Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhinderungsbetreuung Vergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine Verhinderungsbetreuung über einen Monat geführt. Nach einer Anfrage bei der Rechtspflegerin teilte sie mir mit, dass ich ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
30.03.2015, 19:02 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
|
Verhinderungsbetreuung Vergütung
Ich habe eine Verhinderungsbetreuung über einen Monat geführt. Nach einer Anfrage bei der Rechtspflegerin teilte sie mir mit, dass ich ene Vergütung nach §6 VBVG beantragen kann. Dieser Paragraf sagt für mich alles und nichts aus. Rectsurteile habe ich nicht dazu gefunden. Was beinhaltet der Rechtsbegriff "tatsächlich"?
Meine Betreute wurde ehrenamtlich von ihrem Ehemann betreut. Dieser erkrankte an Demens, war also bei meiner Betreuungsübernahme tatsächlich verhindert, ein Beschluss der tatsächlichen Verhinderung gab es nicht. Ich habe die Pauschalvergütung nach §6 Satz 2 beantragt. §6 Satz 2:...Ist im Fall des § 1899 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Verhinderung tatsächlicher Art, sind die Vergütung und der Aufwendungsersatz nach § 4 in Verbindung mit § 5 zu bewilligen und nach Tagen zu teilen;... Ein entsprechendes ärztliches Gutachten(Demenz/Vorbetreuer) habe ich mit eingereicht. Nun harre ich der Dinge. Definitiv war ich tätig im Bereich der Gsundheitssorge Hat jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall? i.c.e. |
30.03.2015, 20:53 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Im Fall der tatsächlichen Verhinderung steht dir lediglich der entsprechende Anteil der pauschalen Vergütung zu. Wenn du also einen Monat tätig warst dann 1/12 bzw. nach Anteil der Tage .
Bist du berufsmäßig oder ehrenamtlich bestellt worden? Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
01.04.2015, 08:53 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
|
Hallo, ich bin berufsmäßig bestellt worden. Danke für Deine Information. Ich habe den Vergütungsantrag eingereicht und eine Pauschalvergütung beantragt. Viele Grüße und ein schönes Osterfest Iris
|
01.04.2015, 10:42 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Zitat:
Bei tatsächlicher Verhinderung (Krankheit, Urlaub, etc.) des Betreuers erfolgt die Vergütung pauschaliert. Bei rechtlicher Verhinderung erfolgt die zeitgenaue Abrechnung. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
|
01.04.2015, 18:00 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
|
Hallo,
würde also im Falle der rechtlichen Verhinderung(Grundlage Beschluss Amtsgericht)nur eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden Können. So verstehe ich das. Was heißt in diesem Falle Aufwandsentschädigung? Gefahrene Kilometer, Telefonkosten, Zeitaufwand: Gespräche ect.. ...? Dazu habe ich keine Ausführungen gefunden, wie berechne ich meinen Aufwand? Ich stelle mir dies ungefähr wie die Zeitkorridore in der Pflege vor, finde ich schwierig. Gruß Iris |
02.04.2015, 15:21 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Hallo,
Zitat:
Siehe Verhinderungsbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon Lesen, nachdenken, bei offenen Fragen wieder melden. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
|
02.04.2015, 16:43 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
|
Hallo vielen Dank,
meine Fragen sind mit ausreichend Material beantwortet Mein Outing ist ebenfalls erfolgt "Lesen, nachdenken, ..." Noch nen schönes Osterfest. Gruß Iris |
02.04.2015, 17:02 | #8 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Zitat:
Das Betreuungsrechtslexikon ist immer wieder eine recht gute Grundlage bei vielen betreuungsrechtlichen Fragen. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
|
03.04.2015, 12:44 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 13
|
Hallo, ich arbeite seit ca. 17 Jahren als Sozialarbeiterin. Ich habe noch nicht so viele laufende Fälle das ich davon leben kann. Aber jeder Fall an sich ist so komplex, so dass ich mir manchmal wünschte ich hätte Jura studiert. Hinzu kommt meine Veranlagung alles bis ins kleinste Detail wissen zu wollen. Z.Zt. bin ich nur dabei Prioritäten zu setzen, interessanten Aspekten kann ich im Alltag kaum nachgehen, sie studieren. Neben einem 20 Std. Job in der Psychiatrie blieb mir kaum Zeit zum Luft holen. Die Vergütung bzgl. der Verhinderungsbetreuung war da nur Beiwerk neben meinem täglichen Abeitspensum.
In so fern glaube ich das sich mir hier auf dieser Website einiges leichter erschließen läßt. Danke für Deinen Hinweis. Iris |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|