Dies ist ein Beitrag zum Thema Verpflichtung zur Pflege auf Lebzeit zu pflegen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe zum oben genannten Thema. Ich vermute, dass es gar nicht direkt unter das Betreuungsrecht fällt, aber vielleicht ...
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23.11.2014, 17:57 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 23.11.2014
Beiträge: 1
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Verpflichtung zur Pflege auf Lebzeit zu pflegen
Hallo,
ich habe zum oben genannten Thema. Ich vermute, dass es gar nicht direkt unter das Betreuungsrecht fällt, aber vielleicht weiß ja jemand wohin man sich anstelle wenden kann. Wenn ich mich verpflichte (Vetraglich) einen Elternteil auf lebzeit zu pflegen, die Pflege aber zuhause nicht mehr gewehrleisten kann (z.b. durch Demenz, Pflegestufe 3 oder ähnlichem) und den Elternteil daraufhin in eine Einrichtung geben muss und die Rente des Elternteils nicht ausreicht: Wäre ich dann für den Differenzbetrag zuständig? Viele Grüße! |
24.11.2014, 09:55 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Guten Morgen,
du hast Recht: deine Frage hat so überhaupt nichts mit Betreuungsrecht zu tun. Zitat:
Da eine Vertragsauslegung die Möglichkeiten eines Forums deutlich übersteigt und uns Rechtsberatung nicht gestattet ist wendest du dich am besten an einen Anwalt. Falls es ein notarieller Vertrag ist kannst du ja auch den Notar nochmal dazu befragen. Gruß, Andreas
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lebzeit, pflege, verpflichtung |
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