Dies ist ein Beitrag zum Thema Volltreckungstitel gegen Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Der Fall wäre folgender:
Die Betreute ist eine ältere Damen, die in ein Altenheim kam, weil sie nicht mehr ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 3
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Hallo!
Der Fall wäre folgender: Die Betreute ist eine ältere Damen, die in ein Altenheim kam, weil sie nicht mehr für sich selbst sorgen konnte. Davor wurde bereits eine Betreuerin vom Amt bestellt. Nach etwa einem Jahr zog der Enkel der Frau in die Nähe und wollte aus diesem Grund die Betreuung selbst übernehmen. Das klappte auch reibungslos. Nun muß noch die Eigentumswohnung der Frau verkauft bzw. zwangsversteigert werden, da jede Menge offene Forderungen bestehen. Nun hat das Altenheim einen Titel gegen den Enkel erwirkt, er solle für die offenen Forderungen aufkommen. Ist das rechtens??? Die können doch nicht einfach an das Geld des Betreuers, oder??? Die Versteigerung der Wohnung steht noch aus. Vielen Dank im Vorraus!!! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Maya,
die Frage ist doch, wie der Titel zustande kam. Es kann durchaus sein, dass ein Mahnbescheid erging, gegen den aber ein Widerspruch nicht fristgerecht eingereicht wurde. Ansonsten hätte das Gericht schon vorab prüfen müssen, wer schuldet wem was. Das ist natürlich auch die Frage, in wie weit der Sohn dem Altenheim was schuldet. Handelt es sich um eine Forderung gegen seine Mutter, also ist sie eigentlich die Schuldnerin, dann ist er der falsche Schuldner und er könnte die Vollstreckung gegen sich abwenden. Es sei denn, er hat irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem Heim selbst gezeichnet, ohne darauf hinzuweisen, das er nur seine Mutter vertritt. Handelt es sich um eine Vollstreckung gegen seine Mutter, die aber ihm zugestellt wurde, weil er der Betreuer ist, dann ist der Titel nicht auf ihn, sondern seine Mutter. Und auch dann gibt es gewiss noch Alternativen, die Vollstreckung auszusetzen. Mit den spärlichen Angaben des Sachverhalts kann natürlich nicht gesagt werden, wo der Hase liegt. Außerdem empfiehlt es sich von selbst, bevor hier irgendetwas anbrennt, einen Anwalt einzuschalten, der prüft, ob der richtige Schuldner benannt ist, ob die Forderung in der geltend gemachten Höhe und in ihrem Grund besteht, ob und in wie weit noch die Vollstreckung abgewendet werden kann. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Forderung aus einem Schuldverhältnis der/des Betreuten nicht vom Gläubiger gegen den/die Betreuer geltend gemacht werden kann. Der/die Betreuerin haftet ausschließlich gegenüber der Betreuten, und sonst niemandem. Es sei denn Betreuer haben auf eigene Kappe mit Dritten ein Rechtsverhältnis begründet z.B. einen Anwalt beauftragt und mit eigenem Namen und nicht in Vertretung für die Betreute das Mandat erteilt. Dann kann der Anwalt die Kosten auch gegenüber dem Betreuer geltend machen. Dieser hätte dann die Möglichkeit, beim Betreuten Regress zu nehmen. Also ganz einfach ist die Sachelage nicht und die Lösungsmöglichkeiten auch nicht. Doch in der Regel ist der Betreuer für Schulden der Betreuten der falsche Vollstreckungsschuldner. Beim Sohn ist jedoch noch das Familienverhältnis, die Unterhaltspflicht und die Finanzsituation der Beteiltigten zu prüfen, doch jedoch nur gegenüber Gläubigern, die Ansprüche auch gegenüber Angehörigen geltend machen können. Die Frage ist also hier, hat der Sohn irgendetwas in eigenem Namen unterschrieben, oder hat er vielleicht von seiner Mutter etwas geschenkt erhalten, dass im Wege der Sozialbedürftigkeit zurückgegeben werden muss; wurde vielleicht die Eigentumswohnung auf ihn überschrieben. Dann ist die Familiensituation zu prüfen, gibt es noch andere Nachkommen, wurde etwas erbvertraglich geregelt oder wurde Vermögenswerte innerfamiliär verkauft. Die Frage ist ferner, wer aus der Versteigerung profitiert. Wie gesagt, es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die bedacht und anwaltlich geprüft werden sollten. Aus der lameng lässt sich hier gar nichts sagen. Heinz |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 3
