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S******* - Bank

Dies ist ein Beitrag zum Thema S******* - Bank im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, folgendes Problem. Ich habe einen vermögenden Klienten bekommen und die Vermögenssorge. Der Klient wird 90 Jahre und eine Kontrolle ...


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Alt 20.10.2014, 18:07   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
Standard S******* - Bank

Hallo,

folgendes Problem.

Ich habe einen vermögenden Klienten bekommen und die Vermögenssorge. Der Klient wird 90 Jahre und eine Kontrolle ist nötig.
Nun stellt sich aber die S*******bank quer, sie gibt mir keine Zweitkarte und auch kein Onlinebanking (werder auf meinen noch auf den Namen des Klienten). Der Klient lässt sich auch sehr ungern in die Auszüge schauen und seine Bankkarte wird er nicht abgeben.
Auf meinen Wunsch wurde alles auch von der Rechtsabteilung der S*******bank geprüft und abgelehnt. Der Klient will auch keinem Bankenwechsel zustimmen.

Wer kennt das Problem und welche Lösungen gibt es?

Vielen Dank im Voraus

[Bankenname entfernt by Fara]

Geändert von Fara (21.10.2014 um 08:17 Uhr)
M.v.G. ist offline  
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Alt 20.10.2014, 18:49   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
Standard

HallO!

Wenn deine Betreuerbestellung Vermögenssorge ausweist, dann musst Du auch handeln können. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum! Onine Banking einfach beantragen, wenn ein "Nein" kommt schriftliche Stellungnahme mit Begründung anfordern.

Gruß
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 20.10.2014, 20:58   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Es kommt immer wieder vor, dass sich irgendwelche Banken im reinen Gotteswahn versteigern und keine Gesetze mehr kennen oder meinen allmächtig zu sein.

Mache Aktennotizen zu den Reaktionen der Bank und schicke sie dem Betreuungsgericht. Falls alle Stricke reißen sollten kannst Du dann immer noch einen Bankwechsel gerichtlich erzwingen, auch wenn es dem Betreuten nicht gefällt. Oder das Gericht entscheidet auf Aufhebung der Vermögenssorge - was bei einem 90-jährgen eher nicht der Fall sein dürfte...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.10.2014, 16:50   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
Standard Danke

Danke schonmal für die Hilfe!
M.v.G. ist offline  
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Alt 22.10.2014, 16:35   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Hallo M.v.G.,

Banken die sich querstellen kenne ich auch. Meine fängt allerdings mit T an.
Du hast (leider) keinen Rechtsanspruch auf Onlinebanking, auf Zusendung der Kontoauszüge bzw. Einsichtnahme der Kontoumsätze aber schon.


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Stichworte
bank, konto, onlinebanking, santander, vermögenssorge


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