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Wohnungsangelegengeiten und Armut verwalten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsangelegengeiten und Armut verwalten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Text ist zu lang. Ich musste ihn in 2 Teile setzen. Der Zusammenhang mußte erhalten bleiben, deswegen konnte ...


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Alt 16.12.2014, 23:55   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.10.2014
Beiträge: 7
Standard Wohnungsangelegengeiten und Armut verwalten

Hallo,
mein Text ist zu lang. Ich musste ihn in 2 Teile setzen. Der Zusammenhang mußte erhalten bleiben, deswegen konnte ich nichts weglassen.
Ich war hier schon mal im Oktober aber habe immer so Schwierigkeiten weil ich nur mit Handy online gehen kann. Hatte deswegen auch Registrierungs Probleme hier und musste mir es von jemand anders am PC einrichten lassen. Bitte Entschuldigung deshalb, dass es jetzt hier nicht sonderlich übersichtlich ist was ich schreibe, aber dennoch für michimmens wichtig ist adäquate Antwort zu erhalten. Ich bin 50 jahre alt und weiblich. Seit 20 Jahren berentet wegen PMS und Angsterkrankung durch Allergien die ich mit Zwangshandlungen kompensieren muss solange ich noch keine Besserung erlebe.
Ich möchte gerne wissen was ein Betreuer in meinem Fall machen kann und was nicht schlimmstenfalls passieren kann. Ob das Verfahren nochmal aufgerollt werden muss und ob der Betreuungs Abwendungsanwalt sich vielleicht nicht sehr für mich einsetzt und wenn ja was soll ich denn dagegen tun könnte.
Ich beginne:

Ich bin in einem Betreuungsverfahren mal wieder. Bei der Anhörung im Okt.14 wurde ein Aufschub gewährt mit der Option, dass ich bis Ende des Jahres aus meiner Zwischen Wohnung ausgezogen sein und in meiner Einzugs Wohnung eingezogen sein soll. Dann bekomme ich keinen Betreuer. Und dann hab ich die Auflage von da aus wohnend meine zuletzt neue Abwasser Schaden Wohnung aufzulösen. Der Betreuungsabwendungsanwalt schrieb am Tag der Anhörung der Richterin dass die Betreuung sofort aufgehoben werden soll das Gutachten verkehrt ist mir einfach nur praktische Hilfeleistungen noch nicht bewilligt sind und erreicht wurde dass die Richterin einen Aufschub gab denn sie wollte sofort auf der Stelle mir einen Betreuer geben.

Ich bin in diese Situation rein geraten weil mein Vermieter 3xsaniert hat und ich die Wohnung 3x wechseln musste und immer wieder in eine unsanierte eingezogen bin, weil die sanierten zu teuer geworden wären. Und die letzte Wohnung die ich bekam erlitt einen Abwasserschaden als ich im Krankenhaus war wegen einer Psychotherapie und bevor die Möbel aufgebaut waren. Geld um alles aufzubauen oder wiederherzustellen habe ich nirgends her erhalten (Vermieter,Amt). Dieser Zustand stagnierte 4 Jahre während ich mietfrei anderswo wohnte um mir eine neue Einzugs Wohnung anzusparen.( sowohl f. Auszugs- als auch Einzugswohnung fehlte für ein Zurückziehen Geld damit ich dort meine Alltags Abläufe realisieren konnte.

