Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichtteilanspruch für Betreuten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich glaube um ein Gutachten geht es nicht mehr, das Haus mit Grundstück ist ja bereits verkauft worden vor einiger ...
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03.07.2015, 15:21 | #11 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Ort: Bremen
Beiträge: 25
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Ich glaube um ein Gutachten geht es nicht mehr, das Haus mit Grundstück ist ja bereits verkauft worden vor einiger Zeit. da war ich noch nicht im Boot.
Also doch ein notarielles Verzeichnis mit vorliegendem Kaufvertrag? Jakoba |
05.07.2015, 18:27 | #12 | |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Zitat:
Mein Gedanke ist, warum willst du die Erben mit einem notariellen Nachlassverzeichnis belasten? Hast du den Verdacht, dass sie etwas verbergen? Hast du diesen Verdacht nicht, sollte ein einfaches Nachlassverzeichnis wohl auch genügen. Am Ende sollte jedoch eine Versicherung der Vollständigkeit stehen, hierauf würde ich bestehen. Alles andere ist mit Kanonenkugeln auf Spatzen geschossen.
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06.07.2015, 06:58 | #13 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Ort: Bremen
Beiträge: 25
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Hallo Betreuerwichtel,
belasten möchte ich natürlich niemanden, mein Betreuter kann sich nur nicht mehr äußern und schriftlich was anmerken, ich habe also nicht mal die Möglichkeit, ihn zu befragen Da wir als Berufsbetreuer in der Pflicht stehen, möglichst sorgfältig für den Betreuten und natürlich auch zu unserem eigenen Schutz zu arbeiten, war meine Überlegung, ein leider kostenpflichtiges notarielles Nachlassverzeichnis erstellen zu lassen, um die Gewähr zu haben, der Notar wird `s richten und ich habe als Berufsbetreuerin korrekt gehandelt. Gegen die Erben habe ich keine Vermutungen. Wie sollte denn möglichst in einem Vertrag stehen, um auf ein notarielles Nachlassverzeichnis verzichten zu können. Ich denke auch an meine eigene Haftpflicht/Schadenersatz etc. sonst habe ich noch mehr unruhige Nächte. Jakoba |
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