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Frage zu Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, zum § FGG 69f habe ich eine Frage. Hier wird gesagt: Betreuer oder Einwilligungsvorbehalt. Hm, was denn jetzt ...


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Alt 20.12.2007, 19:46   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2007
Ort: NRW
Beiträge: 65
Standard Frage zu Einwilligungsvorbehalt

Hallo Zusammen,

zum § FGG 69f habe ich eine Frage. Hier wird gesagt: Betreuer oder Einwilligungsvorbehalt. Hm, was denn jetzt genau.

Besagt dieser § das wenn ein Betreuer bestellt wird, dass kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt.

Und wenn kein Betreuer bestellt wird, ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt.

Lieg ich da richtig?

Gruß Rudi


§FGG 69f

(1) 1Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen oder einen vorläufigen Einwilligungsvorbehalt anordnen, wenn

usw.
Rudi S. ist offline  
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Alt 21.12.2007, 09:35   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Rudi,

fein beobachtet. Und was sagt uns das? Da waren Juristen am Werk. Die denken gewöhnlich anders. Mit normalen Menschenverstand kommt man da schon weiter. Nicht unwichtig ist zu wissen, dass das `oder ´ nicht alternativ gelesen werden >muss<. Soll heißen, das Gericht kann einen Betreuer bestellen und ihm den Einwilligungsvorbehalt gleich mitgeben oder auch nicht.

Ein Einwilligungsvorbehalt ohne Betreuer macht keinen Sinn. Denn auch bei privater Vollmacht würde der Einwilligungsvorbehalt an die gerichtliche Bestellung zumindest als ehrenamtlicher Betreuer gebunden sein. Das heißt Einwilligungsvorbehalt nur mit Betreuer, aber nicht ohne.

Solche Logik ergibt sich für den Juristen von selbst. Und er formuliert die Gesetz für seinesgleichen. Alle anderen dürfen sich dann bei Juristen erkundigen. Ist nun mal so.

Ludewig
 
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Alt 23.12.2007, 23:09   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2007
Ort: NRW
Beiträge: 65
Standard

Hallo Ludewig,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruß Rudi
Rudi S. ist offline  
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einwilligungsvorbehalt

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