Ich hatte nie eine Räumungsklage immer meine 2 Miete bezahlt, weil mein Besitz mir wichtig ist durch die Berührungsängste. Bei Berührung Dritter kann ich die Dinge nicht mehr berühren/benutzen oder neutralisieren. Ich muss es dann entsorgen. Einen Neuerwerb muss ich umgehen da man viele Dinge nicht verpackt einkaufen kann und eine Imprägnierung mir dann ohnehin bevorsteht. Unrealistisch ). Mein Besitz in beiden Wohnungen sollte an einem Ort. Durch eine große Wohnungsbaugesellschaft die seit 10 Jahren immer wieder eine Wohngruppe saniert bin ich in diese Situation hinein geschlittert. Und weil ich durch meine Erkrankung nicht jeden Tag arbeitsaktiv sein kann ebenso es aber auch nicht mit Geld aus kompensieren kann ( Möbeltransporte, und Möbel Monteure bezahlen ).Ich musste immer im Zuge der Schnelligkeit von Sanierungen meine neue Wohnung auflösen bevor ich die alte Wohnung aufgelöst hatte. Ich musste für Wohnungsauflösungen und Einzügen immer erst Geld zusammen sparen weil ich als Rentner überhaupt keine Sozialhilfe bekam und mir dann einen Anwalt genommen habe der seither kämpft. In 2011 bin ich zu einer anderen Hausverwaltung eingezogen. Ich wohne dort aber leider noch nicht. Nun habe ich die Abwasserschaden Wohnung bei der noch alten Sanierungs Wohnungsbaugesellschaft und die Einzugs Wohnung bei einer Hausverwaltung. Also zwei Mietzahlungen. Ich habe einen Rechtsanwalt über Verhandlungskostenhilfe vom Amtsgericht bewilligt bekommen für das jetzige Betreuungsverfahren. Ich möchte keinen Betreuer und ich brauche auch keinen Betreuer. Auch habe ich für einen Betreuer gar keine Zeit weil ich ständig aktiv das mit den Wohnungen regele an meinen wenigen (10-13 Tage) arbeitsaktiven Tagen im Monat durch meine Erkrankungen. Zwangsstörung wegen Allergien und Ängste und Rückenproblem wegen jahrelang Kisten transportieren täglich und PMS (bettlägerig) nur 14 Tage im Monat. 80 Prozent Schwerbehindert. Pflegestufe 1 nicht erhalten.Nur 15 Stunden pro Woche hauswirtschaftlicher Bedarf vom medizinischen Dienst wurden anerkannt. Dieses blockt das Sozialamt dennnoch ab und ist meinerseits im Widerspruchsverfahren. Alle rechtlichen Sachen sind bei meinen Miet- und bei meinem Sozialrechtsanwalt seit Jahren gut aufgehoben.

Der Amtsarzt hat das Betreuungsverfahren massiv diesmal angeregt und regt diesnal an mir meinen freien Willen wegzunehmen. Für ihn habe ich eine andere Diagnose und er lehnt alle meine Diagnosen ab. Ich habe den Amtsarzt vier Jahre lang nicht gesehen und in 2009 und 2010 insgesamt fünfmal einzig gesehen. Und seit 2008 das vierte Mal eine Betreuungsanregung von ihm anstelle mir meine Anträge zu bewilligen, dass ich die Dinge schneller regeln konnte und kann. Den Sachverhalt gibt er nach außen verkehrt ab bis an das Gericht. Das macht er seit 5 Jahren. Mein Sozialrechtsanwalt hat mehrere Anträge im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren seit 2010. Das sind alles praktische Hilfen oder Geldleistungen da ich durch meine Erkrankung wegen der doppelten Mieten keine finanziellen Möglichkeiten habe die Dinge zu regeln und deswegen bin ich so langsam. Ich kann keine Leute bezahlen, keine Firmen bezahlen und muss trotzdem immer wieder Wohnungen auflösen und Wohnungen aufbauen. Also mache ich immer alles alleine mit Bekannten. Kaum hatte ich eine Wohnung aufgelöst musste ich schon wieder eine Wohnung auflösen weil saniert wird, und ich hatte die alte Wohnung noch nicht aufgelöst.
.....2 Text auf Fortsetzung
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Alt 17.12.2014, 00:00   #2
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.10.2014
Beiträge: 7
Standard Teil 2 Wohnungsangelegenheiten und Armut verwalten

