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gesetzliche Betreuung

 

Pflege und Bezahlung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflege und Bezahlung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 23.10.2007, 08:53   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Pflege und Bezahlung

Hallo,

in einem anderen Forum habe ich dies gefunden:


[...]Es geht um ein Betreuungsverfahren, bei welchem der Mann unter Betreuung steht und die Ehefrau Betreuerin ist. Das Wohnhaus gehört beiden zur Hälfte; der Mann liegt im Wachkoma und ist nicht anhörungsfähig. Die Betreuerin möchte nun den Hälfte-Anteil des Hauses auf sich übertragen, da sie nicht will, dass beim Tod des Mannes das Haus mit auf die Kinder in Erbengemeinschaft steht. Ein Testament wurde nicht errichtet.

Die Betreuerin hat erklärt, dass es sich hierbei nicht um eine Schenkung handeln würde, da sie im Rahmen der Pflege seit 2001 Gegenleistungen erbringe. Die Pflegekasse zahlt für die Betreuerin Beiträge zur Rentenversicherung und legt hierbei ein fiktives Einkommen zugrunde, welches dem Wert der jährlichen Pflegeleistung durch die Betreuerin entspricht. Ausgezahlt wird dieses natürlich nicht. Summiert man diese fiktiven Einkommen seit 2001 erreicht man einen Wert von 89.746,- EUR was in etwa dem Gegenwert des Hauses entspricht. Außerdem führt die Betreuerin an, dass Sie jährlich mehr als 5.000,- EUR Einkommenseinbußen erleidet, da Sie aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit nicht in Vollzeit arbeiten kann, was Sie sonst tun würde.
Kann man in so einem Fall Entgeltlichkeit bejahen?


Ich staune immer wieder, auf welchen Dreh die Menschen kommen, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Es ist für mich ganz normal, dass ich, wenn ich es kann, den kranken Partner in einer vergleichbaren Sitaution pflege. Wenn die Ehefrau jetzt der Meinung ist, dass sie sich einen geldwerten Anspruch erarbeitet hat, dann sollte sie aber auch wie jeder arbeitende Mensch Steuern und Sozialabgaben darauf entrichten.

Für mich ist es moralisch verwerflich, wenn die Frau sich auf diese Weise das ganze Haus aneignen will, um den Kindern nach dem Tod des Mannes nichts auszahlen zu müssen.

Wenn jetzt jeder, der einen Angehörigen pflegt, hierfür eine Art "Entschädigung" will, wo soll das enden ? Dann wird vielleicht in Zukunft auf Pflegegeld verzichtet, weil sich das nicht lohnt. Denn dann wäre es viel lukrativer, jede Stunde Pflege zu berechnen, und recht schnell gehört alles dem Pflegenden ? Kann doch nicht sein, oder ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 23.10.2007, 09:16   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo Andreas,

bei meinem Bruder liegt ein ähnlicher Fall vor. Seine Ehefrau hat sich im Dezember 2006 von ihrem behinderten Mann (Herzinfarkt mit 36J und Schlaganfall mit 37J) getrennt und sich dann als Betreuerin im Juni diesen Jahres mit Genehmigung des Gerichts das Geschäft meines Bruders übertragen lassen. Sie behauptet, ihr Einkommen sei zu gering und zahlt nicht mal Unterhalt für ihn. Seinen Sohn entzieht sie ihm auch und verhindert mittlerweile jeden Kontakt. Wir kämpfen für ihn und werden noch bezichtigt nur hinter seinem Geld her zu sein. Der Betreuer meines Bruders wurde von dem Rechtsanwalt der Ehefrau vorgeschlagen und agitiert, unisono mit dem RA der Ehefrau, gegen uns. Wir hoffen, dass unsere Beschwerde gegen die Bestellung des Berufsbetreuer vor dem Landgericht Erfolg hat. Mein Bruder ist jetzt 41J und mittellos. Wir tragen daher momentan auch die finanzielle Last.

