Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsantrag im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein türkisches Ehepaar zu betreuen. Bei der Betreuervergütung habe ich beide Konten, ...
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27.06.2016, 12:00 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2014
Beiträge: 10
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Vergütungsantrag
Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein türkisches Ehepaar zu betreuen. Bei der Betreuervergütung habe ich beide Konten, ( jeder hat eines auf seinen Namen ) zusammengefasst und festgestellt das ein Vermögen von zusammen 3800 € da ist. Er hat 1600 € sie hat 2200 €. Wie muss ich den Antrag auf Betreuervergütung bei beiden stellen ? Vermögend oder nicht ? hierzu finde ich keinerlei Aussagen im Netz. Vielleicht können sie dies mir kurz beantworten :-) |
27.06.2016, 12:48 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Tag,
die Frage lässt sich nicht ganz so leicht beantworten denn es kommt immer auch darauf an zu welchem Zeitpunkt (überschüssiges) Geld auf dem Konto liegt. Ob Anfangs oder Ende des Monats aber das scheint hier keine Rolle zu spielen. Grundsätzlich besteht eine sog. "Schongrenze" von 2600 Euro pro Person. Nur wer über diesen 2600 Euro liegt gilt als vermögend. Das ist bei beiden Betreuten nicht der Fall also sind sie über die Staatskasse abzurechnen. Nachlesen kann man das ganz gut hier: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
27.06.2016, 15:27 | #3 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
auch wenn beide Ehepartner betreut werden kommt es nicht auf das gemeinsame Familienvermögen an, sondern ist einzeln zu betrachten. Da es bei Ehepaaren nicht anders wie bei anderen Betreuten ist gibt es dazu auch nichts extra im Netz zu finden. Zitat:
Ansonsten siehe Michaela.
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27.06.2016, 19:03 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.11.2010
Beiträge: 38
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Hallo Michaela,
Du schreibst: Grundsätzlich besteht eine sog. "Schongrenze" von 2600 Euro pro Person. Nur wer über diesen 2600 Euro liegt gilt als vermögend. Ist das so richtig, oder gilt das Schonvermögen für Ehepaare in Höhe von 3.214 € ? Nachlesen kann man das ganz gut hier: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon[/QUOTE] |
27.06.2016, 19:25 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
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