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Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es ist aber nicht der Sohn, sondern der Enkel. Es gab wohl ein Mahnschreiben, allerdings sah es für ihn so aus, als ob es für die Oma ist. Die ganze Post wird ja an Ihn geschickt, da blickt man wirklich irgendwann nicht mehr durch. Mit der Wohnung hat er gar nichts zu tun,dass wurde bereits alles von dem alten Betreuer in die Wege geleitet. Er wollte sich ja nicht bereichern, sondern nur der Oma helfen, weil sich die Kinder alle nicht kümmern. Leider hat er auch keine Versicherung, die einen Anwalt zahlen würde. Aber aus der antwort entnehme ich jetzt, dass er Chancen hat, dass der Titel nicht gegen ihn vollstreckt wird!??! Ich denke, er ist damit etwas überfordert weil er selbst vollberufstätig ist und auch noch mitten in einer Scheidung steckt. Ich würde ihm gerne raten die Betreuung abzugeben. Macht das Sinn? Geht das überhaupt? Nochmal vielen Dank!!! |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Maya,
sich einen Rat beim Anwalt zu holen, um die Vollstreckung abzuwenden, ist nicht die Welt. Er solle sich am Besten direkt mit dem Vollstreckungsgericht in Verbindung setzen oder wenn ein Vollstreckungsbeamter schon involviert ist, mit ihm, um auf dieses Hindernis hinweisen, dass er der falsche Schuldner ist. Doch wie gesagt, es gibt noch Varianten, dass er doch der zutreffende Schuldner ist. Er solle es prüfen lassen. Auch voll berufstätig kann er durchaus die Betreuung seiner Oma führen. Wichtig ist nur, sich nicht von jedermann/-frau ins Bockshorn jagen zu lassen und sich über die Fallstricke der Betreuung, ob mit Bestellung oder Vollmacht, kundig zu machen. Es gibt im Internet reichlich Infos und beim Justizministerien zu bestellen. Wie hier im Forum zu erfahren, werden sogar Betreuungen über größere Distanz von mehreren hundert Kilometern geführt. In diesem Sinne solle er sich grundsätzlich fragen, ob er seine Oma weiterhin betreuen will oder nicht. Das eigentliche Problem liegt oftmals im Verwandtschaftsverhältnis. Ämter, Behörden, Kliniken und Heime meinen oft, mit Angehörigen rumspringen zu können, als seien sie schuld oder verantwortlich für die Hilfsbedürftigkeit der Betreuten. Dem entsprechend ist mitunter auch mal eine glasklare Abgrenzung und Zurechtweisung angebracht. Heinz |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 3
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Hallo Heinz!
Du hast mir wirklich erstmal etwas die Angst genommen. Ich gebe die Infos auf jeden Fall weiter. Leider können wir zuhause nicht ins Internet, deshalb ist das mit den Infos holen für meinen Lebensgefährten momentan auch schwierig. Ich bin jetzt auch im Büro. Denke wir versuchen morgen erstmal die zuständigen Leute zu erreichen. Die Betreuung war von Anfang an nicht besonders leicht. Der ehemalige Betreuer hat auch Dreck am Stecken, da läuft ein Verfahren und das Altersheim, was den Titel erwirkt hat, hat die alte Dame quasi auf die Strasse gesetzt, weil denen der Wohnungsverkauf nicht schnell genug ging. Dieses Forum ist aber wirklich sehr hilfreich!!! Vielen, vielen Dank!!!! Schönen Abend! Maya |
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