Dies ist ein Beitrag zum Thema Beendigung Rentenpfändung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
ich habe eine Frage bzgl. Beamter und Rentenpfändung aufgrund von gerichtlichem Beschluss.
1. Ein Betreuter von mir ist ...
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25.09.2014, 21:57 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Beendigung Rentenpfändung
Guten Abend,
ich habe eine Frage bzgl. Beamter und Rentenpfändung aufgrund von gerichtlichem Beschluss. 1. Ein Betreuter von mir ist Postbeamter und muss in Kurzzeitpflege (wahrscheinlich auch in langfristige vollstationäre Pflege) Sozialhilfe ist beantragt, obwohl wohl die Beihilfe die ungedeckten Kosten zahlt (das muss ich noch genauer erfragen). Das Problem ist, er hat bereits vor der Betreuung eine Rentenpfändung wegen Unterhalt. Wie kann ich die beenden? Nach meiner Kenntnis gehen die Heimkosten vor und er muss keinen Unterhalt zahlen, wenn er die Kosten für das Seniorenheim nicht von seiner Rente zahlen kann. 2. Nahezu gleicher Fall. Die Betreuung habe ich erst übernommen und heute mit der Ehefrau zum ersten Mal gesprochen. Hier Beamter mit 2 Pfändungen in der Rente (ua Finanzamt) auch er nun im Heim. Laut Ehefrau zahlt die Beihilfe die ungedeckten Heimkosten. Die Ehefrau hat die Betreuung und ich „nur“ die Vermögenssorge. Auch hier muss der Betreute nach meiner Ansicht keine Schulden mehr tilgen, aber wie kann ich die Pfändungen beenden? Ich werde morgen auch mal bei der Renten/Pensionsstelle nachfragen. Vielen Dank für Antworten, ich finde dazu leider nichts im Internet. Gruß Laptop Beim suchen hier habe ich nun gefunden, dass ich einen Pfändungsschutzantrag stellen muss, kann mir dazu jemand mehr sagen? Danke Geändert von laptop (25.09.2014 um 22:09 Uhr) |
26.09.2014, 14:30 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Ich antworte mir mal selbst , da es vielleicht auch andere interessiert.
Laut Auskunft der netten Mitarbeiterin der Telekomrente muss ich einen Pfändungsfreistellungsbeschluss beim zuständigen AG erwirken. Da der Erlass des Beschlusses lange dauern kann, kann ich die vorläufige Einstellung beim Rententräger erbitten, bis der Beschluss da ist. Es gibt wohl auch die Möglichkeit die Rente an das Seniorenheim abzutreten, wobei ich nicht weiß inwieweit man das als Betreuer „einfach so“ machen kann. Ich kenne nur die Rentenüberleitung, bei der trete ich aber den Rentenanspruch nicht ab. Vielleicht muss man eine solche Abtretung auch beim Gericht genehmigen lassen? Bei dem anderen Beamten ist bereits die Schuldnerberatung involviert worden von der Ehefrau, ich gehe davon aus, dass der zuständige Mitarbeiter (welcher zur Zeit im Urlaub ist) mir weiterhelfen kann. Über weitere Infos würde ich mich freuen. Grüße laptop |
26.09.2014, 19:15 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin laptop
Sofern Du Unterlagen zu den jeweiligen Pfändungen hast, gehst Du zu Deinem Gericht und beantragst Pfändungsschutz. Dafür benötigst Du nicht nur die Titel, bzw. Schreiben denen die Pfändugen, Aktenzeichen etc. entnommen werden können, sondern auch alle Einkommensunterlagen sowie Kostenbescheide/Rechnungen wg. der Heimkosten. Das Gericht muss ja wissen, wofür die freiwerdenden Gelder benötigt werden. Ansonsten kommt es wohl auf das Gericht an, wie schnell die Pfändungsfreigabe dort entschieden wird. Das kann auch am selben oder nächsten Tag sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.09.2014, 18:21 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Hallo Imre,
danke für die Info, den Beschluss vom Postbeamten habe ich und bei dem Beamten Nr. 2 habe ich einen Termin mit der Schuldnerberatung, die bereits daran arbeitet. LG laptop |
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