Gruß Marion
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Alt 23.10.2007, 09:17   #3
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,
das haben Sie richtig erkannt. Das kann nicht sein und wird auch nicht so sein. Alle Grundstücksgeschäfte die im Rahmen der Betreuung abgeschlossen werden sollen sind genehmigungspflichtig. Schenkungen sind sowieso ausgeschlossen. Ich bin davon überzeugt, dass diesen von der Ehefrau beabsichtigten Schenkungsvertrag kein Rechtspfleger genehmigen würde. Wenn die Ehefrau anstatt zu arbeiten ihren kranken Mann pflegt, dann ist das ihr Problem, denn sie muß es ja nicht tun. Aber sie hat sich dafür entschieden und eben genau für diese Entscheidung gibt es nunmal das Pflegegeld. Sie wird keine Chance haben und das ist auch gut so.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 23.10.2007, 09:21   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo Stracciatellamaus,

du irrst, wenn Du glaubst, einer Schenkung werde nie zugestimmt. Genau solch ein Schenkungsvertrag wurde bei meinem Bruder geschlossen und genehmigt, ohne dass mein Bruder oder wir davon erfahren hätten.

Gruß Marion
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Alt 23.10.2007, 09:47   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo allseits,

hier gilt nicht der Spruch, was nicht sein darf, das nicht sein kann.

Es ist zu differenzieren. Zum einen trifft es zu, dass die Ehefrau sich nicht in Vertretung ihres Mannes beschenken kann. Das ist ein In-sich-Geschäft und die Vorschrift muss vom Vollmachtgeber abbedungen sein. Da der Mann seiner Frau diese Genehmigung nicht geben kann, wäre das Gericht gefordert. Das prüft insb. die Vermögenssorge und im Rahmen dessen auch die Aufwendungen der Pflege.

Es trifft jedoch zu, dass durch Pflege von Angehörigen renten- und sozialrechtliche Ansprüche begründet werden können. Insbesondere dann, wenn der pflegende Angehörige auf Beruf und Einkommen verzichtet, um zu pflegen. Es ist somit ebenfalls legitim, die Pflege sich anrechnen zu lassen.

Das heißt, im Rahmen der Betreuung hat die Ehefrau einen legitimen Anspruch auf gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung ihrer Pflegetätigkeit. Hierbei wird sicherlich zu prüfen sein, in wie weit sie als Pflegekraft befähigt ist. Es kann durchaus sein, dass sie als Alten- und Krankenpflegerin ihren Mann pflegt und betreut, statt arbeiten zu gehen, den Mann ins Heim abzugeben und das Haus für Heimkosten draufgehen zu lassen. In sofern hätten die Kinder erst recht nichts davon. Denn weg ist weg.

Jetzt nehmen wir mal an, (da der Sachverhalt bislang dahingehend unvollständig ist) es verhielte sich so, dass die als Pflegekraft examinierte
Ehefrau statt arbeiten zu gehen, ihren Mann pflegt. Somit entsteht ein Vergütungsanspruch gegen ihren Mann, den sie als Betreuerin in den Vermögensbericht gegenüber dem Gericht einträgt. Das Gericht wird die Sachlage nicht anders beurteilen, als der Rentenversicherungsträger oder das Finanzamt. Somit kann der Betreute schon gar nicht mehr vermögend sein, da sich Guthaben und Verbindlichkeit aufheben. Somit ist es nur logisch, dass die Ehefrau vom Gericht das Einverständnis erwartet, auch das Eigentum umschreiben zu lassen, so dass nicht weiterhin ihr Mann gegenüber der Kranken-Pflegekasse oder dem Finanzamt als vermögend gilt und es faktisch gar nicht mehr ist.

Das Gericht wird also den Vermögensbericht dahingehend genau prüfen. Sollte es den Vermögensbericht und die Gegenüberstellung von Guthaben und Verbindlichkeiten akzeptieren, kann sie das Einverständnis nicht verweigern, ohne sich selbst zu widersprechen. Sollte es dennoch das Einverständnis verweigern, müsste es dem Richter oder der Beschwerdekammer vorgelegt werden.

