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Fragen zu meinem Betreuungsfall Mutter/Sohn

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zu meinem Betreuungsfall Mutter/Sohn im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat: Zitat von michaela mohr Guten Morgen zusammen, da geht bißchen was quer denn: und unterschrieben wird also mal ...


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Alt 09.07.2016, 17:09   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 33
Standard

Zitat:
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Guten Morgen zusammen,

da geht bißchen was quer denn:
und
unterschrieben wird also mal nix.
Du kannst z.B. hergehen und dir keine Bank/Scheckkarte geben lassen. Falls du eine hast könntest du sie zurückgeben oder brauchst du eine Scheckkarte mit PIN?
Also ich hab keine Karte von ihrem Konto/mache alles nur mit Überweisungen.
Zitat:
Wenn ich richtig verstanden habe lebt ihr nicht in derselben Stadt? Wie sieht euer Kontakt aus?
Ich fahre jeden Samstag zur Zeit die 65 Km zu Ihr wir telefonieren und werde von Ihrer Schwester und Mutter auf dem Laufenden gehalten.

Zitat:
Das ist immer so eine Sache mit der Uneinsicht. Aus der Sicht eines familienfremden Berufsbetreuers kann ich dir nur sagen, dass auch mit dem schlimmsten Alki noch Absprachen getroffen werden können in der Regel. Hier geht es dann zunächst darum Kontakt herzustellen, eine Verbindung zu schaffen die Einflusnahme zulässt. Das ist zwar ein hartes Stück Arbeit aber doch möglich.
Wie das im Einzelnen zu bewerkstelligen sein könnte kann ich dir hier nicht sagen, ich kennen die eninzelnen Akteure nicht, rate dir aber dich dringend an eine Suchtberatungsstelle an dem Ort zu wenden an dem deine Mutter lebt.
Ihre unbehandelte Psyische Krankheit sind das Schimmste für mich,ich selber bin am Überlegen wo ich mir hilfe hollen kann .Da mich das Ganze persönlich mitnimmt und die eigene Familie noch drück auf mich ausübt.
Zitat:
Du müsstest dir auch genau überlegen und das evtl. belegen wie lange das Vermögen deiner Mutter bei ihrem derzeitigen Lebenswandel noch ausreicht.
Ohne Fremdeinfluss max 1 - 1,5 Jahre dann müssen ich über das Verkaufen vom Haus nachdenken was ich gerne sofort machen würde ,aber die Rechtsflegerin sagte nein das Haus gehört zu je 50% mir und der Mutter. Ich kann aufgrund der bekannten Krankheit im Ort die 2 Wohnungen nicht vermieten und die Mutter fängt mit den Mietern streß an was dehnen nicht zumutbar ist. Der leerstand verursacht zusätzlich kosten die ich nicht breit bin zu tragen
Zitat:
Besteht die Gefahr der Verarmung und eines späteren Sozialhilfebezugs, müssten Werte veräussert werden und, und, und.
Bezieht sie Rente, wie hoch sind die Lebenhaltungskosten mit allem vorhandenen Eigentum usw. usw.?
Wie sind die derzeitigen lebenverhältnisse der Betreuten?
Mutter bezieht eine Rente von 1150 Euro z,Zeit und hat ca 18 000 Euro zusätlich verbrannt an kosten in diesem Jahr.


Zitat:
Letztendlich ist es das Geld der Betreuten, Alkohol hin oder her, damit kann sie zunächst machen was sie möchte. Evtl.Grenzsetzungen dazu habe ich oben ansatzweise aufgezeigt.

Letztendlich fehlen noch viel zu viel Informationen um die Frage: was kann ich machen, beantworten zu können.

Der Gang zur Suchtberatung wäre auf jeden Fall das Nächste. Alleine wirst du nichts ausrichten können, unabhängig von den kommenden Problemen bei der Rechnungslegung.

Insoweit habe ich deine Frage auch nicht wirklich verstanden: geht es um die Nachweispflicht gegenüber dem Gericht oder geht es vordringlich um Behandlungsmöglichkeiten der Mutter?
Ich habe mittlerweile die Erweiterung der Betreuung um den Punkt : Einwilligungsvorbehalt und Aufenhaltbestimmungsrecht beantragt.

Mutter ist seit 20 Jahren Mitglied beim VDK kann ich von dehnen irgendwie Hilfe erwarten.

Gerne gebe ich weiter Infos sollten wir das abern nicht per PN machen .

Bitte unbedingt das Zitieren mal üben, kann man im Testbereich ganz gut. M. Mohr

Geändert von Backi (09.07.2016 um 17:24 Uhr)
Backi ist offline  
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Alt 10.07.2016, 02:53   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
Standard

Zitat:
Zitat von Backi Beitrag anzeigen

Kann/Muss ich von meiner Seite aus was unternehmen oder einfach der Verschwendung zusehen und den Aufprall abwarten ?

Backi
Aus meiner Sicht musst Du letzteres, mit gewissen Einschränkungen.

