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Familienhilfe Jugendamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Familienhilfe Jugendamt im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Folgende Konstellation: B. leichte geistige Behinderung und psychisch sehr labil und angeschlagen. Kleines Kind, ebenfalls leichte geistige Behinderung. Dieses ...


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Alt 06.11.2015, 14:55   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Familienhilfe Jugendamt

Hallo.

Folgende Konstellation:

B. leichte geistige Behinderung und psychisch sehr labil und angeschlagen. Kleines Kind, ebenfalls leichte geistige Behinderung. Dieses lebte bisher bei der Oma, der Onkel hat die Vormundschaft. Nun wird B. nach Rücksprache mit dem Onkel wieder mit dem Kind zusammen ziehen. Inoffiziell. Offiziell lebte es aber auch die gsnze Zeit beim Onkel (alle in einem Haus) .Ambulante Hilfe hat sie gegen den ausdrücklichen Rat von mir, der Psychologin und der AH gerade gekündigt. Familienhilfe vom Jugendamt will sie auch nicht.
Ich habe keine Ahnung ob das Jugendamt über die aktuellen Pläne informiert ist. Aufgrund ihres extrem labilen Zustandes (letzte Suizidandrohung im Juli ) halte ich es für absolut keine gute Idee, Mutter und Tochter alleine walten zu lassen. Der Vormund "verwaltet" nur und ist im Alltag keine wirkliche Unterstützung (so zumindest meine Einschätzung )

Nun meine Frage : mein Bauchgefühl sagt mir, dass hier das Jugendamt zumindest informiert sein sollte. Aber darf / kann / soll ich das als Betreuer (AK Behörden vorhanden ) tun ? Oder nur als besorgter Bürger? Oder gar nicht? Im Prinzip geht mich die Tochter nix an. Aber ich hab gerade meine B. wieder erlebt ... ich kann diese ganze Planung komplett ohne "Aufsicht " nicht gut heißen.

Was meint ihr?

Lg
Boomer

Geändert von Boomer (06.11.2015 um 15:10 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 06.11.2015, 16:14   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 403
Standard

Unabhängig von eventuellen Sozialrechtsaspekten (SGB II /SB XII) wegen inoffiziellem Zusammenwohnen sagt mir mein Bauchgefühl:

Als Betreuer erlangst Du i.d.R intimere Kenntnis über die Lebensumstände deiner Betreuten als der Durchschnittsbürger, aufgrund deiner Profession und deiner Berufserfahrung kannst Du die Informationen anders würdigen als der Durchschnittsbürger. Das rückt dich ggf. in eine "Garantenstellung" gegenüber dem Kind.
In Abwägung der widerstreiten Rechtsinteressen
Anspruch der Betreuten auf Wahrung des Datengeheimnisses vs.
Anspruch des Kindes auf physische/psychische Unversehrtheit
würde ich diese Information irgendwie loswerden wollen.

Sprich mit der AH - ggf. mit der Leitung - mit der Bitte, die Information an das Jugendamt weiterzugeben. Die AH hat nichts zu verlieren, da der Auftrag ja beendet ist. Damit wärst Du aus der Nummer raus.
Der Psychologe (für wen denn zuständig?) hat nach meiner Einschätzung das gleiche Dilemma, aber eben auch die gleiche Verpflichtung.

Formal saubere Lösung:
Die Betreute mit den Bedenken konfrontieren und die Beteiligung der Familienhilfe einfordern. Ich kann keine Kindeswohlgefährdung billigend in Kauf nehmen, eher riskiere ich den Bruch mit dem Betreuten.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 06.11.2015, 18:34   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin K.Wagner

Das sehe ich auch so.
Du hast das prima auf den Punkt gebracht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.11.2015, 19:12   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Vielen dank ihr beiden. Das erleichtert mich schon. Glaub nicht dass ich ruhig schlafen könnte ohne das vorher zu klären.

