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Unterschrift durch Betreuer bei Strafantrag zwingend?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschrift durch Betreuer bei Strafantrag zwingend? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
B. ist nicht geschäftsunfähig und auch nicht beschränkt geschäftsfähig, zumindest liegt mir kein Gutachten vor und auch der Beschluss enthält ...


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Alt 30.08.2016, 21:59   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard Unterschrift durch Betreuer bei Strafantrag zwingend?

B. ist nicht geschäftsunfähig und auch nicht beschränkt geschäftsfähig, zumindest liegt mir kein Gutachten vor und auch der Beschluss enthält nichts. B. möchte (auf Betreiben seiner Mutter) eine Anzeige gegen einen Kumpel wg. Körperverletzung erstatten. Am "Tathergang" bestehen von verschiedenen Seiten, auch von meiner, Zweifel. Die Polizei will den Strafantrag nun nur annehmen, wenn ich ihn unterschreibe.
Meine Aufgabenkreise: Aufenthaltsbestimmung, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post, Gesundheitsfürsorge, Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge.
Nach Lektüre des Online-Lexikons bin ich der Ansicht, dass meine Aufgabenkreise zwar ausreichen, aber die Polizei den Antrag auch nur mit seiner Unterschrift annehmen muss. Sehe ich das richtig?
Nun könnte ich natürlich der Einfachheit halber mit unterschreiben, aber: die Anzeige ist auf Betreiben der Mutter zustandegekommen, die so etwas in der Vergangenheit, als er noch minderjährig war, bereits öfters betrieben hat. Das Spielchen war immer das Gleiche, Sohn möchte von seinen eigenen "Untaten" ablenken, stellt sich als Opfer dar, Mutter geht zur Polizei, Sohn verwickelt sich in Widersprüche, alles verläuft im Sand, aber Sohn hat mal wieder eine Weile seine Ruhe etc.
Diese "Rituale" entsprechen nach meinem Dafürhalten nicht seinem Wohl und sind seiner Entwicklung hin zu mehr Selbstständigkeit nicht förderlich. Deshalb möchte ich dieses Spiel nicht weiter führen und mit meiner Unterschrift unterstützen. Wenn er Strafantrag stellen will, soll er das selbst und alleinverantwortlich tun (er betont immer gern, dass er volljährig ist und tun und lassen kann, was er will)
mimi91 ist offline  
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Alt 31.08.2016, 08:12   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
Standard

Ein Strafgantrag deines Betreuten ist nicht abhängig von deiner Unterschrift. Das sollte die Polizei auch wissen. Du kannst ja mal freundlich fragen auf welchem Rechtshintergrund du unterschreiben sollst. Das würde mich wirklich interessieren.
Salei ist offline  
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Alt 31.08.2016, 08:55   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
aber die Polizei den Antrag auch nur mit seiner Unterschrift annehmen muss.
Wie wäre es wenn man sich nicht darauf konzentriert was die Polizei annehmen muss, sondern darauf was sinnvoll ist?

Ich drehe das einfach mal: bei der Hergangsschilderung stellt die Polizei den Stolperstein dar sich (weiter) zu schädigen. Das ist doch erst mal gar nicht schlecht.

Ich würde mich um die Polizei nicht kümmern, aber dem Kunden klar und deutlich mitteilen warum ich inhaltlich den Strafantrag nicht unterstütze und dass ich deshalb nicht unterschreibe.
Das bringt den alten Ball dann vielleicht mal in eine andere Richtung zum Rollen

Man sollte meiner Meinung nach Gelegenheiten nutzen, egal wo sie sich bieten, um mit der Betreuung voran zu kommen. Dass die Polzei den Antrag annehmen muss oder auch selbst Farbe bekennen steht in dem Zusammenhang für mich hinten an.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.08.2016, 09:39   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Vielen Dank euch. Ein ausführliches Gespräch mit dem Betreuten, gemeinsam mit seinen Bezugspersonen in der stationären Einrichtung, steht bevor....(um den Ball vll. in die andere Richtung zu drehen).
Ich werde auch die Polizei um Auskunft bitten.

Bleiben die grundsätzlichen formalen Fragen: auch eine Rücksprache mit der Rechtspflegerin brachte keine Klarheit. Sie sei sich nicht sicher, ob überhaupt einer meiner Aufgabenkreise (am ehesten noch Rechtsangelegenheiten) ausreicht, um einen Strafantrag zu unterschreiben. Und sie sei sich nicht sicher, ob eine Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit gutachterlich festgestellt werden muss, oder ob die Polizei, wenn sie Geschäftsunfähigkeit vermutet, die Unterschrift des Betreuers verlangen kann. In einem Gutachten aus 2015 (ist erst auf dem Weg zu mir) sei nichts formal über eine Geschäfts(un)fähigkeit gesagt. Aber wenn man es annehmen würde, dann... Müsste eine Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit nicht explizit im Beschluss stehen?
mimi91 ist offline  
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Alt 31.08.2016, 12:05   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Müsste eine Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit nicht explizit im Beschluss stehen?
Nicht zwingend denn was im Beschluss festgehalten wird richtet sich nach den Gutachterergebnissen und der wieder beantwortet nur das, was er hauptsächlich gefrag/vom Gericht in Auftrag gegeben wurde.

Zitat:
ob überhaupt einer meiner Aufgabenkreise
Schau mal hier:
Anmerkung zum BGH-Urteil vom 29.7.2014 - 5 StR 46/14 (von Kay Lütgens
und hier:
Strafprozess ? Betreuungsrecht-Lexikon
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michaela mohr ist offline  
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