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Verhinderungsbetreuung Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhinderungsbetreuung Vergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine Verhinderungsbetreuung über einen Monat geführt. Nach einer Anfrage bei der Rechtspflegerin teilte sie mir mit, dass ich ...


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Alt 30.03.2015, 19:02   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
Standard Verhinderungsbetreuung Vergütung

Ich habe eine Verhinderungsbetreuung über einen Monat geführt. Nach einer Anfrage bei der Rechtspflegerin teilte sie mir mit, dass ich ene Vergütung nach §6 VBVG beantragen kann. Dieser Paragraf sagt für mich alles und nichts aus. Rectsurteile habe ich nicht dazu gefunden. Was beinhaltet der Rechtsbegriff "tatsächlich"?

Meine Betreute wurde ehrenamtlich von ihrem Ehemann betreut. Dieser erkrankte an Demens, war also bei meiner Betreuungsübernahme tatsächlich verhindert, ein Beschluss der tatsächlichen Verhinderung gab es nicht.
Ich habe die Pauschalvergütung nach §6 Satz 2 beantragt.
§6 Satz 2:...Ist im Fall des § 1899 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Verhinderung tatsächlicher Art, sind die Vergütung und der Aufwendungsersatz nach § 4 in Verbindung mit § 5 zu bewilligen und nach Tagen zu teilen;...
Ein entsprechendes ärztliches Gutachten(Demenz/Vorbetreuer) habe ich mit eingereicht. Nun harre ich der Dinge. Definitiv war ich tätig im Bereich der Gsundheitssorge
Hat jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall?
i.c.e.
i.c.e.60 ist offline  
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Alt 30.03.2015, 20:53   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Im Fall der tatsächlichen Verhinderung steht dir lediglich der entsprechende Anteil der pauschalen Vergütung zu. Wenn du also einen Monat tätig warst dann 1/12 bzw. nach Anteil der Tage .

Bist du berufsmäßig oder ehrenamtlich bestellt worden?

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 01.04.2015, 08:53   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
Standard

Hallo, ich bin berufsmäßig bestellt worden. Danke für Deine Information. Ich habe den Vergütungsantrag eingereicht und eine Pauschalvergütung beantragt. Viele Grüße und ein schönes Osterfest Iris
i.c.e.60 ist offline  
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Alt 01.04.2015, 10:42   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Was beinhaltet der Rechtsbegriff "tatsächlich"?
Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen tatsächlicher Verhinderung und rechtlicher Verhinderung.

Bei tatsächlicher Verhinderung (Krankheit, Urlaub, etc.) des Betreuers erfolgt die Vergütung pauschaliert.

Bei rechtlicher Verhinderung erfolgt die zeitgenaue Abrechnung.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 01.04.2015, 18:00   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
Standard

Hallo,
würde also im Falle der rechtlichen Verhinderung(Grundlage Beschluss Amtsgericht)nur eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden Können. So verstehe ich das.
Was heißt in diesem Falle Aufwandsentschädigung? Gefahrene Kilometer, Telefonkosten, Zeitaufwand: Gespräche ect.. ...?
Dazu habe ich keine Ausführungen gefunden, wie berechne ich meinen Aufwand? Ich stelle mir dies ungefähr wie die Zeitkorridore in der Pflege vor, finde ich schwierig. Gruß Iris
i.c.e.60 ist offline  
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Alt 02.04.2015, 15:21   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo,

Zitat:
Ich stelle mir dies ungefähr wie die Zeitkorridore in der Pflege vor, finde ich schwierig. Gruß Iris
Die Welt ist manchmal ganz einfach, es geht um die tatsächlich aufgewendete Zeit und die notwendigen Auslagen bei rechtlicher Verhinderung.

Siehe Verhinderungsbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon

Lesen, nachdenken, bei offenen Fragen wieder melden.

Gruß,
Andreas
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Alt 02.04.2015, 16:43   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
Standard

Hallo vielen Dank,
meine Fragen sind mit ausreichend Material beantwortet
Mein Outing ist ebenfalls erfolgt
"Lesen, nachdenken, ..."

Noch nen schönes Osterfest. Gruß Iris
i.c.e.60 ist offline  
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Alt 02.04.2015, 17:02   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Mein Outing ist ebenfalls erfolgt
"Lesen, nachdenken, ..."
Das sollte kein Outing sein, die Materie ist recht komplex und es ergeben sich oft Fragen beim Nachlesen (und darüber Nachdenken).

Das Betreuungsrechtslexikon ist immer wieder eine recht gute Grundlage bei vielen betreuungsrechtlichen Fragen.

Gruß,
Andreas
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Alt 03.04.2015, 12:44   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
Standard

Hallo, ich arbeite seit ca. 17 Jahren als Sozialarbeiterin. Ich habe noch nicht so viele laufende Fälle das ich davon leben kann. Aber jeder Fall an sich ist so komplex, so dass ich mir manchmal wünschte ich hätte Jura studiert. Hinzu kommt meine Veranlagung alles bis ins kleinste Detail wissen zu wollen. Z.Zt. bin ich nur dabei Prioritäten zu setzen, interessanten Aspekten kann ich im Alltag kaum nachgehen, sie studieren. Neben einem 20 Std. Job in der Psychiatrie blieb mir kaum Zeit zum Luft holen. Die Vergütung bzgl. der Verhinderungsbetreuung war da nur Beiwerk neben meinem täglichen Abeitspensum.
In so fern glaube ich das sich mir hier auf dieser Website einiges leichter erschließen läßt.
Danke für Deinen Hinweis. Iris
i.c.e.60 ist offline  
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