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gesetzliche Betreuung

 

Ummeldung Einwohnermeldeamt ohne AK Aufenthalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ummeldung Einwohnermeldeamt ohne AK Aufenthalt im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Anni Bitte die gesetzliche Vorschrift bis zu Ende lesen: Nach § 32 Absatz 1 Satz 4 Bundesmeldegesetz ...


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Alt 30.08.2017, 14:28   #11
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
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Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zitat von Anni Beitrag anzeigen
Bitte die gesetzliche Vorschrift bis zu Ende lesen: Nach § 32 Absatz 1 Satz 4 Bundesmeldegesetz bleibt die Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 3 BMG unberührt und danach ist (sofern einer bestellt ist) der Betreuer mit Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung für die An- und Abmeldung zuständig.
Aus meiner Sicht muss also der Betreuer die Anmeldung vornehmen, wenn er den genannten AK hat.


In der Praxis habe ich beides erlebt, mal machen es die Heime (dann lasse ich mir die Meldebestätigung vom Heim zumindest in Kopie schicken) und mal nicht, dann mache ich es.


Grüße,
Anni

Da gab es kein Gemecker, also scheint es also doch an den Hacken des Betreuers hängen zu bleiben!? Sofern aber nur Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" mit dabei ist.

Wenn B noch die alte Wohnung hat und der neue Heimplatz nicht zwangsläufig der dauerhafte (er steht heimatnäher noch auf einer Warteliste) Wohnort ist, kann man dann die 2 Wochen etwas ausreizen?

Warum zum Geier muss man persönlich vorsprechen, wenn man alles schriftlich per Post erledigen könnte? Befreiung von der Ausweispflicht liegt vor, Mledebogen kann man auch unterschrieben zuschicken, fertig! Ärgerlich.
ufzeer ist offline  
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Alt 30.08.2017, 15:23   #12
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,

Anmeldungen erledige ich generell nur schriftlich, und ohne den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" lasse ich das Meldeformular den Betreuten selbst unterschreiben.

Klappt prima.

Grüße

Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 30.08.2017, 20:28   #13
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Zitat von gabyhp Beitrag anzeigen
Hallo,

Anmeldungen erledige ich generell nur schriftlich, und ohne den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" lasse ich das Meldeformular den Betreuten selbst unterschreiben.

Klappt prima.

Grüße

Gaby
*grummel*

Warum ist das bei euch so einfach?

Nachfrage bei der betreffenden SB der Stadt. Nö sie müssen persönlich vorbei kommen, aus EDV technischen Gründen ....

Lächerlich.
ufzeer ist offline  
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Alt 19.09.2017, 17:34   #14
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Ich habe es jetzt mal versucht ans Heim zu delegieren, mit Hinweis auf § 32 BMG. Mal schauen, was passiert.

Böse Behörde stellt mir nun eine Frist, bis monatsende.

Gehe ich davon aus, dass bei derzeit noch erhalt der Wohnung (3 Monate Kündigungsfrist) gem. § 32 BMG Wortlaut

"Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist."

die Ummeldung aber erst nach Aufgabe der Wohnung zu erfolgen hat?
ufzeer ist offline  
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Alt 03.05.2019, 00:50   #15
Forums-Azubi
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 47
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Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Ich habe es jetzt mal versucht ans Heim zu delegieren, mit Hinweis auf § 32 BMG. Mal schauen, was passiert.

In meinem Fall antwortete das Heim, daß man den Betreuten zwar ummelden kann, dazu aber keine Verpflichtung besteht. Den nachfolgenden Absatz habe ich beim googeln übrigens auch gefunden und somit hat mir das Heim anscheinend die richtige Auskunft gegeben:





Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
"Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist."

die Ummeldung aber erst nach Aufgabe der Wohnung zu erfolgen hat?

