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atlantis 23.01.2008 17:45

Waffen verkaufen als Betreuer?
 
Hallo,
ich habe vor ca. 4 Monaten die Betreuung meines Vaters übernommen (stark dement und anderes), nun war das Altenheim in meiner Nähe unumgänglich. Dem Gericht habe ich eine Vermögensaufstellung erstellt, in der auch die zahlreichen Waffen, mein Vater "ist" Jäger, aufgeführt sind. Das Waffengesetz ist mit Androhung von Bestrafungen nicht zimperlich, wenn man allein schon Zugang zu den Waffen hat. Geplant ist die Waffen zu verkaufen, wahrscheinlich privat über z. B. egun (ähnlich ebay, nur für Waffen). Es handelt sich ca. 40 registrierte Lang- und Kurzwaffen.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation? Muß ich zunächst eine WBK (Waffenbesitzkarte) beantragen?
Grüße

sternfee 23.01.2008 18:02

....................

Tina L. 23.01.2008 18:17

Sternfee, ich kann nix entziffern... :confused:

atlantis 23.01.2008 18:42

Man kann erlaubnispflichtige Waffen ausschließlich nur mit einer Erwerbsberichtigung kaufen, d. h. man ist z. B. Jäger mit gültigem Jagdschein oder Sportschütze.

sternfee 23.01.2008 19:57

hallot ian,

enstchdulgiung :-( ich cih meinte, man kann waffen im nezt kaufne? hahb ich so verstaden

grus ssternfee

AndreasLübeck 23.01.2008 20:36

Waffen
 
Hallo,

das wäre mein persönlicher Albtraum. Als nicht autorisierter Mensch mit Ballermännern zu tun zu haben.

Im Ernst, heutzutage kann schon diese Anfrage im Forum dazu führen, dass die Polizei recht deutlich Einlaß begehrt. Denn die Sicherheit der Waffen ist ggfls. nicht gewährleistet, und es ist keine Person da, die berechtigt ist, mit den Waffen zu hantieren. Von weiteren Aktionen mal ganz abgesehen.

Machen wir es kurz: ab zur Polizei, Personalausweis und Betreuerausweis mitnehmen und den Vorgang schildern. Dann sollen die entscheiden. Sonst kann man gegen mehr Paragraphen verstoßen, als man sich denken kann.

Gruss

Andreas

Achim 24.01.2008 14:17

Zitat:

Zitat von AndreasLübeck (Beitrag 10087)
Hallo,

das wäre mein persönlicher Albtraum. Als nicht autorisierter Mensch mit Ballermännern zu tun zu haben.

Im Ernst, heutzutage kann schon diese Anfrage im Forum dazu führen, dass die Polizei recht deutlich Einlaß begehrt. Denn die Sicherheit der Waffen ist ggfls. nicht gewährleistet, und es ist keine Person da, die berechtigt ist, mit den Waffen zu hantieren. Von weiteren Aktionen mal ganz abgesehen.

Machen wir es kurz: ab zur Polizei, Personalausweis und Betreuerausweis mitnehmen und den Vorgang schildern. Dann sollen die entscheiden. Sonst kann man gegen mehr Paragraphen verstoßen, als man sich denken kann.

Gruss

Andreas

Dem kann ich mich nur anschließen. Ich habe eben meinen Schwager gefragt, der ist Jäger. Er meint auch, dass man hier vorher zur Polizei oder zu einem RA gehen sollte. Wenn du als nicht WBK Inhaber Waffen verkaufst (auch im Auftag), kann das ziemlich in die Hose gehen.

ohrid 24.01.2008 19:54

Hallo,

in jedem Kreis gibt es eine "Waffenbehörde". Über die kann man Waffen von Betreuten (nach meiner Meinung u. Erfahrung) sehr gut verkaufen. Die Waffenbehörde kann im Kreis Hersfeld-Rotenburg die Waffen auch in Verwahrung nehmen und Kontakte zu Käufern vermitteln. Natürlich muss für jede Waffe die Verkauft wird eine Verkaufsbestätigung mit 2 Unterschriften der Behörde gezeigt bzw. die Waffen ausgetragen werden.

M.f.G.

ohrid


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