Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vermögensverzeichnis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin grad irritiert. Ich habe eine Betreuung übernommen von einer anderen Betreuerin. Die hat zum Ende der Betreuung eine ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 10.02.2016, 23:12   #1
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard Vermögensverzeichnis

Ich bin grad irritiert. Ich habe eine Betreuung übernommen von einer anderen Betreuerin. Die hat zum Ende der Betreuung eine Schlussrechnung abgegeben. Dabei weist ein Konto einen Bestand X aus. Ich soll nun ein Vermögensverzeichnis abgeben und komme bei diesem Konto zu einer Differenz. Woher die kommt, sehe ich wohl. Am Stichtag des Vermögensverzeichnisses (ebenfalls Stichtag der Schlussrechnung) wurden 100 Euro ausgezahlt.
Ich nehme immer den End-Saldo vom Vortag des Stichtags des Vermgensverzeichnisses weil das ja der Stand am Tag des Vermögensverzeichnisses 0.00 Uhr ist.
Die Kollegin hat offensichtlich den End-Saldo am Tag der Schlussrechnung genommen. ALso 24.00 Uhr am Stichtag.
Somit haben wir zwei Verzeichnisse mit dem selben Tag aber kommen - wegen der Differenz von 24 Stunden und der an diesem Tag getätigten Auszahlung - zu einer Differenz im Saldo von genau diesen ausgezahlten 100 Euro.
Soweit ist das natürlich logisch, aber was ist nun richtig ? Sinn ist doch wohl, dass das Gericht prüfen kann, ob beide zum selben Ergebnis kommen.
Miezekatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2016, 09:23   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Soweit ist das natürlich logisch, aber was ist nun richtig ? Sinn ist doch wohl, dass das Gericht prüfen kann, ob beide zum selben Ergebnis kommen.
Ne, Sinn ist, dass das Gericht sieht was mit dem Geld geschehen ist.
los ne Erläuterung dazu und fertig. Sie werfen doch nicht nur einen "reinen" Blick auf zwei stimmige Endzahlen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2016, 14:22   #3
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Warum soll ich da eine Erklärung abgeben ? Einer von uns beiden machts falsch...der muss es korrigieren. Wenn meine Sichtweise falsch ist kann ich es ja gleich richtig abgeben, dann würde es passen.

Na aber was ist denn richtig ? Ich gebe immer den Saldo vom Vortag als Tagesssaldo des Stichtstags 0.00 Uhr an. Die Kollegin hatoffensichtlich eine andere Sichtweise und hat den End-Saldo vom Stichtag angegeben.
Miezekatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2016, 19:01   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Die Frage des Zeitpunktes der Erstellung des Vermögensverzeichnisses ist die nach der Wirksamkeit der Zustellung. Hier verweise ich auf die Diskussion in diesem Thread:

http://www.forum-betreuung.de/rechts...schlusses.html .

Der Zeitpunkt der Zustellung wirkt auf den Tagesanfang des Tages zurück, an welchem die Zustellung erfolgt ist (§ 16 FamFG i.V.m. § 222 ZPO i.V.m. § 187 Abs. 2 BGB). Dies ist auch logisch, da mit der Zustellung des Beschlusses die Rechtsmittelfrist des § 63 FamFG in Lauf gesetzt wird.

Runter gebrochen auf den Fall ist es so, dass das Vermögensverzeichnis von Miezekatze richtig ist und die Schlussrechnungslegung des Vorbetreuers auf den Tag vor der Zustellung 24:00 Uhr zu berichtigen ist.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2016, 00:37   #5
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Das war nicht das Zustellungsdatum, das angegebene Datum war sogar noch vor meiner Bestellung. Keine Ahnung warum die den Tag genommen haben. Ich bekomme immer Beschlüsse denen gleich ein Anschreiben beigeheftet wird, in dem der Stichtag für das Vermögensverzeichnis benannt ist.

Mir gings ja nur um die Frage ob 0.00 Uhr oder 24. Uhr.
Die vorherige Betreuerin und ich hatten den selben Tag als Stichtag angegeben. Dann muss ja auch das selbe Ergebnis, dh der selbe Betrag rauskommen. Wäre jedenfalls so meine Meinung.

Normalerweise hätte ich gesagt dass die dann bis beispielsweise 25. um 24 Uhr machen musss und ich dann ab 26. um 0 Uhr, was ja zu den selben Ergebnissen führen würde.

Wie hatten aber beide beispielsweise den 26. und ich habe 26 um 0 Uhr berechnet und sie 26 um 24 Uhr.

Ich hab mit dem Rechtspfleger telefoniert aber das Problem gabs da wohl so noch nie.

Geändert von Miezekatze (12.02.2016 um 00:51 Uhr)
Miezekatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2016, 06:51   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Am Stichtag des Vermögensverzeichnisses (ebenfalls Stichtag der Schlussrechnung) wurden 100 Euro ausgezahlt.
Zitat:
Einer von uns beiden machts falsch...der muss es korrigieren.
Ne, das mit dem falch machen und dem sog. Stichtag kann ich nicht so sehen.
Sind wir doch mal ganz praktisch:
Kollegin hat für morgens eine Geldauszahlung auf dem Plan stehen, geht zur Betreuten und zahlt aus. Post kommt mittags, da ist der Beschluss zum Wechsel drin.

Ich kapiere nicht ganz warum man sich mit der Kollegin nicht absprechen kann wer dann die 100 Euro "auf sich nimmt" zumal es ja eine Quittung dafür geben muss.

Zitat:
ch hab mit dem Rechtspfleger telefoniert aber das Problem gabs da wohl so noch nie.
Für mich jetzt nicht sehr verwunderlich als Aussage. Sowas kommt schon öfter mal vor, dass sich Banktätigkeiten am sog. Stichtag überschneiden.

Zitat:
Mir gings ja nur um die Frage ob 0.00 Uhr oder 24. Uhr.
Vielleicht stellt sich diese Frage gar nicht, zumindest mir ist hinsichtlich des Vermögensverzeichnis dazu keine genaue Regel bekannt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39