....2
Nachdem ich dann 2011 bei einer Hausverwaltung einen Mietvertrag unterschrieben habe in der Hoffnung dass da ich mal eine Wohnung länger haben kann um einzuziehen, und diese Wohnung renoviert hatte, und auch eine der beiden alten Wohnungen ( zerlegte Möbel und Kisten meines Besitzes und Kleidung) abgestellt habe, bevor die Möbel wieder aufgebaut waren, und das ist ein Jahr her, entstand ein Legionellen Problem im Trinkwasser des Hauses. Duschverbot. Ich befand mich in einer Zwischen Wohnung ( diesmal nicht mehr mietfrei sondern aus angesparten Geld) weil ich in der Einzugs Wohnung ja meine Möbel noch aufbauen musste. Um dann die Kisten aus der aufgelösten Wohnung auszupacken und einzuziehen in der Einzugswohnung. Dann kann ich erst aus der Abwasser Schaden Wohnung neue Kisten packen gehen und in der 1 Zimmer Einzugs Wohnung abstellen. Ich habe in der Einzugs Wohnung keinen Keller. Dann kann die Abwasserschaden Wohnung besenrein gemacht werden für die Auflösung. Die Möbel werden entsorgt oder verkauft. Es waren schon 4 thermische Desinfektionen seit 1 Jahr in der Einzugswohnung und 6 Klageverfahren vom Gesundheitsamt an die Hausverwaltung. Deswegen wohne ich noch immer in der Zwischenwohnung. Eigentlich wollte ich seit April aus der Zwischenwohnung schon ausgezogen sein aber für die Einzugs Wohnung war immer noch keine Chance wegen der Legionellen und der noch nicht aufgebauten Möbel. Und nun fange ich an erstmalig Mietschulden zu machen weil ich in der Zwischen Wohnung noch bin. Einzigste Chance ist jetzt wenn ich mir Legionellen Wasserfilter besorge um in der Einzugs Wohnung weiter arbeiten zu können ohne krank zu werden. Die Anschaffung wären 350 Euro und alle 30 Tage Wasserfilter Wechsel zu 150 Euro für 3 Wasserhähne. Auch darauf reagiert die Hausverwaltung nicht. Mein Anwalt hat mir 80 Euro Mietminderung zugesagt. Das sind 20 Prozent der Miete. Beim Sozialamt habe ich jetzt auch einen Antrag gestellt die Filter jeden Monat bezahlt zu bekommen weil ich dauerhaft das Geld monatlich für Wasserfilter nicht aufbringen kann. 150Euro Filter +450 Euro Miete ohne Strom würde mich dann die Wohnung kosten. Also 600 Euro ohne Strom. Und im Moment habe ich noch die aufzulösede Abwasserschaden Wohnung zu 340 Euro. Ja und die Zwischen Wohnung wo ich die Miete gar nicht mehr zahlen kann. Hilfe!


(Falls ja einer eine Lösung weiß, wo ich zwischen wohnen kann indem ich zuerst die Abwasser Schaden Wohnung in einem Keller parke und für 340-400 Euro zwischen wohnen kann, bitte Antwort. Ich versuche alles seit April 14 in dieser Richtung aber es gibt keine Möglichkeit. (Außer dass ich jetzt bereits schon einen Keller gefunden habe. )

Bei meiner recht kleinen Rente von 900 Euro reicht das Geld immer nur für Etappenarbeiten und deswegen brauche ich Zeit. Aber die Richterin sieht das ganz anders. Sie will dass das ganz schnell geht und dass das ein Betreuer dann regeln soll wenn ich es nicht bis Ende des Jahres schaffe. Leider weiß die Richterin auch nicht den kompletten Sachverhalt, weil sie mich nicht ganz anhören wollte. Sie hat ja alles vom Amtsarzt sich angehört und in dem Gutachten gelesen. Mein Betreuungsabwendungs anwalt wies am Anhörung Tag im Okt.14 darauf hin dass 52 Punkte im Sachverhalt im Gutachten aber verkehrt sind, und das Gutachten nur auf Basis der Amtsarztakte resultiert, wo jahrelang verkehrte Tatsachen über mich bereits stehen.

