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Empfehlung geschlossene Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Empfehlung geschlossene Unterbringung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, ich habe einen schwer alkoholkranken Betreuten (2 Flaschen Wodka am Tag sind üblich). Er ist krank (Magen) und ...


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Alt 30.10.2014, 11:16   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
Standard Empfehlung geschlossene Unterbringung

Guten Tag,

ich habe einen schwer alkoholkranken Betreuten (2 Flaschen Wodka am Tag sind üblich). Er ist krank (Magen) und die medizinische Behandlung scheitert immer wieder daran, dass er nicht nüchtern (im Sinne von nicht betrunken) ist. Zudem bedroht und beleidigt er die Ärzte. Den Wodka erhält er von seiner Verwandtschaft, mit der er in einem Haus lebt, damit er "Ruhe gibt". Kurze stationäre Aufenthalte in der Entgiftung bringen nichts und gegen eine längere Therapie, die im alle empfehlen, sträubt er sich vehement, da er es auch alleine schaffe. Die Suchthilfe hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie ihre Bemühungen einstellt, da das alles doch nichts bringen würde.

Ich möchte ihn gerne geschlossen unterbringen (Betreuungsrichter ist informiert) und suche gerade nach einer passenden Einrichtung. Kann mir jemand eine in Hessen empfehlen?

Vielen Dank und einen schönen Tag

Nene
nene ist offline  
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Alt 30.10.2014, 14:28   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
Standard

Hallo Nene,

so einfach ist es nicht mit der geschlossenen Unterbringung. Meinst Du mit "Betreuungsrichter informiert", dass Du einen Antrag auf Beschluss zur geschlossenen Unterbringung gestellt hast? Nur informieren reicht nicht. Ob es überhaupt zu einem solchen Beschluss kommt ist fraglich da Alkoholismus eigentlich kein Grund zur Unterbringung ist. Eine Bedrohung der Ärzte reicht auch nicht aus, da er wahrscheinlich keine ärztliche Behandlung will und man sie auch nur im akuten Notfall (Bewußtlosigkeit, schwere Verletzung) ohne Einwilligung des Patienten durchführen kann.

Grüße
Hanne
Hanne ist offline  
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Alt 30.10.2014, 18:06   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
Standard

Guten Abend Hanne,

danke für Deine Antwort!

Ich habe heute mit dem Betreuungsrichter telefoniert und ihm den Antrag angekündigt.

Hintergrund ist, dass der Betreute mit der Unterstützung seiner Verwandten, in deren Haushalt er lebt, am Tag 2 Flaschen Wodka trinkt. Er ist - von Ärzten festgestellt - in einem sehr schlechten körperlichen Zustand, eine Magenspiegelung müsste dringendst erfolgen, scheitert jedoch am Alkoholpegel.

Sowohl die letzte psychiatrische Einrichtung, in welcher er kurzzeitig durch Gerichtsbeschluss untergebracht war (um die ärztliche Behandlung möglich zu machen) als auch die Suchthilfe befürworten eine geschlossene Unterbringung. Keine zwei Tage nach der letzten kurzzeitigen Unterbringung hatte er einen Alkoholwert von 3,50 Promille, weshalb natürlich die Magenspiegelung mal wieder nicht stattfinden konnte.

Im Grunde ist er auch nicht gegen eine ärztliche Behandlung. Er möchte jedoch, dass ihm überall der "rote Teppich" ausgerollt wird und es im Krankenhaus wie im Fernsehen zugeht (d.h. alles soll sich um ihn und seine Bedürfnisse drehen).

Einen schönenen Abend,

Nene
nene ist offline  
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Alt 30.10.2014, 18:09   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Wieso willst du den den unterbringen ?

Wenn er saufen will, dann lass ihn saufen. Er weiss das Alkohol schädlich ist und trinkt trotzdem. Wo ist da die "krankheitsbedingt fehlende Einsichtsfähigkeit in die Krankheit" ???

Alkoholiker kriegt man tatsächlich erst geschlossen untergebracht, wenns kurz vor dem Ende ist.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 30.10.2014, 18:12   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
Standard

Guten Abend,

> Wo ist da die "krankheitsbedingt fehlende Einsichtsfähigkeit in die Krankheit" ???
Ist gutachterlich festgestellt (Psychiater).

Mir fehlt nur noch die Einrichtung.

Einen schönen Abend,

Nene
nene ist offline  
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Alt 30.10.2014, 18:22   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Wenn der Betreute im nüchternen Zustand - also z.B. bei einer der bisherigen Unterbringungen im Krankenhaus gegen Ende der Entgiftung - den Wunsch äußert, dass sich an seiner Situaiton etwas ändern soll und er gerne ein trockeneres Leben führen möchte und das aber einfach nicht schafft, dann hat man zumindest schon mal etwas, was man als freien Willen auffassen kann.

Das er an der Umsetzung immer wieder scheitert und eine langfristige Therapie nicht wünscht, ist bekannt.

Wenn dann dazukommt, dass er sich durch die Sauferei auch noch selbst gefährdet (damit sind jetzt nicht die üblichen Säufergefahren wie Leberzirrhose, oder breit hinfallen gemeint) und eigentlich die Behandlung seiner sonstigen somatischen Gebrechen wünscht, dann kann man sich schon überlegen, ob da eine langfristige Unterbringung nicht sinnvoll ist. Im Rahmen dieser Unterbringung könnten die sonstigen Gebrechen ja besser oder gar überhaupt angegangen werden. Und mit Therapie muss diese Unterbringung überhaupt nichts zu tun haben.

Wenn er in nüchternen Kopf eigentlich auch nur lieber trinken möchte und über die Gefahren des Trinkens bescheid weiß, dann gebe ich Dir recht: Soll er doch. Dann würde ich mich aber auch als Betreuer verabschieden. Bin doch kein Flaschenhalter.

Wg. der geschlossenen Heime kenne ich mich in Hessen nicht so aus, würde aber z.B. im Khs. Kassel-Ost, PKH Merxhausen, oder eben den weiter südlichen Psychiatrien mal die Sozialdienste an rufen. Die kennen sich aus.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.10.2014, 18:32   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
Standard

Guten Abend,

danke für die Antworten!

Vom ärztlichen Standpunkt aus kommt nur noch eine geschlossene Unterbringung infrage und ich bin derselben Meinung. Ebenso die Suchthilfe. Der Richter tendiert auch stark dazu, wie er mir heute mitteilte.

Einen schönen Abend,

Nene
nene ist offline  
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Alt 31.10.2014, 06:20   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ganz heisser Tip: Haus Kleyerstrase, Darmstadt. Ist ganz neu, eine ausgezeichnete Einrichtung und sehr empfehlenswert. Der Einrichtungsleiter ist Herr Häusser, zu erreichen über: Haus im Niederfeld, Darmstadt
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.10.2014, 16:29   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Vielen Dank!
nene ist offline  
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Alt 31.10.2014, 19:13   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Hallo Nene,

in Südhessen (nähe Groß-Gerau, Darmstadt) gibt es noch das Vito
Phillippshospital für u.a. such- und alkoholkranke Menschen.
Über die Qualität dieser Einrichtung liegen mir allerdings keine
Erkenntniss vor.

Caro
Caro ist offline  
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