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Obachloser Alkoholiker

Dies ist ein Beitrag zum Thema Obachloser Alkoholiker im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das mit dem Migrationsamt habe ich auch genauso verstanden, mich aber leider missverständlich ausgedrückt. Das Krankenhausgesetz ist gut und schön, ...


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Alt 21.11.2015, 23:03   #21
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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Das mit dem Migrationsamt habe ich auch genauso verstanden, mich aber leider missverständlich ausgedrückt.


Das Krankenhausgesetz ist gut und schön, aber ich weiß eben, dass dort auch mal gerne anders verfahren wird. Ist der Patient entlassungsfähig, dann geht er. Dazu gab es schon ein Gespräch.


Danke, für den Hinweis bezüglich der Abrechnung.


LG

Geändert von Oliveira (21.11.2015 um 23:08 Uhr)
Oliveira ist offline  
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Alt 24.11.2015, 15:13   #22
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 660
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wenn dort anders verfahren wird und derjenige gesundheitlichen Schaden nimmt, weil er im Freien schlafen muss, und du darauf hingewiesen hast, dann ist das unterlassene Hilfeleistung. Das würde ich auch so benennen.
EFB ist offline  
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Alt 24.11.2015, 17:41   #23
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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Mir wird wohl auch nichts anderes bleiben.


Habe nun von Ausländerbehörde bis Konsulat hier alles abtelefoniert, um Unterstützung zu bekommen. ´Nichts!


Ich beantrage nun für ihn einen vorläufigen Reisepass auf EIGENE Kosten, da NIEMAND dafür vorstreckt, weder Sozialamt noch Jobcenter, denn die wollen ersten einen Antrag mit Ausweis, bevor die ablehnen oder irgendwas genehmigen.


Wenn ich den habe, kann ich einen Antrag stellen, der aber abgelehnt wird, da der Betreffende hier eben nicht gearbeitet hat.
Ergo, nimmt ihn auch kein Männerwohnheim. Das habe ich abgeklärt.


Eine Zugfahrkarte nach Polen, die kann ich ihm über die Bahnhofsmission bieten, ansonsten geht er hier in die Notschlafstelle, benötigt seine Psychopharmarka.
Tja, und nach Polen, da will er nicht wieder zurück, auch wenn er hier keine Perspektiven hat.


Antrag bei der Krankenkasse ist gestellt, aber auch da bin ich hoffnungslos, denn auch die wollen schließlich irgendwoher ihre Beiträge haben.


Diese Problematik werden wir hier demnächst sicher noch öfters diskutieren können.


Meines Erachtens habe ich getan, was ich tun kann, ich werde- wenn schlussendlich Sozialleistungen schriftlich abgelehnt sind- es dann so hinnehmen müssen, dass er auf der Straße irgendwie von NICHTS überlebt.


LG
Oliveira ist offline  
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Alt 24.11.2015, 19:25   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo,
vorweg: ich bin Theoretiker.
nach dem SGB XII ist für Sozialleistungen ( Hilfe zum Lebensunterhalt ) kein Antrag erforderlich. Google einfach mal Sozialleistungen Antrag. Die Leistungen müssen ab Kenntnisnahme des Bedarfs einsetzen.( was natürlich nicht heißt, dass nicht alle notwendigen Unterlagen nachzureichen sind..)
Bezüglich der KV habe ich gelernt, dass die GKV, bei der er zuletzt versichert gewesen ist, ihn nehmen MUSS. Allerdings werden rückständige Beiträge fällig welche man unter Umständen als Darlehn über das Sozialamt abstottern kann.
Viele Grüße, viel Glück und Du machst das schon !
Rose40 ist offline  
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Alt 24.11.2015, 20:50   #25
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Danke Rose!


Der Bedarf ist bekannt, aber man argumentiert dort, dass eben die Voraussetzungen, die die neue Ausändergesetze mit sich bringen, nicht erfüllt sei, da er hier nicht gearbeitet hat. Diese ist erstmal die mündliche Auskunft.
Die schriftliche Ablehnungsargumentation muss ich mir dann mal näher anschauen.


Erstmal sieh ich zu, an einen vorläufigen Reispass zu kommen. Erfreulich, dass ich nicht persönlich erscheinen muss.


LG
Oliveira ist offline  
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