Der, nach Deiner Schilderung, in seiner Höhe offenbar unübliche Vermögensverbrauch bedeutet nicht, dass dieser _nicht_ dem derzeitigen Willen der verbrauchenden Eigentümerin erwächst. Letzterer ist nicht zu verwechseln mit dem möglicher Nachlassempfänger.

Insofern, und wie vom Gesetzgeber gewünscht, besteht das Amt im Kreis der Vermögenssorge unter anderem darin, nach Möglichkeit und nach bestem Wissen und Gewissen zu empathieren, zu bremsen, zuzulassen. Das Gericht prüft (spätestens bei einer Schlussrechnungslegung), ob hier Disproportionalitäten zutagetreten.

Geändert von volki (10.07.2016 um 03:15 Uhr)
volki ist offline  
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Alt 17.07.2016, 15:25   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 33
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Zwischenstandsmeldung nach einer Woche:

Die akute psychische Krise weitet sich aus beim Betreuten.

  • Verschenkung vom eigenen Eigentum an Fremde und sogenannte Freunde (syrische Flüchtlinge )
  • Verschenkung von Dingen die ihr nicht gehören
  • Betreute beschimpft ihre Familie und Betreuer
  • Bespuckt Betreuer
  • Bezichtigt im Wahn diese würden ihr Gegenstände entwenden
  • Telefonterror bis 3 Uhr morgens der kompletten Familie
  • Hat EC Pin vergessen
  • Personenverkennend
  • Verbal nicht erreichbar zumindest zeitweilig
  • Fluchtverhalten wenn man sie besucht
  • Verweigert Quittungen zu unterschreiben
  • Inhalt vom Kühlschrank abgelaufen und z.Teil verschimmelt
  • extreme Verwahrlosung des Haushaltes (tote Mäuse)
  • Verwirrtheit, kein Zeitgefühl 10 Jahre z.Teil zurück
  • Bettelt um Geld bei Nachbarn
  • Läuft Verwirrt und planlos durch den Ort

Versuch einer Einweisung mit Polizei ist nicht gelungen psychische Krankheit ist zu erkennen aber angeblich keine Selbstgefährdung.

Termin Beim Ordnungsamt ist morgen!

Jemand Vorschläge wie ich die Sachlage verbessern kann ?

Gruß ,Backi
Backi ist offline  
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Alt 23.07.2016, 23:20   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Backi,
für mich ergeben sich aus dem von Dir Dargelegten grundsätzlich zwei Probleme.

1. "Ihre unbehandelte Psyische Krankheit sind das Schimmste für mich,ich selber bin am Überlegen wo ich mir hilfe hollen kann .Da mich das Ganze persönlich mitnimmt und die eigene Familie noch drück auf mich ausübt." Hier solltest/darfst Du anfangen zu überlegen, ob es nicht für alle Beteilgten das Beste ist, wenn Du die Betreuung an eine/n Berufsbetreuer/in abgibst und Du dich selbst auf die emotionale Beziehung zu Deiner Mutter beschränkst.

2. Deine Aufzählung vom 17.07.16 legt meiner Ansicht nach nahe, eine Begutachtung zu beantragen (was sich ja aus Deinem ebenda beantragten EiWi und Aufenthaltsbestimmung schon allein notwendig machenden ergibt). Gut wäre, dabei gleich als Fragestellung für den Gutachter die nach der Fähigkeit zur freien Willensbildung zu benatragen. Ich habe das letztens gemacht und es hat funktioniert. Der GAer kam zu dem Schluss, dass sie das nicht mehr könnte (es war bei einer alten Dame, die partut zu Hause beliben wollte gleichwohl es (ohne Alkohol) bei ihr so aussah, wie Du es beschrieben hast). Das ist natürlich ein harter Schnitt und Du solltest Dir gut überlegen ob Da das selbst vertreten willst. Wenn nicht siehe 1.

Ich hoffe, dass Dir das etwas hilft. Der Fortgang würde mich interessieren.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 24.07.2016, 10:28   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 33
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@Andrew

zu Punkt 1 :

Ich plane von meiner Seite aus die Betreuung an einen Berufsbetreuer abzutreten. Wenn der Antrag auf EiWI und Aufenhaltsbestimmungsrecht scheitern. Da die Dinge aus dem Ruder laufen und ich diesen Spagat aufgrund der Entfernung nicht leisten kann.

zu 2 :
Beschluss zur Begutachtung liegt vor. Die Gutachterin ist aber im Urlaub zur Zeit. Dies Woche war die Polizei 3x bei der Betreuten und die Beschwerden beim OA häufen sich. Gesundheitsamt wahr wohl ohne eine Info an mich bei Ihr.

Wie gesagt die Betreute hat ihren Aufenthaltsort in die Zweitwohnung in einem anderen Bundesland und Landkreis geändert.

Mir wird aber abgeraten die Meldeadresse zu ändern weil ich laufende Anträge habe .

Viele Grüße
Backi
Backi ist offline  
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