Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung alle Angelegenheiten - Besuchsverbot?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung alle Angelegenheiten - Besuchsverbot? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, bin vom Amtsgericht als Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt worden. Einwilligungsvorbehalt liegt nicht vor. Darf ich einer Person ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.01.2015, 10:53   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Ausrufezeichen Betreuung alle Angelegenheiten - Besuchsverbot?

Hallo zusammen,

bin vom Amtsgericht als Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt worden. Einwilligungsvorbehalt liegt nicht vor.
Darf ich einer Person (nicht verwandt und nicht verschwägert, nicht verlobt) ein Besuchsverbot aussprechen? Der Rechtspfleger hat keine Antwort darauf.
Folgender Sachverhalt liegt hier zugrunde:
Die Person (gibt sich als Lebensgefährte aus, obwohl dieses nachweislich nicht stimmt) hat dem zu Betreuenden, während dieser im Wachkoma lag, die ganze Wohnung ausgeräumt. Eine Strafanzeige wurde bereits durch die Angehörigen gestellt. Die betreffende Person ist gegenüber den Angehörigen zu keinerlei Kommunikation, bzw. Erklärung bereit.
Weiter kommt die Person regelmäßig stundenlang den Betreuende besuchen, küsst und streichelt ihn. Der Betreuende ist derzeit nicht in der Lage sich einwandfrei zu äußern, kann sich nicht bewegen und leidet gem. ärzlichem Zeugnis an Wahrnehmungsstörungen.
Der zu Betreuende hat, bevor er erkrankte, gegenüber den Angehörigen schon erwähnt, dass es sich bei der Person um einen Stalker handeln würde.
Im Beschluss steht außerdem, dass aufgrund des Auftretens der Person die Gefahr besteht, dass persönliche Interessen und Vermögensinteressen des Betroffenen Schaden nehmen könnten.
Also was tun?
Hoffe auf Antworten
Gruß
Bella Pride
Bella Pride ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2015, 11:39   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Oh. Das klingt nicht gut. Wir hatten ne ähnliche Situation. Allerdings handelte es sich damals um einen bereits verurteilten Straftäter aus der Vergangenheit des Betreuten. In dem Fall hatten wir sofort ne einstweilige Verfügung mit Näherungsverbot auf 20 m durchgesetzt.
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2015, 13:49   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.08.2014
Beiträge: 35
Standard

Also küssen und streicheln ohne Einwilligung desjenigen würde ich schon als sexuelle Belästigung werten.

Besonders wenn wie du schreibst der Betreute denjenigen als Stalker bezeichnet hat.

Ich würde mir eine einstweilige Verfügung besorgen.

Also wenn ich der Betreute wäre, würde ich mir schon wünschen, dass mein Betreuer dafür sorgt, dass keine Stalker mich streicheln und küssen.

Wenn es also zutreffend ist, dass derjenige nicht der Lebenspartner ist, der Betreute ihn als Stalker bezeichnet hat und aktuell nicht in der Lage ist sich dementsprechend zu äußern, bei Gericht einreichen und entscheiden lassen.
rue2605 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2015, 15:15   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Diese Situation ist nicht so einfach..

wie sie sich liest…
Natürlich würde auch ich nicht wollen, dass mich ein Starker/in während meines Komas …
Aber, wenn ich den Beitrag richtig lese, kommt diese Information nur über Dritte, hier bedarf es sicherlich der genauen Prüfung, bevor man hieraus Aktivitäten ableitet. Denn - es kann ja durchaus sein - dass diese Dritten auch bestimmte Interessen verfolgen.
Ich würde also sehr genau und vor allen Dingen bei Unbeteiligten die Situation erkunden, bevor ich eventuell meinem Klienten die einzige wirkliche Bezugsperson nehme…
Das ein eventueller "Lebensgefährte/in" keine Kommunikation mit Angehörigen seines Lebenspartners möchte, kommt in den besten Familien vor…
Eine Strafanzeige ist noch keine Verurteilung, d.h. hier sollte sehr wohl auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Polizei geachtet werden.
Die Frage zum Beschluss lautet demzufolge auch: Worauf stützt sich die dortige Ausführung zu den ev. Interessen des "Stalkers", vielleicht auch nur auf die Aussagen der gleichen Angehörigen?…
Hier ist die Sachlage für mich noch nicht eindeutig, da ein Eingriff hier eventuell eine gewaltige Einschränkung für meinen Klienten bedeutet, würde ich (s.o.) intensive Recherchen vorantreiben.
Bei der Frage, was Du dann aus der Erkenntnis machen kannst (Besuchsverbot etc.) würde ich erst einmal die entsprechende Suchfunktion hier im Forum nutzen, wir hatten schon solche Fälle…
Herzliche Grüße
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2015, 18:39   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Bella

Wie weit Deine Aufgabenbereiche gehen (auch wenn Du alle Angelegenehiten hast) ist eigentlich Richtersache. Ich würde dem Richter die Sache schildern und ggf. um die Erweiterung "insbesondere Umgang und Kontakte" bitten.

Ansonsten nimm einfach die gesetzliche Grundlage: Du hast dich in der Betreuung nach den Wünschen und dem Wohl des Betreuten zu richten.
Die Wünsche kann er selber nicht mehr sagen und Du bist daher auf die Informationen Dritter angewiesen.
Ob die Besuche er betreffenden Person zum Wohl des Betreuten sind, kannst Du evtl. über das Heimpersonal eruieren: Können irgendwelche Veränderungen nach einem solchen Besuch festgestellt werden. Und sei es höherer Blutdruck, innere Unruhe, höherer Puls oder sonst etwas an Veränderung der Körperfunktionen, was möglicherweise auf Aufregung oder Unwohlsein schließen ließe.
Das Zauberwort ist schon gefallen: Fühlt sich der Betreute "unwohl" nach den Besuchen oder läßt es sich auch nur darauf schließen, dann kannst Du etwas für sein "Wohl" tun. Und zwar ein Besuchsverbot aussprechen und auf die Umsetzung dringen.

