Dies ist ein Beitrag zum Thema Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Die Betreute A erhält von der Sozialbehörde einen Bescheid, wonach ihr Sozialleistungen nicht mehr weiter gewährt ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo!
Folgender fiktiver Fall: Die Betreute A erhält von der Sozialbehörde einen Bescheid, wonach ihr Sozialleistungen nicht mehr weiter gewährt werden. Die Widerspruchsfrist verstreicht. Anschließend wird ein neuer Betreuer bestellt. Mit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geht da wohl nix mehr, oder? Der Bescheid ist bestandskräftig und der alte Betreuer hat untätig die Frist ablaufen lassen. Weitere Frage in diesem Zusammenhang: Dürfen eigentlich Schulden (hier: öffentliche Forderungen) mit Sozialhilfe bzw. Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, selbst wenn der Schuldner mal zugestimmt hat? Sozialhilfe bzw. Grundsicherung orientieren sich doch schon am Existenzminimum. mfg |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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| Stichworte |
| geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit, grundsicherung, haftung, sozialhilfe, verjährung |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Stand der Dinge | Momo | Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts | 4 | 14.02.2005 20:40 |