Der Betreute ist mein Sohn und bewohnte bis zu seinem Umzug ins Wohnheim sein ehemaliges Kinderzimmer bei uns im Elternhaus. Wie müsste in diesem Fall die 'Aufgabe der Wohnung' aussehen? Muß ich etwa das Zimmer vollständig ausräumen und dürfte theoretisch noch nicht einmal mehr sein Bett als Gästebett darin belassen?



Unser Einwohnermeldeamt, bei dem ich meinen Betreuten abmeldete, benutzte übrigens einen ähnlichen Wortlaut wie im Zitat von ufzeer: 'Die Wohnung besteht nicht mehr'. Antwort vom dortigen Einwohnermeldeamt bekam ich selbstverständlich nicht.



Ist mein Betreuter nun frei nach Schroedinger Katze sowohl hier als auch dort?
BeateDA ist offline  
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Alt 03.05.2019, 16:52   #16
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 5,714
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Hallo, zur Frage, ob ein Betreuer die Ummeldung machen muss:

Mit AK Aufenthaltsbestimmung (oder alle Ang.) sind Sie meldepflichtig nach § 17 BMG. Heißt, wenn sie das versäumen, trifft das Bußgeld den Betreuer (persönlich).

Hat man diesen AK nicht, dafür aber die Behördenangelegenheiten, DARF man die Ummeldung machen (als freiwillige Meldung), denn die Vertretungsberechtigung ggü der Meldebehörde (§ 1902 BGB) existiert ja.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 04.05.2019, 21:35   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Zitat von BeateDA Beitrag anzeigen
Der Betreute ist mein Sohn und bewohnte bis zu seinem Umzug ins Wohnheim sein ehemaliges Kinderzimmer bei uns im Elternhaus. Wie müsste in diesem Fall die 'Aufgabe der Wohnung' aussehen? Muß ich etwa das Zimmer vollständig ausräumen und dürfte theoretisch noch nicht einmal mehr sein Bett als Gästebett darin belassen?
Ich interpretiere die Vorschrift so, dass der Sohn NICHT umgemeldet werden MUSS, da er noch in der elterlichen Wohnung gemeldet ist. Diese wurde ja nicht aufgegeben. Er KANN aber umgemeldet werden.
mirkosch ist offline  
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Alt 21.08.2020, 13:25   #18
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, zur Frage, ob ein Betreuer die Ummeldung machen muss:

Mit AK Aufenthaltsbestimmung (oder alle Ang.) sind Sie meldepflichtig nach § 17 BMG. Heißt, wenn sie das versäumen, trifft das Bußgeld den Betreuer (persönlich).

Hat man diesen AK nicht, dafür aber die Behördenangelegenheiten, DARF man die Ummeldung machen (als freiwillige Meldung), denn die Vertretungsberechtigung ggü der Meldebehörde (§ 1902 BGB) existiert ja.

Hallo,


Danke für diesen Hinweis in dem o.g. älteren Beitrag.
Für einen Betreuten, der vollstationär in ein Pflegeheim umgezogen ist habe ich lediglich die AK's "Wohnungsangelegenheiten" und "Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen".

Demnach dürfte ich den Betreuten auch ohne den AK "Aufenthaltsbestimmung" ummelden. Dies geht nämlich aus meiner Fachliteratur nicht so ganz klar hervor.
Aber muss er denn überhaupt umgemeldet werden, wenn seine Ehefrau weiterhin im gemeinsamen Haus in der Nachbargemeinde wohnt.


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 21.08.2020, 18:48   #19
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Aber muss er denn überhaupt umgemeldet werden, wenn seine Ehefrau weiterhin im gemeinsamen Haus in der Nachbargemeinde wohnt.
Wenn der Lebensmittelpunkt des Betreuten jetzt im Heim ist, dann muss er schon umgemeldet werden. Das Haus kann ja unabhängig davon auch weiterhin beiden gehören, auch wenn nur noch die Ehefrau darin wohnt.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.08.2020, 19:07   #20
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Siehe § 32 BMG.
https://www.buzer.de/gesetz/10628/a180986.htm
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Horst Deinert

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