Davon abgesehen würde ich jemanden, der einen komatösen Betreuten begrabbelt, aber den Kontakt zum Betreuer (nein, kein Grabbelkontakt) verweigert ziemlich schnell in die Schranken weisen.

Gründliches Dokumentieren der Recherche und Aktennotiz ans Gericht versteht sich von selbst.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2015, 20:47   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Standard

Hallo zusammen,

der Betreuende liegt nicht mehr im Koma (seit einigen Wochen wieder wach) Allerdings leidet er an Wahrnehmungsstörungen, einer Sprachstörung (flüstert nur), ist derzeit gelähmt (kann lediglich die Unterarme bewegen) und was er sagt ist größtenteils ohne Hand und Fuss.

Bei dem Betreuenden handelt es sich übrigens um meinen Bruder.

Wir Angehörigen verfolgen alle das gleiche Ziel, nämlich, dass mein Bruder möglichst ganz gesund wird. Die Frau ist mit Sicherheit nicht eine Bezugsperson, er hatte mal was mit der, und seitdem wird er sie nicht wieder los. In lichten Momenten, in denen ich ihn schon mehrfach fragte ob es seine Lebensgefährtin sei, antwortete er mit nein, ebenso, ob es die Freundin sei. Auch solle sie keine Dinge für ihn erledigen (was sie nachweislich tut). Ich habe meinem Bruder heute erzählt, dass die Frau seine Wohnung leer geräumt hat und ob die Frau ihn weiter besuchen soll.
Die Antwort hierauf war nein. Auch als ich dann fragte, ob sie ihn weiter besuchen soll, war hierauf die Antwort nein (allerdings alles ohne Zeugen)

Im Forum hatte ich übrigens schon nach Besuchsverbot gesucht, fand die Antworten allerdings nicht wirklich passend.

Muss ich den Richter anschreiben, oder reicht da telefonieren?

Sorry, Fragen über Fragen. Versuche nur alles richtig zu machen und bin echt besorgt um meinen Bruder.

Gruß

Bella Pride
Bella Pride ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2015, 09:16   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.08.2014
Beiträge: 35
Standard

Jemand der sich offensichtlich nicht äußern kann zu küssen und zu streicheln, wenn es sich bei demjenigen NICHT um die Ehefrau, Schwester oder ähnliches handelt und der in der Vergangenheit vom Betroffenen als Stalker bezeichnet wurde, geht für mich persönlich zu weit.

Ich meine, wo ist denn die Grenze. Könnte diejenige, wenn der Betreute dazu körperlich in der Lage wäre sexuelle Handlungen mit ihm vollziehen?

Ich würde bei Gericht eine einstweilige Verfügung und ein Annäherungsverbot beantragen.

In Fällen häuslicher Gewalt, geht das innerhalb einer Stunde.

Wenn der Richter die einstweilige Verfügung genehmigt, ist das Problem erstmal gelöst, die "Stalkerin" kann dann ja Rechtsmittel einlegen.

Wenn dem Richter die Erkenntnisse nicht ausreichen, muss er halt weiter Nachforschungen betreiben.

Du machst ja keinen Fehler, wenn du dein Anliegen prüfen lässt, es wäre ja keine Strafanzeige, wo falsche Verdächtigungen in Betracht kämen.
rue2605 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2015, 12:43   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Standard

Hallo zusammen,
habe heute nochmal mit dem Rechtspfleger gesprochen.
Der sagte mir jetzt, dass ich ein Besuchsverbot aussprechen könne, und sofern die Dame sich nicht daran halten sollte, ich die Polizei rufen solle.
Wenn dieser Fall eintreten sollte, würde man einer Einstweiligen Verfügung entsprechen.
Habe dies jetzt umgehend umgesetzt.
Hierzu habe ich die Klinik schriftlich informiert sowie die betreffende Person telefonisch; wobei ich von dieser Seite lediglich zu hören bekam, was für eine bösartige Frau ich doch sei.
Hoffentlich kehrt nun endlich etwas Ruhe ein.
Bella Pride ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2015, 20:44   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Bella

Zitat:
Zitat von Bella Pride Beitrag anzeigen
Der sagte mir jetzt, dass ich ein Besuchsverbot aussprechen könne, und sofern die Dame sich nicht daran halten sollte, ich die Polizei rufen solle.
Wenn dieser Fall eintreten sollte, würde man einer Einstweiligen Verfügung entsprechen.
Habe dies jetzt umgehend umgesetzt.
Prima.

Zitat:
Zitat von Bella Pride Beitrag anzeigen
Hierzu habe ich die Klinik schriftlich informiert sowie die betreffende Person telefonisch; wobei ich von dieser Seite lediglich zu hören bekam, was für eine bösartige Frau ich doch sei.
Du hast hoffentlich nichts anderes von der Frau erwartet.

Zitat:
Zitat von Bella Pride Beitrag anzeigen
Hoffentlich kehrt nun endlich etwas Ruhe ein.
So lange die Frau von Deinem Bruder noch was abzocken kann, sollte es micht wundern, wenn vorher Ruhe einkehrt. Geh' lieber davon aus, dass Du früher oder später die harte Nummer durchziehen mußt.
Zum Einen kannst Du Dich freuen, wenn es doch nicht nötig werden sollte...
... und zum Anderen bist Du nicht so leicht gefrustet, wenn Du Dich schon auf eingestellt bzw. vorbereitet hast.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39