Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenantrag im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das Jobcenter wird den Termin vermutlich haben wollen damit es eine ärztliche Aussage zur Erwerbsfähigkeit der Betreuten gibt. Damit kann ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
13.10.2015, 19:45 | #11 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
|
Das Jobcenter wird den Termin vermutlich haben wollen damit es eine ärztliche Aussage zur Erwerbsfähigkeit der Betreuten gibt. Damit kann dann ggfls. der Verweis auf SGB XII Leistungen erfolgen.
Ärztliche Feststellungen des Jobcenters werden idR nicht mehr anerkannt. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
15.10.2015, 18:23 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
|
Verständnisfrage:
Warum soll der Betreute Rente erhalten, wenn er noch nie in die Rente einbezahlt hat? Meines Wissens ist eine fünf-jährige Beitragszahlung, vor der Beantragung der Rente Voraussetzung. Ich denke, da bleibt nur Hartz IV. Bitte um Verbesserung wenn ich falsch liege.
__________________
Manchmal gehts nicht anders |
15.10.2015, 18:29 | #13 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin Grauerblitz
Das ist schon so, wie Du das geschrieben hast. Aber das JobCenter weiß erst mal nicht, dass der Betreute noch nie was in die Rentenkase gezahlt hat. Deshalb hilft dann ja auch die Bescheinigung der Rentenkasse, dass der Betreute gar keinen Rentenanspruch hat. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.10.2015, 18:52 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
|
__________________
Manchmal gehts nicht anders |
Lesezeichen |
|
|