Dies ist ein Beitrag zum Thema Crystal Meth - Therapie - Betreuung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum,
ich bin Mitte 50 und habe eine Tochter Anfang 20.
Seit Anfang des Jahres - vielleicht auch schon ...
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25.04.2016, 13:47 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 2
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Crystal Meth - Therapie - Betreuung
Hallo Forum,
ich bin Mitte 50 und habe eine Tochter Anfang 20. Seit Anfang des Jahres - vielleicht auch schon länger - scheint sie Cristal Med zu nehmen. Und zwar in Dosen, die dazu führten, dass sie in diesem Jahr bereit 8 Mal auf der Intensivstation war. Dabei scheint sie noch nicht mal wirklich abhängig zu sein. Es waren Selbstmordversuche oder zumindest sollte es danach aussehen. Anschließend kam sie jeweils in das Bezirksklinikum (geschlossener Bereich). Aber leider - bis auf eine Ausnahme - immer nur für wenige Tage (einmal waren es 3 Wochen). Was sie nach meiner Einschätzung braucht ist ein Psychotherapie über einen langen Zeitraum (Monate). Freiwillig macht sie das nicht bzw. hält sie es nicht durch. Was kann ich tun? Einen Hinweis an das Gericht einen Betreuer einzusetzen habe ich gemacht - bisher kein Feedback. Was kann ich sonst noch tun. Aktuell ist sie wieder im Bezirksklinikum - verweigert jedoch jegliche Auskunft und Kontaktversuche. Wenn sie raus kommt gibt es definitiv den nächsten Crash (innerhalb von Tagen) und irgendwann überlebt sie dann nicht mehr. Bin für alle Tipps dankbar. Grüße RBD |
25.04.2016, 15:16 | #2 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.10.2015
Ort: Nordfriesland
Beiträge: 7
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Hallo RBD,
so leid mir das auch tut, derzeit kannst Du herzlich wenig tun, da Deine Tochter, wie Du selbst sagst - verweigert jedoch jegliche Auskunft und Kontaktversuche -. Du könntest versuchen, den behandelnden Arzt zu sprechen, vielleicht existiert bereits eine Diagnose, falls er Dir diese sagen darf, der Arzt steht unter Schweigepflicht und Deine Tochter muss ihn von dieser entbinden. Eine Betreuung wird m.E. derzeit nicht fruchten, da sie vermutlich auch diese ablehnen wird. Was Du tun kannst ? Ihr vielleicht einen Brief schreiben und sie selbst entscheiden lassen, ob sie diesen lesen möchte oder nicht. Sie entscheidet selbst, über sich und ihr Leben und das ist manchmal schwer zu akzeptieren . Alles Gute für Euch squackes |
25.04.2016, 15:50 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Wenn Deine Tochter aufgrund Ihrer Suchterkrankung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, kann dies schon ein guter Grund für die Anregung und evtl. Einrichtung einer Betreuung sein.
Hast Du beim Gericht schon mal nachgehakt? Wenn die Tochter gerade im Krankenhaus ist, kannst Du auch versuchen, über die behandelnden Ärzte eine erneute Anregung auf den Weg zu bringen. Wenn -und so klingt es ja- eine massive Eigengefährdung vorliegt, kann dies auch im Eilverfahren geschehen. Auskunft müssen Dir die Ärzte dabei ja nicht geben. Du erteilst Ihnen Auskunft. Es gibt auch eine zuständige Betreuungsbehörde, die Dir behilflich sein kann. Ich finde es gut, dass Du versuchen willst, Deiner Tochter zu helfen. Lass Dich dabei nicht zu schnell abwimmeln, wenn es Dir wichtig ist. Aber: mit einer einfachen Psychotherapie ist es bei heftigem Suchtverlauf zumeist nicht getan. Davor steht die Entwöhnung. |
25.04.2016, 16:25 | #4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 2
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Hallo squackes, hallo Flafluff,
vielen Dank für eure schnellen Antworten. Es hilft immer mal zumindest andere Meinungen und Anregungen zu bekommen. Ich habe eben das Vertrauen in unser Rechtssystem wiedergewonnen. Gerade rief mich ein Mitarbeiter der zuständigen Betreuungsstelle an. Gestern per Fax an das Gericht geschickt und heute die Reaktion der zuständigen Betreuungsstelle (da -Krankenhaus und Meldeadresse in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen sind ). Er kümmert sich um den Fall. Und vorläufig bleibt sie wohl mal in der Klinik. Ich bin glücklich! Vielleicht wird ja doch noch irgendwann alles gut. Ich werde weiter berichten. Liebe Grüße RBD |