Wir sehen, der Sachverhalt ist reichlich deutungsbedürftig und kann keinesfalls pauschal abgelehnt werden. Sollte nämlich die Ehefrau aufgrund ihrer Ausbildung und Befähigung hingegen nicht entsprechend als Pflegekraft tätig werden, sondern den Ehepartner nur wir jeder andere auch pflegen und auf zusätzliche Pflegedienste angewiesen sein, so wird ihr der Anspruch auf Anerkennung der ersatzweisen beruflichen Tätigkeit nicht anerkannt. Demzufolge kann sie auch nichts aufrechnen und hätte keine Möglichkeit, das Vermögen des Mannes zu bewahren.

Bevor nämlich an die Erben und Kinder gedacht wird, sollte berücksicht werden, dass noch ganz andere auf das Vermögen oder das Eigentum zugreifen nicht zuletzt die Gemeinschaft über Steuern, Versicherung; Krankenkassenbeiträge, Selbstbeteiligung und dgl.

Es ist moralisch durchaus nachzuvollziehen, dass auch im Interesse der Kinder und letztlich auch im Interesse der Gemeinschaft Vermögen erhalten bleibt und nicht infolge der Gesetze zerstört wird.

Heinz
 
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Alt 23.10.2007, 10:03   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo Heinz,

alles klar!

Marion
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Marion ist offline  
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Alt 23.10.2007, 11:08   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo Heinz,

bei der Eheschließung heißt es ja immer "in guten wie in schlechten Tagen". Viele lächeln darüber. Aber ich halte es immer noch für selbstverständlich, dass ein Partner im Rahmen seiner Möglichkeiten den anderen pflegt und betreut.

Und wenn die Pflegekasse ein fiktives Einkommen zugrunde legt, dann sollte das Finanzamt das auch so handhaben.

Insgesamt ist das Verhalten der Ehefrau für mich unakzeptabel. Sollte das Schule machen, dann ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Alles nach dem Schema:

Pflege durch Angehörige -> Geltendmachung entsprechender Kosten -> Gericht genehmigt -> Betreuer ist noch schneller verarmt als bei Aufenthalt im Heim.

Diese Verfahren wurde in dem geschilderten Fall ja nur versucht, damit die Betreuerin sich bereichern kann und die Kinder nichts bekommen. Das ist mindestens ein Verstoß gegen die guten Sitten. Zudem hat die Betreuerin den Willen des Betreuten zu respektieren. Und als Ehefrau wird sie genau wissen, ob der Ehemann wollte, dass die Kinder nach seinem Tode einen Teil des Hauses erben oder nicht.

Ich finde, hier muss es ganz eindeutig heißen: wehret den Anfängen! Mich erschüttert so schnell nichts, aber das, was die Ehefrau will, ist für mich unter aller Kanone !

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 23.10.2007, 11:31   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Marion,

euer `Fall´ ist anders gelagert, als der von Andreas vorgebrachte. Es wäre besser gewesen, wenn du deinen Frust und deine Fragen in einem eigenen Thread, also neues Thema schreibst. So können die nachfolgenden besser bei der eigentlichen Problematik bleiben, die hier darin besteht, in wie weit beruflich anerkannte Pflege (Pflegekasse rechnet es ja an) einen Anspruch gegenüber dem Gericht auf Zustimmung begründet, das Eigentum an die Ehefrau und Betreuerin zu übertragen.

Bei dir/euch geht es nicht mehr um den Anspruch, denn es ist geschehen. Die Frage ist müßig, wie konnte es geschehen, da es nicht rückgängig gemacht werden kann.

Sodann geht es bei dir/euch um einen Kampf mit dem Gericht über die Betreuung und die Finanzen und Sorgerecht. Und nicht zuletzt um die Ungerechtigkeit des Lebens, wie bereits unter anderem Thread besprochen.

Dass bei dir und bei euch noch längst nicht alles besprochen ist und m.E. auch hier nicht besprochen werden kann, ist völlig klar. Zum einen kann das Forum keine Einzelfallberatung geben. Rein praktisch nicht, aber es ist auch nicht legitim. Das heißt hier können nur ganz abstrakt Fragen beleuchtet werden, die sich jeweils auf ein (1) Problem reduzieren lassen.

