Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wird der Betreuer gefragt, ob er das will?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wird der Betreuer gefragt, ob er das will? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wenn ein zu Betreuender einen Betreuer vorschlägt, kann dann der Auserwählte die Betreuung ablehnen? Ich habe bisher nur den Fall ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 22.12.2004, 12:32   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.12.2004
Beiträge: 9
Standard Wird der Betreuer gefragt, ob er das will?

Wenn ein zu Betreuender einen Betreuer vorschlägt, kann dann der Auserwählte die Betreuung ablehnen?

Ich habe bisher nur den Fall gefunden, dass ein Betreuter einen Betreuer ablehnt, aber nicht, wie es umgekehrt aussieht.

Danke, Sabine
Alex&Sabine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2004, 16:43   #2
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuer ablehnen

Hallo,

ein Betreuer kann auch die Übernahme einer Betreuung ablehnen, habe ich auch schon gemacht.

Grund: die Dame, für die die Betreuung eingerichtet werden sollte, erwartete mehr einen Alleinunterhalter, der auch noch Zigaretten besorgt und ähnliches. Dies habe ich zwei mal erlebt. Einmal habe ich die Übernahme der Betreuung gleich abgelehnt, in einem anderen Fall habe ich die Betreuung sehr schnell abgegeben.
Hier bestanden offenbar falsche Vorstellungen, was "Betreuung" bedeutet.

ABER:

Die Übernahme einer Betreuung ist eine bürgerliche Ehrenpflicht, genauso wie z. B. die Tätigkeit als Wahlhelfer.

Eine Ablehnung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen, sonst ist dies eine Ordnungswidrigkeit.

Rein theoretisch ist jeder Bundesbürger zur Übernahme einer (als Zahl zu sehen) Betreuung verpflichtet. Die Wirklichkeit sieht natürlich anders aus. Ich würde mich allerdings nie hinstellen und sagen: "Darauf hab' ich keinen Bock" oder ähnliches, das kann in die Beinkleider gehen.

Gruss

Andreas
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2004, 11:55   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.12.2004
Beiträge: 9
Standard

:? Danke erstmal für die Antwort...

Also, die Situation ist die, es geht um meinen Schwiegervater, 82 Jahre alt, gesundheitlich sehr angegriffen, wird von der Schwiegermutter aufopferungsvoll gepflegt. Mein Mann ist der einzige von den 3 Söhnen, der in direkter Nähe wohnt, die beiden Brüder wohnen etwas über 100 km entfernt.

Die Pflege ist für die Schwiegermutter sehr aufreibend, sie ist mittlerweile selbst gesundheitlich angeschlagen. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Versuche, den Schwiegervater in Kurzzeitpflege unterzubringen, dies ist jedoch immer in letzter Minute an seinem Veto gescheitert, Schwiegermutter hat daraufhin den Krankentransport wieder weggeschickt.

Ein Bruder meines Mannes hat nun (ohne unsere Reaktion abzuwarten) beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung angeregt und um eilige Begutachtung gebeten. Seine Intention dabei war, man könne den Vater so quasi in die Kurzzeitpflege 'zwangseinweisen', um der Mutter eine Regeneration zu ermöglichen.

Wir (mein Mann und ich, sowie auch der andere Bruder), hegen die Befürchtung, dass allein der Versuch, meinen Mann als Betreuer einzusetzen, dazu führt, dass die Schwiegereltern ihn daraufhin vollständig ablehnen. Die derzeitige ortsnahe Versorgung wäre somit nicht mehr möglich.

Wie eine 'Zwangseinweisung' konkret bewirkt/durchgesetzt werden soll, konnte der Bruder uns nicht beantworten.

Unsere Einschätzung ist, dass in diesem Fall eine Betreuung, bzw. allein der Versuch, eine solche einzurichten, mehr Schaden als Nutzen bringt, das Prozedere läuft aber schon....