25.04.2016, 20:39 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
Ich habe den Thread mal verscoben. Unter den Vorstellungen würde er ziemlich untergehen. Unabhängig davon ist die Lage nicht gerade rosig für alle Angehörigen: Um einen suchtkranken Angehörigen macht man sich immer Sorgen und will helfen. Klar, eine Therapie mit allem drum und dran wäre schon die beste Lösung - aber die muss auch von der kranken Person gewollt werden. Sonst wird das nichts. Und: als liebender und helfen wollender Angehöriger läuft man immer in Gefahr zum Co-Suchti zu werden und mit der vermeintlichen Hilfe die Sucht erst zu stabilisieren. Bei den suchtkranken Menschen kommt die Hilfe leicht so an: "au fein, wenn die anderen mir wieder die Hand vor den Hintern halten, kann ich ja so weitermachen..." Ich hätte gerne was netteres geschrieben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
25.04.2016, 20:54 | #6 |
Berufsbetreuer
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Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Hi Imre,
Du hast natürlich Recht mit Deiner Skepsis. Und doch: vorher weiß man es nie. Trotz aller beruflichen Desillusioniertheit versuche ich bei jedem Einzelfall von Neuem die Chance zu sehen. Wenn ein Klient trotzdem baden geht, dann hatte man ihm wenigstens diese Chance verschafft. Und vielleicht sogar noch eine weitere. Eine tiefsitzende Suchtprolematik verstärkt man in der Regel auch nicht mehr durch ggf. gut gemeinte aber schlecht gemachte Hilfsangebote. Wenn die Maschine läuft, läuft sie sowieso. |
25.04.2016, 21:10 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Flafluff
Natürlich bekommen auch meine Betreuten Chancen, auch mehrfach. Die Voraussetzung dazu ist allerdings, dass sie auch wollen. Ohne deren Willen (zu z.B. einer Therapie) trage ich ihnen nichts hinterher. Und wenn dann erst der 10te Anlauf klappen sollte, finde ich, dass sich der Aufwand gelohnt hat. MfG Imre
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02.05.2016, 23:18 | #8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo, ich kann verstehen dass du dir Sorgen um deine Tochter machst.
Alleine durch den Drogenkonsum bewilligt das Gesetz allerdings noch keinen Betreuer. Dies dann, wenn eine geistige körperliche oder psychiche Behinderung vorliegt. Wenn also ein Arzt durch den Konsum von Substanzen eine psychische Erkrankung z.B feststellen würde, dann könnte ein Betreuer bestellt werden. Dies jedoch aber auch nur wenn die Person dies möchte und mit freiem Willen entscheidet diese Betreuung zu akzeptieren. Sie kann sich auch gegen die Betreuung entscheiden. Wenn sie jedoch nicht nach dem freien Willen handelt, sondern zB ihre Belange , bzw Abneigung hinsichtlich einer Betreuung, aufgrund der Erkrankung äussert, handelt sie nicht nach ihrem freien Willen. Dann erst kann von Selbstgefährdung gesprochen werden, welche evtl. zu schützen ist. Ansonsten hat jeder die Freiheit sich Schaden zuzufügen. Es tut mir sehr leid. Ich wünsche euch, dass ihr es in den Griff bekommt. Von ganzem Herzen. Viel Erfolg u eine gute Zeit |
03.05.2016, 08:09 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im Übrigen möchte ich die Ansicht des Kollegen Flafluff stark unterstützen. Es lässt sich immer schnell sagen: der will ja nicht. Man muss und sollte es aber wenigstens immer wieder probieren. Wenn noch nie etwas probiert wurde, und das kann auch bedeuten den Suchtgedanken, eine Krankheitserkenntnis zunächst einmal versuchen zu verdeutlichen, dann ist es absolut kontraproduktiv die alleinige "Schuld" bei Betroffenen zu suchen und zu lassen. Mit manchen Menschen muss man eben erst mal über das eigene "Wollen" den Dialog und die Auseinandersetzung suchen. Wer schon freudestrahlend und jubelnd in der Tür steht und brüllt: ich will, ist eigentlich kein Kandidat mehr für uns als Betreuer. Sucht ist ein schweres Thema, ohne Zweifel, aber...... nach 16jähriger Berufserfahrung in dem Bereich kann ich auch von positiven Ausgängen berichten. Nicht aufgeben, dranbleiben. Die jetzige Richtung ist erstmal goldrichtig
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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