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Umwandlung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umwandlung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Vor einiger Zeit lernte ich einen älteren Mann kennen, der aufgeregt durch unsere Straßen lief. Er sprach mich an, ...


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Alt 01.12.2007, 10:46   #1
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Umwandlung

Hallo,

Vor einiger Zeit lernte ich einen älteren Mann kennen, der aufgeregt durch unsere Straßen lief. Er sprach mich an, erzählte mir, dass er Geburtstag habe und bisher kein Geschenk erhalten habe. Da ich gerade eingekauft hatte, gab ich ihm von meinem Schokoladenpaket und ein paar Münzen. Seitdem besucht er mich hin und wieder und so erfuhr ich, dass er in einem Altenheim lebt und von einer Berufsbetreuerin betreut wird.
Heute war er nun wieder bei mir. Er bat mich seine Betreuung zu übernehmen, da er mit seiner Betreuerin nicht mehr zufrieden sei. Er möchte in ein anderes Altenheim, hier gefalle es ihm nicht mehr. Sein Vermögen, er hat viel Geld geerbt, sei fast aufgebraucht, darum möchte er eine ehrenamtliche Betreuerin, die ja wesentlich weniger Geld für die Betreuung bekäme.
Er hat bereits versucht, dass die Betreuung aufgehoben wird, aber der Richter hat entschieden, dass sie bestehen bleibt, was ihn natürlich verärgert. Nun will er sich ans Landgericht wenden. Falls jedoch auch dort der Beschluß zur Betreuung aufrecht erhalten wird, möchte er auf jeden Fall eine ehrenamtliche Betreuung.
Ich würde ihm gern weiter helfen, aber auch nicht seiner jetzigen Betreuerin als Konkurrentin oder dergleichen gegenüberstehen. Darum habe ich ihm gesagt, dass ich mit meinen Betreuungen ausgelastet sei. (Er hat sich damit nicht zufrieden gegeben)
Meine Frage lautet nun:
Wie muß er vorgehen um seine Betreuung durch die Berufsbetreuerin in eine ehrenamtliche Betreuung umzuwandeln?

Danke für Antworten! Ursula
 
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Alt 01.12.2007, 15:13   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Ursula,

hat er denn konkret jemanden, der die Betreuung ehrenamtlich führen würde? Ohne dem gehts gar nicht. Und dann muss er nachweisen, dass die jetzige Betreuung für ihn von Nachteil ist, also praktisch gegen sein Wohl gerichtet ist. Ich befürchte, es ist aussichtslos.

Heinz
 
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Alt 01.12.2007, 22:19   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 1
Standard

Hallo Ursula,
grds. wäre es wirklich besser, wie im Vorpost schon angesprochen, wenn er einen ehrenamtlichen Betreuer benennen könnte.
Evtl. kann mal bei der Betreuungsbehörde des Wohnortes oder den Betreuungsvereinen vor Ort nachgefragt werden, ob diese evtl. Ehrenamtler vermitteln können.
Feli ist offline  
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Alt 02.12.2007, 10:45   #4
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ja, danke! An so etwas habe ich auch schon gedacht. Und ich kenne ehrenamtliche Betreuer, die ich fragen könnte.
Aber wieso ist es nicht gegen sein Wohl wenn wegen der teuren Berufsbetreuung sein Vermögen schneller ausgegeben wird? Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Momentan ist er in einem kleinen, etwas düster wirkenden Privataltenheim in einem Zwei-Bett-Zimmer untergebracht. Es wäre doch schöner, er könnte ein Zimmer für sich allein bewohnen und vielleicht in einem Haus, das ihm eher zusagt. Allerdings habe ich keinen Einblick in sein Vermögen, ich weiß nicht, wieviel Geld er noch hat, aber grundsätzlich stellt sich diese Frage: warum sollte es nicht für ihn positiver sein, wenn er ehrenamtlich betreut würde? Deshalb muß ja nicht die Berufsbetreuerin zu seinem Nachteil gehandelt haben, es wäre allein für ihn selbst besser, könnte er sein Geld dort ausgeben, wo er es möchte. Und dieser Wunsch nach ein wenig mehr Privatsphäre ist doch verständlich, es würde seinem Wohl entsprechen.
 
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Alt 02.12.2007, 16:26   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Ursula,
deine Argumente stechen und sind schlüssig. Doch die Mühlen der Justiz......
Er wird betreut und gut ist. Nur weil er jemand anderes haben will und wo anders leben will und sein Geld anders ausgeben will, als für Betreuung ist für eine Intitiative des Justiz nicht ausreichend. Da muss schon was Gewichtiges her. Und ob er nun durch die Betreuung zum Sozialfall wird oder durch die Heimkosten, ist doch letztlich egal. Und die Unterbringung ist nicht unzumutbar. Also, wo ist das Problem?

Wer hat schon die Freiheit, so und dort zu leben, wo er/sie es möchte? Das Betreuungsrecht ist nicht dafür da, es dem Betreuten optimal gehen zu lassen, sondern Missstände zu beheben. Und allein, dass es ihm woanders besser gefallen würde oder sein Geld anderweitig weniger wird, ist eigentlich kein Missstand. Das wird der Betreute anders sehen. Aber das sind noch wirksame Rudimente des Vormundschaftsrecht aus alter Zeit.

Heinz
 
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Alt 03.12.2007, 10:11   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Balzer
Er wird betreut und gut ist.
Das Betreuungsrecht ist nicht dafür da, es dem Betreuten optimal gehen zu lassen, sondern Missstände zu beheben.
Heinz
Hallo Heinz,

mir scheint, das Betreuungsrecht ist in erster Linie dafür da, es allen mit der Betreuung beschäftigten gut gehen zu lassen.
Der Betreute selbst ist nur eine Verwaltungssache und ein notwendiges Übel.

Also für mich klingt das sehr sarkastisch und nach Totalversagen des Systems.

Gruß Marion
__________________
behindert=hilflos=wehrlos=rechtlos?
Marion ist offline  
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Alt 03.12.2007, 12:07   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
Standard

Hallo Marion,

das mag in Eurem speziellen Fall (bis jetzt) so, aber es ist wirklich nicht die Regel.

MfG

W. Rütten
Aachen
BB_AACHEN ist offline  
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Alt 03.12.2007, 15:02   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo Ursula,

die Vergabe der Betreuungen hat für mich schon lange maffia-ähnliche Strukturen.

Sobald jemand etwas mehr Vermögen hat wird die Betreuung an einen Berufsbetreuer oder Anwalt übergeben. Mit dem angeblichen Hintergrund, dass Mißbrauch vorgebeugt wird. Als ob das alles Engel wären ! Wer betrügen will, der schafft das. Und um Geld anzulegen muss ich kein Anwalt sein.

Es wird ja absichtlich eine kleine heile Welt von Berufsbetreuern (und Anwälten) und Rechtspflegern geschaffen. Die Betreuer machen den RP nicht viel Ärger, also bekommen sie genügende Betreuungen und werden bei Problemen gedeckt. Die Zeche zahlt der Betreuer.

Der Wunsch des Betreuten nach einem Einzelzimmer ist verständlich und eigentlich wie so oft eine Frage des Geldes. Manchmal geht es nicht sofort, dann kommt man im Heim auf eine Warteliste, aber oft klappt es dann.

Das einzige Argument ist die Schwierigkeit, überhaupt einen Heimplatz zu finden. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ein Betreuter in einem Heim untergebracht wird, das nicht so toll ist. Da muss man dann warten, bis wo anders ein besserer Platz frei wird. Habe ich auch schon gemacht.
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
betreuerwechsel, ehrenamtliche betreuung

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