanzierung Wohnungsräumung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzierung Wohnungsräumung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, ich bin unschlüssig, wie ich in folgendem Fall verfahren soll und bitte um Eure Unterstützung: 25jährige alleinstehende Betreute ...


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Alt 15.09.2014, 09:16   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Finanzierung Wohnungsräumung

Liebe Teilnehmer,

ich bin unschlüssig, wie ich in folgendem Fall verfahren soll und bitte um Eure Unterstützung:

25jährige alleinstehende Betreute in Hartz 4 - Bezug wurde schwanger. Sie kündigte aus verschiedenen Gründen ihre Wohnung und zog zur Mutter.
Die Wohnung zu verlassen war eine nachvollziehbare Entscheidung, da Betreute in Messie-Wohnung lebte.
Aufgrund ungünstigem Heizverhaltens in der Vergangenheit bestehen noch über 2.000 € Stromschulden.

Nun zu meinem Problem:
Betreute kann die Räumung ihrer Wohnung nicht bezahlen und bekommt es auch nicht anderweitig organisiert. Natürlich könnte ich einen enstprechenden Kredit beim Jobcenter beantragen, damit käme B. aber finanziell nicht mehr zurecht aufgrund der hohen Belastung an den ehem. Stromanbieter, die nun abgetragen werden muss.

Handele ich im Rahmen meiner Verantwortung, wenn ich die Wohnung ungeräumt "übergebe"?


Beste Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 15.09.2014, 18:07   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 121
Standard

Hallo Klima,

folgendes habe ich gefunden: Wohnungsräumung und Auszugsrenovierung bei betreuten Mietern durch Sozialhilfeträger

Ich denke aber, dass der Antrag auf Kostenübernahme der Wohnungsräumung schon vor der Kündigung der Wohnung hätte gestellt werden müssen. Ich bin mir da aber nicht sicher.

Daher würde ich den Antrag jetzt noch stellen, hilfsweise auch noch ein Antrag auf ein Darlehen zur Wohnungsräumung, falls dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird.

Was ist denn mit der Mietkaution? Eine solche müsste doch auch noch beim Vermieter liegen und verrechnet werden können mit der Wohnungsauflösung.

LG
Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 16.09.2014, 00:47   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Die andere Frage ist, ob die Betreute denn die Kündigungsfrist eingehalten hat, oder einhalten kann. Möglicherweise stellt bei einem vorzeitigen Auszug das Jobcenter die Zahlung von Unterkunftskosten ein, da die Wohnung nicht mehr gebraucht wird.
Ordentliche Hartzer bleiben bis zum letzten Tag des MIetverhältnisses in der Wohnung und melden sich erst dann ab.

Üblicherweise gehören die KOsten für die vertragsgemäße Rückgabe des Vertragsgegenstandes zu den Kosten der Unterkunft, also eventuell malern.

Bei der Entsorgung des Hausrats bin ich mir jetzt nicht sicher, müsste mit Job-Center geklärt werden.

Alternativ - je nach Lage auf dem Wohnungsmarkt - die Bude sofort anbieten: wenn der die Wohnung soforrt ungeräumt übernimmt bekommt er den Schlüssel und kann sofort räumen lassen und dann neu vermieten - oder er bekommt den Schlüssel erst bei Ende der Kündigungsfrist, eventuell mit Mietschulden, muß dann die Entsorgung zahlen , kann dann aber mit weiteren Kosten ein Titel über die Räumungskosten einklagen, auf dem er aber erstmal die nächstenm jahr sitzen bleiben wird.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 16.09.2014, 09:44   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Hallo Ruby,

Zitat:
Daher würde ich den Antrag jetzt noch stellen, hilfsweise auch noch ein Antrag auf ein Darlehen zur Wohnungsräumung, falls dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird.

einen Antrag auf Kreditgewährung kann ich sicher stellen. Den Kredit würde sie auch erhalten. Damit wäre B. meiner Meinung jedoch überschuldet. Für mich ist die Frage:

Überschuldung von B. und allen Pflichten nach außen würde entsprochen, oder

Keine Überschuldung von B. und (nicht unerhebliche) Vertragsverletzung gegenüber Vermieter.


Hallo fwu,

Kündigungsfrist ist formal eingehalten. Die Mietzahlung läuft bis Ende Kündigungsfrist, lediglich der Aufenthalt von B. findet in der mütterlichen Wohnung statt.



Das ist womöglich nicht schön, aber ich spekuliere ein wenig darauf, dass die Vermieterin (ältere einfache Dame) eine komplizierte Kosteneintreibung nicht anstrebt und womöglich laut schimpfend die Sache auf sich beruhen lässt.

Die Frage für mich ist: Pflichtverletzung durch mich bei Nichtdurchführung der Wohnungsräumung?


Klima
Klima ist offline  
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Alt 16.09.2014, 11:03   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

was für eine Geiere, fwu hat es doch schon gesagt: die Kosten der Wohnungsräumung gehören zu den Mieterpflichten und diese Kosten müssen vom Amt übernommen werden. Wo also ist das Problem?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.09.2014, 09:02   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Michaela...

wo bleibt die Contenance , Du zeigst doch sonst meist übermenschliche Geduld…!
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 17.09.2014, 09:23   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Sie frecher Herr Blindfisch

Meine Contanance bleibt immer dann auf der Strecke wenn ich darüber nachdenke, dass wir im offenen Bereich sind.
Betreuer müssen/sollten grundlegenden Gesetze und Regeln kennen und danach dann handeln.
Es gibt sicher Fragen die sich (rechtlich) nicht einfach und klar mit ja oder nein beantworten lassen, aber diese Frage gehört ganz sicher nicht dazu!

Reputation ist das Stichwort, nix für ungut also.
Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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