Werde nun den Vormund und die B. zu einem gemeinsamen Gespräch bitten und Einschaltung Familienhilfe verlangen. Ich will da einfach jemanden in der Familie drin haben, der die Situation überwacht. Stoße ich auf taube Ohren, werde ich das Kindeswohl über den Datenschutz stellen. Muss ich da vorher das Gericht informieren? Hab auch heute schon (anonymisiert natürlich ) mit einem Bekannten gesprochen, der beim Jugendamt arbeitet (aber anderer Bezirk ) Der meinte, es hätte schon öfter Betreuer gegeben, die was gemeldet haben. Käme ab und an vor.

Ich würde das wirklich ungern tun. Aber die B. ist wirklich sehr labil. Ich kenn sie eigentlich nur weinend und mit den geringsten Aufgaben überfordert. Das Abschaffen der AH finde ich den größten Fehler. Aber dazu kann ich sie nunmal nicht zwingen. Aber das Kind mit all seinen Anforderungen an Erziehung, Haushalt und co (gerade auch weil das Kind selbst behindert ist - das überfordert ja oft schon gesunde und stabile Eltern ) ist meines Erachtens dort stark gefährdet wenn nicht jemand ein Auge drauf hat und der Mutter Hilfestellung im Alltag gibt.

Ich werde berichten wie es weiter geht

Danke nochmal.

Lg
Boomer
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Alt 21.11.2015, 08:25   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Da fällt mir ein: Ich könnte mal wieder ein update schreiben.

Am Mittwoch rief die B. bei mir an. Sie weinte ungefähr ne dreiviertel Stunde und es war sehr schwer sie überhaupt zu verstehen und zu beruhigen.

Es kam dann raus, dass sie sich komplett überfordert fühlt (ddr Umzug ist erst zum 1.12.) Weil ihre Familie sie komplett bevormunden würde. Z.b hätte ihre Mutter die Wandfarbe bestimmt, oder neue Möbel für sie ausgesucht die sie gar nicht will (nur um deutlich zu machen, wie entmündigt sie quasi von ihrer Familie wird).
Sie will gar nicht zum Bruder (Vormund des Kindes ) ziehen , aber man hätte ihr gedroht, dass sie sonst ihre Tochter ganz verliere. Eigentlich will sie auch die AH weiter haben und die Familienhilfe vom Jugendamt auch. Aber ihr Bruder und die Mutter hätten so dagegen gewettert.

Sie kann sich einfach nicht gegen die geballte Familie durchsetzen und ihre Wünsche formulieren und durchsetzen. Dieser "Ausbruch " war sehr wichtig für sie und mich.

Nur ... jetzt muss sie erstmal dahin ziehen. Ihre Wohnung ist gekündigt, sie muss nächste Woche raus und so schnell finden wir keine neue Lösung. Die AH habe ich schon wieder aktiviert.

Und nun möchte ich ihr einen Termin beim Jugendamt besorgen. Nur sie. Und ich begleite sie zur Unterstützung. Wir möchten wissen, welche Lösungen es noch geben könnte, ihr einen Umgang mit der Tochter zu sichern. Mir würde da vielleicht auch eine Mutter - Kind - Einrichtung vorschweben. Mir ist völlig klar, dass wir ohne den Vormund gar nichts machen können. Aber wenn der mit im Raum ist, schweigt meine B. wieder und traut sich nicht zu sagen, was sie will.

Der AK Behörden ist vorhanden. Ich will mich nicht in die elterliche Sorge einmischen oder offiziell als "alles regelnde Betreuerin " dort auflaufen. Aber ich möchte meine B. unterstützen, eine Lebensform zu finden, mit der sie glücklich ist. Anstatt überfordert und von allen rum kommandiert und wie ein kleines Kind behandelt. Im Haus des Bruders geht sie unter. Und zu meinen Aufgaben gehört es nunmal, eine für den B. angemessene Lebensform zu finden. Hier verwischen die Grenzen durch das Kind etwas.

So. Dass nur, um euch auf dem Laufenden zu halten.

Geändert von Boomer (21.11.2015 um 08:31 Uhr)
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