Auch waren meine Bekannten mit mir vor 2 Monaten noch guter Dinge, dass die Hausverwaltung den Legionellenbefall in der Einzugs Wohnung bis Dezember 2014 geregelt hat. Dabei wurde nicht einmal die anvisierte thermische Desinfektion vollzogen im Strang des dreistöckigen Hauses.

Der Betreuungs-Abwendungs- Rechtsanwalt sollte einen Zwischenstand abgeben an das Gericht, was er nicht tat. Er sagte mir, dass dann die Richterin sofort einen Betreuer losschickt und er will es erst Ende Dezember dem Gericht sagen. Ich fand das nicht so eine gute Idee, weil die Richterin schon wissen sollte, dass in der Einzugs Wohnung das Wasser noch nicht geregelt ist und ich deswegen aus der Zwischen Wohnung noch nicht ausziehen kann. Irgendwann konnte ich keine Selter Flaschen mehr kaufen zum Händewaschen und benutzte das Leitungswasser und bin im November an Legionellen erkrankt. Ein Attest habe ich auch. Weil ich durch meine Grunderkrankung immungeschwächt bin ist mit derart Infekten bei mir zu rechnen. Ich habe Angst, dass sich dieser Infekt zu einer Legionärskrankheit verschleppt, denn ich habe ihn jetzt schon 6 Wochen.

Bei der Gerichts Anhörung Oktober 2014 wurde mein Vorsorge Bevollmächtigter und meine zwei vertrauten Bekannten die mir seit Jahren in den praktischen Dingen helfen nicht anerkannt für eine Zwangsbetreuung. Also benannte mein Betreuungsabwendungs Anwalt einen Berufsbetreuer als Alternative. Auch einen Anwalt. Für den Fall, dass ich wirklich gegen meinen Willen einen Betreuer bekommen soll. Obgleich er der Richterin gesagt hat, dass in meinem alten Gutachten v.2007 steht, dass eine Betreuung meine Berührungsängste verschlimmert und ich dadurch noch langsamer mit meinen Wohnungsangelegenheiten voran kommen werde. Und das war ein Gutachten das nicht aus der Amtsarzt Akte abgeschrieben wurde . Mein ausgesuchter Berufsbetreuer wurde im Oktober 14 im Gerichts Protokoll benannt. Ihn wollte ich einsetzen, wenn ich schon nicht mit "Insidern" arbeiten darf. Ich kann durch meine Angsterkrankung / Berührungsängste durch diverse Allergien und Schlimmelpilze nur mit Insidern zusammen arbeiten die mich mit den praktischen Arbeiten unterstützen oder ich muss die Dinge alleine machen ( was dann allerdings länger dauert ). In der Einzugs Wohnung ist nun also erst eine der beiden aufzulösenden Wohnungen (also, es befinden sich in der Einzugs Wohnung 95 Prozent meiner Möbel und 40 Prozent meines Besitzes Haushalt Kleidung und Persönliches. Der Rest ist noch aus der Abwasser Schaden Wohnung zu demontieren einzupacken und zu holen.) Durch Leitungswasserbenutzung (Aerosole in der Luft, Legionellen Ansteckungsgefahr durch Einatmen) während meiner Aufbauarbeiten in der Einzugs Wohnung und meinen Berührungsängste (häufiger Hände Waschzwang )habe ich von dem Leitungswasser mir eine Legionellen Infektion im November zugezogen und kann jetzt ohne legionellenfilter dort nicht weiter arbeiten um für den Einzug alles zu ebenen.

