Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zu meinem Betreuungsfall Mutter/Sohn im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
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Zitat von michaela mohr
Guten Morgen zusammen,
da geht bißchen was quer denn:
und
unterschrieben wird also mal ...
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09.07.2016, 17:09 | #11 | |||||||
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 33
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Zitat:
Mutter ist seit 20 Jahren Mitglied beim VDK kann ich von dehnen irgendwie Hilfe erwarten. Gerne gebe ich weiter Infos sollten wir das abern nicht per PN machen . Bitte unbedingt das Zitieren mal üben, kann man im Testbereich ganz gut. M. Mohr Geändert von Backi (09.07.2016 um 17:24 Uhr) |
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10.07.2016, 02:53 | #12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
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Zitat:
Der, nach Deiner Schilderung, in seiner Höhe offenbar unübliche Vermögensverbrauch bedeutet nicht, dass dieser _nicht_ dem derzeitigen Willen der verbrauchenden Eigentümerin erwächst. Letzterer ist nicht zu verwechseln mit dem möglicher Nachlassempfänger. Insofern, und wie vom Gesetzgeber gewünscht, besteht das Amt im Kreis der Vermögenssorge unter anderem darin, nach Möglichkeit und nach bestem Wissen und Gewissen zu empathieren, zu bremsen, zuzulassen. Das Gericht prüft (spätestens bei einer Schlussrechnungslegung), ob hier Disproportionalitäten zutagetreten. Geändert von volki (10.07.2016 um 03:15 Uhr) |
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17.07.2016, 15:25 | #13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 33
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Zwischenstandsmeldung nach einer Woche:
Die akute psychische Krise weitet sich aus beim Betreuten.
Versuch einer Einweisung mit Polizei ist nicht gelungen psychische Krankheit ist zu erkennen aber angeblich keine Selbstgefährdung. Termin Beim Ordnungsamt ist morgen! Jemand Vorschläge wie ich die Sachlage verbessern kann ? Gruß ,Backi |
23.07.2016, 23:20 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Backi,
für mich ergeben sich aus dem von Dir Dargelegten grundsätzlich zwei Probleme. 1. "Ihre unbehandelte Psyische Krankheit sind das Schimmste für mich,ich selber bin am Überlegen wo ich mir hilfe hollen kann .Da mich das Ganze persönlich mitnimmt und die eigene Familie noch drück auf mich ausübt." Hier solltest/darfst Du anfangen zu überlegen, ob es nicht für alle Beteilgten das Beste ist, wenn Du die Betreuung an eine/n Berufsbetreuer/in abgibst und Du dich selbst auf die emotionale Beziehung zu Deiner Mutter beschränkst. 2. Deine Aufzählung vom 17.07.16 legt meiner Ansicht nach nahe, eine Begutachtung zu beantragen (was sich ja aus Deinem ebenda beantragten EiWi und Aufenthaltsbestimmung schon allein notwendig machenden ergibt). Gut wäre, dabei gleich als Fragestellung für den Gutachter die nach der Fähigkeit zur freien Willensbildung zu benatragen. Ich habe das letztens gemacht und es hat funktioniert. Der GAer kam zu dem Schluss, dass sie das nicht mehr könnte (es war bei einer alten Dame, die partut zu Hause beliben wollte gleichwohl es (ohne Alkohol) bei ihr so aussah, wie Du es beschrieben hast). Das ist natürlich ein harter Schnitt und Du solltest Dir gut überlegen ob Da das selbst vertreten willst. Wenn nicht siehe 1. Ich hoffe, dass Dir das etwas hilft. Der Fortgang würde mich interessieren. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
24.07.2016, 10:28 | #15 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 33
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@Andrew
zu Punkt 1 : Ich plane von meiner Seite aus die Betreuung an einen Berufsbetreuer abzutreten. Wenn der Antrag auf EiWI und Aufenhaltsbestimmungsrecht scheitern. Da die Dinge aus dem Ruder laufen und ich diesen Spagat aufgrund der Entfernung nicht leisten kann. zu 2 : Beschluss zur Begutachtung liegt vor. Die Gutachterin ist aber im Urlaub zur Zeit. Dies Woche war die Polizei 3x bei der Betreuten und die Beschwerden beim OA häufen sich. Gesundheitsamt wahr wohl ohne eine Info an mich bei Ihr. Wie gesagt die Betreute hat ihren Aufenthaltsort in die Zweitwohnung in einem anderen Bundesland und Landkreis geändert. Mir wird aber abgeraten die Meldeadresse zu ändern weil ich laufende Anträge habe . Viele Grüße Backi |
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