Dies ist ein Beitrag zum Thema S******* - Bank im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
folgendes Problem.
Ich habe einen vermögenden Klienten bekommen und die Vermögenssorge. Der Klient wird 90 Jahre und eine Kontrolle ...
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20.10.2014, 18:07 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
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S******* - Bank
Hallo,
folgendes Problem. Ich habe einen vermögenden Klienten bekommen und die Vermögenssorge. Der Klient wird 90 Jahre und eine Kontrolle ist nötig. Nun stellt sich aber die S*******bank quer, sie gibt mir keine Zweitkarte und auch kein Onlinebanking (werder auf meinen noch auf den Namen des Klienten). Der Klient lässt sich auch sehr ungern in die Auszüge schauen und seine Bankkarte wird er nicht abgeben. Auf meinen Wunsch wurde alles auch von der Rechtsabteilung der S*******bank geprüft und abgelehnt. Der Klient will auch keinem Bankenwechsel zustimmen. Wer kennt das Problem und welche Lösungen gibt es? Vielen Dank im Voraus [Bankenname entfernt by Fara] Geändert von Fara (21.10.2014 um 08:17 Uhr) |
20.10.2014, 18:49 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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HallO!
Wenn deine Betreuerbestellung Vermögenssorge ausweist, dann musst Du auch handeln können. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum! Onine Banking einfach beantragen, wenn ein "Nein" kommt schriftliche Stellungnahme mit Begründung anfordern. Gruß der_andre |
20.10.2014, 20:58 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Es kommt immer wieder vor, dass sich irgendwelche Banken im reinen Gotteswahn versteigern und keine Gesetze mehr kennen oder meinen allmächtig zu sein. Mache Aktennotizen zu den Reaktionen der Bank und schicke sie dem Betreuungsgericht. Falls alle Stricke reißen sollten kannst Du dann immer noch einen Bankwechsel gerichtlich erzwingen, auch wenn es dem Betreuten nicht gefällt. Oder das Gericht entscheidet auf Aufhebung der Vermögenssorge - was bei einem 90-jährgen eher nicht der Fall sein dürfte... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.10.2014, 16:50 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
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Danke
Danke schonmal für die Hilfe!
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22.10.2014, 16:35 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Hallo M.v.G.,
Banken die sich querstellen kenne ich auch. Meine fängt allerdings mit T an. Du hast (leider) keinen Rechtsanspruch auf Onlinebanking, auf Zusendung der Kontoauszüge bzw. Einsichtnahme der Kontoumsätze aber schon. Schöne Grüße Klima |
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Stichworte |
bank, konto, onlinebanking, santander, vermögenssorge |
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