Fragt sich nur, ob die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ein ausreichend wichtiger Grund für die Ablehnung der Betreuung ist. Gibt es dafür hier irgendwelche Erfahrungswerte?

lg Sabine
Alex&Sabine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2004, 14:42   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bestellung

Hallo,

eine Betreuung ist zwar eine Bürgerpflicht oder wird zumindest von den Abgehobenen der Politik so gewünscht und verkauft, doch so einfach, wie es im Gesetz steht ist es nicht.

Eine Betreuung abzulehnen, weil die Erwartungen der Betreuten nicht passen, geht im Grunde auch nicht. Geprüft wird die Notwendigkeit und ob im Familienkreis geeignete Personen vorhanden und bereit sind. Nur aufgrund der Verwandtschaft muss eine Betreuung nicht übernommen werden. Sie abzulehnen bedeutet, sich selbst als nicht geeignet zu erachten, aus welchen Gründen auch immer, ob beruflich, familiär oder persönlich. Und eine Betreuung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person, die betreuen soll, geht auch nicht, weil dann von Anfang an den Bach runter. Soll heißen, die Angelegenheit kann sich nur für den zu betreuenden verschlechtern. Auch gegen den Willen des Betreuten werden seltener Betreuungen eingerichtet, weil - aus demselben Grund.

Nun lese ich aus der Familienkonstellation - getan werden soll etwas, aber bitteschön wer? Ich rate den 3 Söhnen sich zusammen zu setzen und wenn der Vater und wohl auch die Mutter noch unterschreiben können, sollten sie sich gemeinschaftlich oder einer vorne weg und die anderen beiden vertretungsweise bevollmächtigen lassen. Entscheiden alle 3 gemeinsam über die Unterbringung oder dergleichen, können sie nicht von den Eltern gegeneinander ausgespielt werden.

Sollte eine Betreuungsvollmacht nicht mehr möglich sein, könnt Ihr es auch so bei Gericht beantragen, soll heißen, die Betreuung wird gestuft allen Söhnen übertragen. Und sollte auch das, aus welchen Gründen auch nicht funktionieren, dann sollten sich die Beteiligten zumindest darüber einig werden, dass ein Berufsbetreuer ausgeguckt und dem Gericht vorgeschlagen wird. Die Beteiligten haben ein Wahlrecht und hat sich der zukünftige Betreuer oder die Betreuerin schon mal bekannt gemacht, können Vorbehalte gegen die fremde Person vorzeitig ausgeräumt werden. Schließlich soll im Interesse aller die Betreuung zum Wohl des Betreuten aber mit allen Familienangehörigen geführt werden.

Natürlich können die Beteiligten schon frühzeitig dafür sorgen, dass es nachher gehörig knallt und der eine wie der andere sich übervorteilt sieht. Ich denke, das Ehrenamt oder die Bürgerpflicht fängt da an, wo man sich miteinander verständigt, wie die Situation gestaltet werden soll. Da kann auch schon mal eine Pflegeberatung der Stadt gut Tipps geben. Vielleicht bedarf es ja auch einer amtlichen Betreuung garnicht. Und wie gesagt, so eine private Vollmacht ist mitunter genauso gut.

In diesem Sinn ein friedvolles Fest
Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ablehnung der betreuung, angehörige, betreuer, betreuungsvollmacht

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wie wird man Betreuer? A.P. Situation der Betreuer/innen 0 30.10.2007 18:29
Muss Betreuer gefragt werden??????? SL-City Forum für Angehörige und betreute Menschen 4 04.05.2007 14:51
Berufsbetreuer wird ehrenamtlichem Betreuer vorgezogen (2) Sancho Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts 6 29.12.2006 20:00
Berufsbetreuer wird ehrenamtlichem Betreuer vorgezogen Sancho Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts 10 21.11.2006 00:02
Wie wird man Betreuer ? charlotte54 Situation der Betreuer/innen 3 05.06.2006 08:34


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27