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Rentenantrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenantrag im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, ich fasse mich kurz: macht eine Rentenantragstellung Sinn, wenn Betreuter niemals Beiträge entrichtet hat? Hintergrund: Jobcenter stellt Alg ...


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Alt 09.10.2015, 14:50   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Rentenantrag

Liebe Teilnehmer,

ich fasse mich kurz:
macht eine Rentenantragstellung Sinn, wenn Betreuter niemals Beiträge entrichtet hat?

Hintergrund: Jobcenter stellt Alg II - Leistungen ein wegen angenommener Erwerbsunfähigkeit und fordert mich zur Rentenantragsstellung auf.


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 09.10.2015, 21:57   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
Standard

Wie alt ist der Betreute denn?
Gem. § 12a 2 Nr. 1 SGB II kann das Jobcenter nämlich bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verlangen, die Altersrente zu beantragen.

Kann es sein, dass sie Erwerbsunfähigkeitsrente meinen? Hier sähe es nämlich ein wenig anders aus. Und auch das Sozialamt, dass dann, wenn die Rente zu gering ist, aufstocken würde, möchte erst entsprechende Bescheide, ehe sie Geld geben (man kann Vorschüsse auf Darlehensbasis bekommen, diese kommen dann zuer Zahlung mit der Rentennachzahlung, denn ab Zugang des Antrags beginnt es zu zählen).

Tipp: Geh zum RV-Büro in der Nähe, mit dem Klienten, den Betreuungsbeschluss, der Rentenversicherungsnummer und lass dich dort beraten. Teile den Termin etc. auch dem Jobcenter mit.


Mich stört aber auch die "angenommene Erwerbsunfähigkeit". Wie kommen die darauf? Gab es ein Gutachten? Oder geht der Sachbearbeiter nur davon aus? Was hat der Klient?
May-Britt ist offline  
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Alt 09.10.2015, 22:35   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin Klima

Solange kein Rentenbescheid da ist, hat das JobCenter die ALG 2 Leistungen nicht einzustellen.
Wenn das JobCenter jemand in die EU-Rente ausmustern will, dann hat sie selber erst einmal den Nachweis zu bringen, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Dafür gibt es die medizinischen Dienste der JobCenter.
Und selbst wenn die sagen, dass ein ALG 2-Empfänger dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, dann hat das JobCenter mindestens mit dem örtlichen sozialhilfeträger eine Überleitung in HLU/GruSi zu organisieren, bis ein Rentenbescheid vorliegt.

Daher würde ich dem JobCenter schreiben, dass es nach wie vor in der Leistungspflicht steht und die Prüfung der Arbeitsfähigkeit zu veranlassen hat.
Ferner soll dass JC einen Erstattungsanspruch bei der Rentenstelle einreichen, damit es seine Vorleistungen erstattet bekommt.

Sollte nicht binnen kürzestem das ALG 2 weitergezahlt werden, ist wohl eine einstweilige Anordnung durch das zuständige Gericht fällig. Dass sollte man dem JC gleich mit auf den Weg geben.


MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.10.2015, 16:30   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Ich kenne es insoweit, dass das jobcenter ankündigt, am Tag X die Leistungen einstellen zu wollen, da die Möglichkeit besteht, eine vorrangige Leistung zu beantragen. Man hat also bis zu diesem Tage erst einmal die Möglichkeit, den Antrag zu stellen. Ist das Bewilligungsverfahren nicht durch, muss man die Frist verlängern lassen, weil das jobcenter zur Leistung verpflichtet ist. Also einfach keinen Stress machen, dass man plötzlich ohne einen müden Groschen dasteht. Das geht nicht.


@ May-Britt:

Es ging um EU-Rente.
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Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 10.10.2015, 16:32   #5
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Die müssen auf jeden Fall weiter zahlen...bei befristeter EU-Rente nämlich auch noch (wenn die nicht zum leben reicht)
Miezekatze ist offline  
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Alt 10.10.2015, 16:35   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Bei befristeten EU-Renten muss das jobcenter nur dann zahlen, wenn die Rente nicht nur gesundheitsbedingt ist, sondern auch arbeitsmarktbedingt. Ansonsten sind auch bei befristen EU-Renten Leistungen nach dem SGB XII zu zahlen. Hier gilt es, den Rentenbescheid genau zu studieren. Denn der Arbeitsmarktaspekt steht meist erst auf Seite 2 oder 3.
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Alt 10.10.2015, 16:55   #7
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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ja das stimmt
Miezekatze ist offline  
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Alt 10.10.2015, 19:03   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Ja, das stimmt: Das JobCenter muss zahlen.

Allerdings habe ich in letzter Zeit bei dem JC in meinem Revier viele Pferde kotzen sehen. Da wurden Leistungen vorab gekürzt, weil andere Leistungen vorrangig sein KÖNNTEN - und die Kürzung wurde nicht einmal mitgeteilt.
Ich habe mir einen Wolf zusammengerechnet, bis ich darauf gekommen ist, welches Geld denn nun fehlt. Und erst auf meine Anfrage hin kam die Sachbearbeiterin damit rüber, dass da eine vorrangige Leistung sei, die noch beantragt werden könnte.
Meiner schriftlichen Bitte in Vorleistung zu gehen und einen Erstattungsanspruch bei der entsprechenden Behörde zu stellen ist die Sachbearbeiterin nicht nachgekommen.

Aktuell habe ich bei der selben Sachbarbeiterin eine ähnliche Übung mit Kindergeld und Elterngeld am laufen. Ich hoffe mal für sie, dass sie nicht wieder so einen Mist macht.:kom mmalherfreundche

Deshalb immer prüfen, ob das JC tatsächlich und korrekt zahlt.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.10.2015, 17:01   #9
Stammgastanwärter
 
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Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Danke für Eure Hinweise!
Die eigentliche Frage für mich ist: macht ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Sinn, wenn noch niemals Beiträge des Antragstellers einbezahlt wurden?


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 13.10.2015, 19:38   #10
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Moin Klima

Wenn das so ist, würde ich vorab erst mal bei der DRV anfragen, wie das Rentenkonto aussieht und ob überhaupt eine Aussicht auf eine EU-Rente besteht.
Wenn nein, dann kannst Du Dir den ganzen Antrag sparen und hast eine verbindliche Antwort für das JobCenter.

MfG

Imre
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