Der benannte Betreuer wurde bereits jetzt schon vom Amtsgericht angeschrieben und erteilte die Rückmeldung, dass er in Juli nächsten Jahres im Ausland sein wird. Deshalb erklärte er sich nicht bereit die Betreuung anzunehmen. Mein Rechtsanwalt der die Betreuung abwendet schrieb mir heute eine Mail das ich mir einen anderen Betreuer suchen soll, den wir dem Gericht benennen. Allerdings habe ich dazu nur 14 Tage Zeit. Bei 15 Anrufen heute meinerseite erklärte sich niemand bereit Kapazität zu haben. Frühestens in zwei Monaten und kennenlernen Termine überhaupt nicht in diesem Jahr. Also ist es unrealistisch weiter zu suchen schonmal ich ja auch gar keinen Betreuer brauche. Wenn ich ein Erstbetreuerwahlrecht habe, und jetzt aber keine Zeit habe nach einem anderen Wahl Betreuer zu suchen, weil ich eine Räumungsklage habe und in den Wohnungen arbeiten gehen mit Bekannten jede Energie hinein setzen muss, nutzt mir gar nichts ein Erstbetreuerwahlrecht, wenn ich jetzt durch die Situation irgend einen Betreuer übergestülpt bekomme. Einen völlig fremden Menschen soll ich mein Leben in die Hand legen. Was ist das für eine grausame Welt. Vertrauen auf Befehl.

Meine Fragen nochmal w.o.:

Inwieweit kann ein Betreuer meinen Besitz antasten, was kann mir im schlimmsten Fall passieren?


Was kann ich tun oder erwarte ich zuviel von meinem Betreuungsabwendung Anwalt? Aber ich finde er macht gar nichts. Das zu dem Argument Vertrauen auf Befehl, wenn man sich einfach irgendeinen Menschen nimmt, so wie es bei dem Betreuungsabwendungs Anwalt war. Auch hier musste etwas ganz schnell her und es war keine Zeit für ein Kennenlernen. Sehe ich das verkehrt dass der Betreuungs- Abwendungsanwalt doch irgendetwas tun könnte, oder kann er gar nichts tun? Ich hatte noch nie so einen untätigen Rechtsanwalt. Und auch noch nie so einen pessimistischen, weil er sagt, ich werde eine Betreuung nicht umgehen können.


Vielen Dank für alle, die bis hierher gelesen haben und mir vielleicht auch eine kompetente Antwort geben können.
friendlyhelp ist offline  
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Alt 17.12.2014, 19:41   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Zitat:
Zitat von friendlyhelp Beitrag anzeigen
Inwieweit kann ein Betreuer meinen Besitz antasten, was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Ein Betreuer muss Deinen Besitz nicht anfassen. Wenn Du ihm/ihr gleich zu Anfang sagst, welche Probleme das bei Dir hervorruft, wirst Du hoffentlich auf Verständnis stossen.
Allerdings muss bei Vermögenssorge zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis erstellt werden. Dafür muss ein Betreuer wissen, was Du besitzt und ob Werte über den üblichen Hausgebrauch hinaus da sind. Du kannst ihm/ihr ja auch sagen, worin Dein Besitz besteht.


Zitat:
Zitat von friendlyhelp Beitrag anzeigen
Was kann ich tun oder erwarte ich zuviel von meinem Betreuungsabwendung Anwalt?
Dein Anwalt (Betreuungsabwendungsanwalt?) hat doch was getan. Er hat schon mal einen Aufschub der Betreuung durchgesetzt. Und wenn er meint, dass der Bericht an das Gericht nicht so früh hingeschickt werden soll, dann wird er auch seine Gründe haben. Und sei es auch nur weil er das Gericht kennt und weiß, wie die Leute da ticken.
Die Juristerei ist eine ganz seltsame Spielwiese, bei der die Spielregeln für Aussenstehende manchmal völlig unverständlich sind. Da bin ich selbst als Betreuer ab und zu noch reichlich am staunen.
Ansonsten: Von wem willst Du dich sonst (anwaltlich) vertreten lassen?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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