Bei dir/euch lässt sich aber die ganze Angelegenheit nicht auf einzelne Aspekte beschränken, die theoretisierbar wären. Dazu ist die Angelegenheit viel zu komplex. Und ich finde, es ist zuviel der Ehre zu erwarten, was andere in ausführlichem Aktenstudium nicht zusammengefasst und gestaltet bekommen, sollte hier im Forum beantwortet werden und den Königsweg aufgezeigt werden, oder findest du nicht?

Das heißt nicht, dass du nicht einzelne Fragen nach Betreuungsverfahren oder auch nach praktikablen Lösungsstrategien hier erfragen kannst. Doch bezweifle ich, dass ihr nicht schon alles Erdenkliche ausprobiert habt, was machbar wäre. Dir muss deshalb klar sein, dass jeder hier angedachte Lösungsansatz dir zusätzliche Schmerzen bereitet, nach dem Prinzip, warum hilft uns denn keiner. Weil die Hilfe, die ihr braucht und euch ersehnt, hier in der Form nicht geleistet werden kann.

Nicht desto Trotz ist es gut, dass du auf Umstände hinweist, die ihr erlebt habt und die eigentlich nicht hätten sein dürfen und wohl auch gesetzeswidrig waren. Doch allein dass etwas verboten ist, heißt nicht, dass es nicht auch unterbleibt, ob nun versehentlich oder absichtlich.

So wie ich eure Situation vermute, ist sehr viel schief gelaufen und euch wurde himmelschreiendes Unrecht angetan, von dem sich die Verantwortlichen aber wohl nichts anziehen. Wichtig fände ich für mich an eurer Stelle immer wieder einer Positionsbestimmung, was ist noch machbar und kann noch wie gestaltet werden und was ist unabänderlich und wie kann ich damit leben, ohne daran zu zerbrechen.

Heinz
 
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Alt 23.10.2007, 12:22   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo,

ich in dem Fall Frau/Haus/Schenkung bin der gleichen Meinung wie Heinz. Die Fakten kennt ja nun keiner.

Es kann ja sein, dass der Mann es genauso wollte, nämlich, dass die Kinder nichts bekommen, weil sie sich z.B. nie gekümmert haben und seine Frau das Haus behalten sollte. Vielleicht kam er nur nicht mehr dazu das schriftlich festhalten zu lassen, bzw. wäre das auch zu Lebzeiten schwierig, denn wenn er der Frau alles übertragen hätte und sie wäre zuerst verstorben, dann wäre der Pflichtteil ebenfalls an die Kinder gegangen.

Ich habe ja nun einige, zähe Prozeße gegen die Angehörigen geführt die tatsächlich lange Finger gemacht hatten. Da tun sich wirklich Abgründe auf.. wenn sie sich zu Lebzeiten, dann wirklich um den Mutter, Bruder oder Sohn gekümmert hätten, dann hätte ich noch nicht einmal was gesagt. Aber sie haben eben nur Geld kassiert, sich überhaupt nicht gekümmert und die Krankheit für ihre Belange ausgenutzt.

In diesem Fall würde ich nicht nicht so weit aus dem Fenster legen und behaupten, dass der Mann nun schamlos ausgenutzt wird.

Sie kann seit 2001 nicht Vollzeit arbeiten kann, was logischerweise zu Einbußen führt. Wenn sie jedoch, neben dem Pflegedienst nur als Privatperson tätig ist, kann sie ihren Anspruch auf Ersatzlohn für ihre berufiche Tätigkeit vergessen. Ich nehme an, da ihr das Geld nicht ausgezahlt wird und sie Rentenbeiträge bezahlt bekommt, dass sie sich für mindestens wtl. 14 Std als Privatperson hat eintragen lassen..

Wir wissen echt zu wenig über diesen Fall, als dass wir pauschal urteilen könnten.. Wer weiß, wenn die Frau uns ihre Geschichte erzählen könnte, diese nicht nur als Beitrag in einem Forum zu lesen wäre, vielleicht würden wir eine Überraschung erleben.

Mit freundlichen Grüßen

Tina
Tina L. ist offline  
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Alt 23.10.2007, 13:49   #10
Heinz
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Hallo Andreas,

ich sehe nicht den Grund deiner Entrüstung, wo die Gesellschaft darüber nachdenkt, in wie weit die Mutter und Hausfrau eine entsprechende Vergütung bekommt dafür, dass sie praktisch einen unbezahlten, vollzeitigen, mitunter 24 Stunden Job macht und nachher auf die Versorgungsbezüge des Mannes angewiesen ist, wo zukünftig die Witwenrenten noch gekürzt werden ?

Die Frage ist doch eine ganz andere - was ist Arbeit? Nur das, wofür es auch Geld gibt oder sich lohnt zu arbeiten oder ist nicht vielmehr ein Großteil des Bruttosozialprodukts ehrenamtliche Arbeit?

Ich sehe dein Problem in der Wertschätzung ehrenamtlicher, innerfamiliärer Arbeit. Was darf als selbstverständlich vorausgesetzt und wohlmöglich wie bisher gering geschätzt werden und wo haben Angehörige ein Recht auf gesellschaftliche Anerkennung und nicht zuletzt in finanzieller Absicherung.

Ich erachte das Plattmachen von Volkseigentum durch die Selbstbeteiligung an den Heimkosten für viel folgenschwerer, als wenn Eigentum erhalten bleibt. Man darf ja nicht vergessen, dass, sollte der Mann ins Heim kommen und das Haus gehört dann seiner Frau, sie unterhaltspflichtig ist, also gleichwohl an den Heimkosten sich zu beteiligen hat. Sollte aber das Eigentum nicht in der Familie bleiben, hat die Frau ein Problem, zum einen die Heimkosten zu tragen, da sie wegen der einen Haushälfte als vermögend gilt und ihr Mann auch, aber sie aus dem Haus kein Kapital schlagen kann, nicht einmal verkaufen kann. Wer will schon ein halbes Haus, wo wohlmöglich noch eine Belastung zugunsten des Heimes drauf eingetragen ist. Und die Kinder haben dann erst recht nichts davon.

Das heißt, der berechtigte Übertrag des Eigentums auf die Frau sichert überhaupt den Kindern erst das Erbe, bevor der Vater verstirbt und es anderweitig aufgezehrt ist.

Kann es auch sein, dass deine Erfahrung in die Richtung gehen, dass das Erbe den Kindern vorenthalten wurde? Die Abstraktheit des Falles eignet sich vorzüglich, eigene Erfahrungen und Werte darin zu erkennen und zu moralisieren.

Fakt ist m.E. aber, dass Eigentum insb. in Form von Wohneigentum zusehends ins Schussfeld des Gesetzgebers gerät; ob das der Verkehrswert ist und die Gleichstellung mit Aktien oder im Rahmen der Gesundheitsreformen. Letztlich aber wird die Frage der Finanzierung der überalternden und zunehmend pflegebedürftigere Gesellschaft nicht diskutiert. Hier empfehle ich das Buch Schöne, neue Welt von Aldous Huxley. Wir sind auf dem besten Weg dazu, nur will es noch keiner wahrhaben und schon gar nicht thematisieren.

Wie es Stracciatellamaus auf dem Punkt gebracht hat, aber m.E. völlig anders bewertet, es ist nicht jedem überlassen, ob er arbeiten gehen will oder kann oder pflegen will oder muss. Die Gemeinschaft hat ein Interesse daran, dass möglichst viele zuhause gepflegt werden, hat ein Interesse daran das Erbeigentum erhalten bleibt und nicht durch Pflegekosten vernichtet wird. Demzufolge kann es nur richtig sein, dass Verzicht und Engagement auch be`lohn´t wird und nicht wie bisher für selbstverständlich erachtet und geringgeschätzt wird.

Heinz
 
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angehörige, ehe, genehmigung, pflege, pflegegeld, schenkung

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